Fahrschulanmeldung

  • Fahrschulanmeldung
     Fahrschulanmeldung
      schrieb am Donnerstag, 7. November 2019
    Hello community :)
    Ich bräuchte mal kurz euren Rat zum folgenden Thema.
    Vor 1,5 Jahren habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet, jedoch bin ich dort nie wieder hingegangen, habe die anmeldegebühr nicht bezahlt und habe letztendlich meine Führerschein woanders gemacht.
    Heute nach 1,5 JAHREN bekam ich eine Rechnung von dieser Fahrschule, dass ich die Anmeldegebühr zahlen solle obwohl ich keinerlei Dienstleistung in Anspruch genommen habe und nach 1,5 Jahren die Anmeldung doch auch schon verjährt ist.
    Was ist eure Meinung dazu, denkt Ihr dass ich im Recht bin?
  • Thema
    Re: Fahrschulanmeldung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 7. November 2019
    Text
    >Hello community :)

    Hi,

    >Heute nach 1,5 JAHREN bekam ich eine Rechnung von dieser Fahrschule, dass ich die Anmeldegebühr zahlen solle obwohl ich keinerlei Dienstleistung in Anspruch genommen habe und nach 1,5 Jahren die Anmeldung doch auch schon verjährt ist.

    Ein Verjährung tritt am Ende des dritten JAhres nach der Enstehung der Schuld ein.

    >Was ist eure Meinung dazu, denkt Ihr dass ich im Recht bin?

    Wenn du schriftlich gekündigt hattest.
    Ansonsten hat die FAhrschule, du du einen Vertrag abgeschlossen hattest,mAnspruch auf die ZAhlung.

    Steht aber in den AGBs drin

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulanmeldung
    Autor
      Davie
      schrieb am Mittwoch, 20. November 2019
    Text
    >Hello community :)
    Heyhey :)

    >Heute nach 1,5 JAHREN bekam ich eine Rechnung von dieser Fahrschule, dass ich die Anmeldegebühr zahlen solle obwohl ich keinerlei Dienstleistung in Anspruch genommen habe und nach 1,5 Jahren die Anmeldung doch auch schon verjährt ist.
    Auch wenn "verjährt" leider nicht deutlich macht, dass es mehrere sind, dauert es leider mehr als 1 Jahr, bis es soweit ist

    >Was ist eure Meinung dazu, denkt Ihr dass ich im Recht bin?
    Wenn du einfach nicht mehr hingegangen bist, ohne bescheid zu geben und einen Vertrag unterschrieben hast, dann bist du nicht im Recht, tut mir leid

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschulanmeldung
    Autor
      äffle
      schrieb am Mittwoch, 20. November 2019
    Text
    Wieso hast du die Anmeldegebühr nicht direkt bezahlt bei der Anmeldung? Aber ich würde auch sagen, dass wen du nicht ausdrücklich gekündigt hast (also schriftlich), dann steht die tatsächlich noch aus und du musst sie zahlen. Ob es dafür Verjährungsfristen gibt weiß ich nicht, aber so teuer, um sich dafür einen Anwalt zu leisten wird sie ja wohl nicht sein oder?
    LG

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