Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?

  • Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
     Philip D.
      schrieb am Donnerstag, 25. Februar 2010
    Hallo an alle Leser,
    ich hab da mal eine Frage.
    Undzwar wurde ich heute von den freundlichen Helfern in grün beim Radfahren ohne Licht angehalten (Die Straßenlampen sind in genau dem moment angegangen).
    Soweit so gut 10€ bezahlt, kein terz gemacht ist ja zu meiner eigenen Sicherheit.
    Jedoch hab ich leider vergessen zu fragen ob dieses "vergehen" schon als B-Verstoß und somit Auswirkungen auf meine Probezeit hat.
    Ich bin mir auch nicht mehr sicher ob sich der freundliche Polizist meine Personalien aufgeschrieben hat.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Freundliche Grüße Philip
  • Thema
    Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 25. Februar 2010
    Text
    >Hallo an alle Leser,
    >ich hab da mal eine Frage.
    >Undzwar wurde ich heute von den freundlichen Helfern in grün beim Radfahren ohne Licht angehalten (Die Straßenlampen sind in genau dem moment angegangen).
    >Soweit so gut 10€ bezahlt, kein terz gemacht ist ja zu meiner eigenen Sicherheit.
    >Jedoch hab ich leider vergessen zu fragen ob dieses "vergehen" schon als B-Verstoß und somit Auswirkungen auf meine Probezeit hat.
    >Ich bin mir auch nicht mehr sicher ob sich der freundliche Polizist meine Personalien aufgeschrieben hat.
    >Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    >Freundliche Grüße Philip


    NEIN! Eine Ordungswidrigkeit nennt man das. Soll heissen, 10,00€ bezahlen und die Sache hat sich fuer dich erledigt! Probezeit wird nicht angetastet....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Philip D.
      schrieb am Donnerstag, 25. Februar 2010
    Text

    >NEIN! Eine Ordungswidrigkeit nennt man das. Soll heissen, 10,00€ bezahlen und die Sache hat sich fuer dich erledigt! Probezeit wird nicht angetastet....

    Na das nenne ich doch mal eine gute Nachricht.
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Grüße Philip

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Donnerstag, 25. Februar 2010
    Text
    >Undzwar wurde ich heute von den freundlichen Helfern in grün beim Radfahren ohne Licht angehalten (Die Straßenlampen sind in genau dem moment angegangen).

    Das ist doch völlig unnötig. Fahr doch einfach immer mit Licht, egal ob hell oder dunkel.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 25. Februar 2010
    Text
    >>Undzwar wurde ich heute von den freundlichen Helfern in grün beim Radfahren ohne Licht angehalten (Die Straßenlampen sind in genau dem moment angegangen).
    >
    >Das ist doch völlig unnötig. Fahr doch einfach immer mit Licht, egal ob hell oder dunkel.

    Er soll mit Licht fahren, auch wenn die Sonne gerade scheint? Ist das ein verfruehter Aprilscherz?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Freitag, 26. Februar 2010
    Text
    >>Das ist doch völlig unnötig. Fahr doch einfach immer mit Licht, egal ob hell oder dunkel.
    >
    >Er soll mit Licht fahren, auch wenn die Sonne gerade scheint?

    Ja, gerade dann. Viel Sonnenschein bedeutet viel Schatten und darin kann sich die schmale Silhouette eines Radfahrers prima verstecken.

    Da Stromversorgung und Lampenhaltbarkeit seit einigen Jahren technisch vollkommen geklärt sind, gibt es keinen Grund mehr, den Lichtschalter unnötig zu verschleißen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 26. Februar 2010
    Text
    >Da Stromversorgung und Lampenhaltbarkeit seit einigen Jahren technisch vollkommen geklärt sind, gibt es keinen Grund mehr, den Lichtschalter unnötig zu verschleißen.

    Du hast schon gelesen, dass der Verstoß auf einem Fahrrad stattfand?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 26. Februar 2010
    Text

    >Du hast schon gelesen, dass der Verstoß auf einem Fahrrad stattfand?

    Nabendynamo ist da eben das Zauberwort. ;o)
    Nicht so ein olles Ding, das sich am Reifen festhält und einem das Strampeln unnötig erschwert. :oD

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Philip D.
      schrieb am Freitag, 26. Februar 2010
    Text
    Ich wollte hier eigentlich keine Grundsatzdiskussion lostretten.

    Normalerweise fahre ich immer mit Licht (Ja ich weiß das sagt jeder), sogar mit mehr Licht als zugelassen ist, da ich aktiver Mountainbiker (CrossCountry) bin und sehr oft Nachts durch den Wald fahre.
    Da bin ich mit einer Sigma Mirage Evo , einer Evo X und einer Helmlampe mit 40 Lux ausgestattet.
    Aber ein Nabendynamo an meinem Bike wirds nie geben, die Nabe würde spätestens nach dem dritten Nightride brechen.

    Naja ich denke meine Ursprüngliche Frage wurde beantwortet und dafür bedanke ich mich nochmal.
    Grüße Philip

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 28. Februar 2010
    Text
    >da ich aktiver Mountainbiker (CrossCountry) bin und sehr oft Nachts durch den Wald fahre.

    Das kannst Du gern tun, nur im öffentlichen Straßenverkehr hast Du mit solchem Sport- und Spielgerät nichts zu suchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 28. Februar 2010
    Text
    >Nabendynamo ist da eben das Zauberwort. ;o)

    Dank LEDs kann man inzwischen auch Batteriefunzeln tagelang betreiben. Auch wenn's sowieso nicht erlaubt ist.

    Für Ausreden gibt es echt keinen Grund mehr.

    >Nicht so ein olles Ding, das sich am Reifen festhält und einem das Strampeln unnötig erschwert. :oD

    Die Zeiten von Seitenläufern und empfindlichen Birnchen mit unter 100 h Lebensdauer sind nun wirklich vorbei.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrradfahren ohne Licht, Auswirkung auf Probezeit ?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Sonntag, 28. Februar 2010
    Text
    >Du hast schon gelesen, dass der Verstoß auf einem Fahrrad stattfand?

    Ja, genau da hat ja die technische Fortentwicklung stattgefunden. Jetzt muß nur noch der Gesetzgeber aufwachen und die Vorschriften aus den 1930ern mal an den aktuellen Stand anpassen.

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