Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden ...

  • Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
     Markus20
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Sind weitere Übungsstunden, bevor man die Prüfung ein weiteres mal macht Pflicht oder kann man direkt die Prüfung ein weiteres mal versuchen?
  • Thema
    Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >Sind weitere Übungsstunden, bevor man die Prüfung ein weiteres mal macht Pflicht oder kann man direkt die Prüfung ein weiteres mal versuchen?

    Glaub weitere Fahrstunden sind pflicht, wie viel ist nicht festgelegt aber würds dir raten weitere zu nehmen ;) Da man ja eh 2 Wochen warten muss und 2 Wochen lang keine praxis?!...

    LG Naschkatze

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  • Thema
    Re: Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 7. August 2009
    Text
    >>Sind weitere Übungsstunden, bevor man die Prüfung ein weiteres mal macht Pflicht oder kann man direkt die Prüfung ein weiteres mal versuchen?
    >
    >Glaub weitere Fahrstunden sind pflicht, wie viel ist nicht festgelegt aber würds dir raten weitere zu nehmen ;) Da man ja eh 2 Wochen warten muss und 2 Wochen lang keine praxis?!...
    >
    >LG Naschkatze

    Es müssen ausreichend Fahrstunden genommen werden.
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      Tschenzi
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text

    >Es müssen ausreichend Fahrstunden genommen werden.
    >Hans


    Oh ja, Hans, was für eine präzise Aussage! Laut einem Gerichtsurteil (habe leider nicht das AZ zur Hand) wurde festgestellt, dass ein Nachschulen von 4 Stunde (à 45 Min) NICHT ausreichend ist. Ergo erging in "meiner" Fahrschule (40% Landwirtschaftskammer, Rest Land) die Order, dass MINDESTENS 5 Stunden (á 45 Min) nachzuschulen ist.
    Vorausgegangen ist eine 2. pP, wo der Schüler/die Schülerin genau 4 Stunden (á 45 Min) nachgeschult wurde und durchgefallen ist. Da dieses dem Probanden nach nicht bestandener pP ganz plötzlich und unerwartet zuwenig vorkam, hat er/sie geklagt und Recht bekommen und die Fahrschule durfte die vergeigte Prüfung zahlen.

    Du solltest also Deine Antworten etwas präzisieren, wobei ich Dir aber Recht gebe, dass in dem Gesetzestext als solchem keine genaue Stundenzahl angeführt ist... Hier wäre unser toller Verband gefordert, der aber wie ebensooft, nix auf die Reihe kriegt...

    Beste Grüße, Tschenzi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      carhol*
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    die diskussion darüber sollte besser in der fl-ecke geführt werden.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    >Oh ja, Hans, was für eine präzise Aussage! Laut einem Gerichtsurteil (habe leider nicht das AZ zur Hand) wurde festgestellt, dass ein Nachschulen von 4 Stunde (à 45 Min) NICHT ausreichend ist.

    Ganz bestimmt nicht. Das Gericht hat höchstens festgestellt, dass einem speziellen Fall 4 Stunden zu wenig waren. Allgemeinen ist die Aussage von Hans...

    >Es müssen ausreichend Fahrstunden genommen werden.

    ... nämlich die einzig richtige. Wieviele das dann jeweils genau sind entscheidet und verantwortet der FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    >
    >>Es müssen ausreichend Fahrstunden genommen werden.
    >>Hans
    >
    >
    >Oh ja, Hans, was für eine präzise Aussage! Laut einem Gerichtsurteil (habe leider nicht das AZ zur Hand) wurde festgestellt, dass ein Nachschulen von 4 Stunde (à 45 Min) NICHT ausreichend ist. Ergo erging in "meiner" Fahrschule (40% Landwirtschaftskammer, Rest Land) die Order, dass MINDESTENS 5 Stunden (á 45 Min) nachzuschulen ist.
    >Vorausgegangen ist eine 2. pP, wo der Schüler/die Schülerin genau 4 Stunden (á 45 Min) nachgeschult wurde und durchgefallen ist. Da dieses dem Probanden nach nicht bestandener pP ganz plötzlich und unerwartet zuwenig vorkam, hat er/sie geklagt und Recht bekommen und die Fahrschule durfte die vergeigte Prüfung zahlen.
    >
    >Du solltest also Deine Antworten etwas präzisieren, wobei ich Dir aber Recht gebe, dass in dem Gesetzestext als solchem keine genaue Stundenzahl angeführt ist... Hier wäre unser toller Verband gefordert, der aber wie ebensooft, nix auf die Reihe kriegt...
    >
    >Beste Grüße, Tschenzi
    Hallo Tschenzi!
    Ich kann keine genaue Stundenzahl angeben, da jeder Fahrschüler anders ist.
    Also tricht die Aussage aus:"Es müssen ausreichend Fahrstunden genommen werden!"

    Hans

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  • Thema
    Re: Fahrprüfung durchgefallen, weitere Übungsstunden Pflicht?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Samstag, 8. August 2009
    Text
    Man kann auch jeden Samstag Lotto spielen.

    Statistisch gesehen gewinnt man dann nach 600 Jahren ungefähr mal was dabei.

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