Fahrlässige Körperverletzung bei ...

  • Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
     Sherflenti
      schrieb am Mittwoch, 28. September 2011
    Hallo erstmal,
    vor einer Woche ca. habe ich mit dem Fahrrad einen Rotlicht verstoß begangen und bin dabei unglücklicherweise auch noch in einen kleinen Jungen gekracht. Dem ist gottseidank im nachhinein nichts passiert, aber leider Gottes hat er sehr kleinkarriete Eltern die trotz der unversehrtheit das alle der Polizei gemeldet haben. Der bei der Polizei habe geasgt das das für mich keine Punkte kostet usw. was eig ja nicht stimmen kann weil ich ja über Rot gefahren bin und er den Rotlichtverstoß gemeldet hat. Jetzt hab ich hier einen Brief von der Polizei wegen "Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfal". Die Familie hat auf keinen Fall einen Strafantrag gestellt, und dem Jungen gings und gehts immernoch gut,hatte vll nen blauen Fleck. Wie ihr dem Thema entnehmen könnt bin ichnoch in der Probezeit, das wird doch wohl sehr wahrscheinlich punkte für mich bringen oder?
  • Thema
    Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 29. September 2011
    Text
    >vor einer Woche ca. habe ich mit dem Fahrrad einen Rotlicht verstoß begangen und bin dabei unglücklicherweise auch noch in einen kleinen Jungen gekracht. Dem ist gottseidank im nachhinein nichts passiert, aber leider Gottes hat er sehr kleinkarriete Eltern die trotz der unversehrtheit das alle der Polizei gemeldet haben.

    Was ist daran kleinkariert? Unfälle mit Personenschäden lässt man von der Polizei aufnehmen, schon allein aus Gründen der Beweissicherung. Dass die Eltern außerdem wenig erfreut sind, wenn du grob verkehrswidrig ihren Nachwuchs über den Haufen fährst, kommt ja auch nicht überraschend.


    >Der bei der Polizei habe geasgt das das für mich keine Punkte kostet usw. was eig ja nicht stimmen kann weil ich ja über Rot gefahren bin und er den Rotlichtverstoß gemeldet hat.

    Zumindest falls die Polizei von dem von dir geschilderten Unfallhergang ausgeht (also nicht von einem ganz anderen Ablauf), ist diese Auskunft auch falsch. Dich erwartet:
    - falls die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war und das auch beweisbar ist (z.B. durch Zeugenaussage): 180 € Bußgeld,
    - andernfalls: 120 € Bußgeld,
    sowie in beiden Fällen 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt. Da es sich in beiden Fällen um einen A-Verstoß handelt, wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert.


    >Jetzt hab ich hier einen Brief von der Polizei wegen "Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfal". Die Familie hat auf keinen Fall einen Strafantrag gestellt, und dem Jungen gings und gehts immernoch gut,hatte vll nen blauen Fleck.

    Damit ist die fahrlässige KV vollendet. Eine Verurteilung wegen dieser Straftat ist aber unwahrscheinlich, ganz besonders ohne Strafantrag der Familie. Die Polizei ist hier aber trotzdem verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Wenn das Verfahren dann erwartungsgemäß durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird, wird die Sache an die örtliche Bußgeldstelle zur Ahndung o.g. Ordnungswidrigkeit abgegeben.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Sherflenti
      schrieb am Donnerstag, 29. September 2011
    Text
    Ich glaub du hast mich falsch verstanden, ich bin mit dem Fahrrad in den Jungen gefahren, nicht mit einem Auto. Mit dem Jungen war NICHTS. Die Eltern sind NUR aus bürokratischen Gründen dahin gegangen. Ich hab mich nach dem Unfall so vorbildlich verhalten wie es nur geht, was auch der grund ist warum die Eltern selber keine Anzeige erstattet haben. Den Rotlichtverstoß hab ich komplett zugegeben bei den Eltern, wenn ich nichts gesagt hätte dann wär nichts gewesen es gibt nichtmal Zeugen oder jegliches, das ich unter einer sekunde war ist sicher wurd auch so gemeldet. Ich hab heute mit dem Zuständigen gesprochen der den Fall bearbeitet hat und der meinte das die KV nicht wirklich was heiße, weil die Eltern keine Anzeige erstattet haben. Vorallem das ich mich in einem Bericht den ich dann schreibe, meine subjektive sich über den Rotlichtverstoß beschreiben kann dann wird eine Geldsumme gemäß meinen einkommens ausgerechnet(wenn ich melde wie hoch mein einkommen ist, andernfalls müssten die Raten). Da ich Schüler bin, hab ich kein einkommen das bedeutet es ist nichtmal sicher das ich über 40 zahlen muss.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 30. September 2011
    Text
    >Ich glaub du hast mich falsch verstanden, ich bin mit dem Fahrrad in den Jungen gefahren, nicht mit einem Auto.

    Das habe ich genau so auch verstanden. Einen Unterschied macht das sowieso nur bei Bußgeld, Punkten und Fahrverbot (also den Folgen der Ordnungswidrigkeit), für die übrige Bewertung ist das ziemlich egal: Du bist - als jemand der es besser wissen sollte - über rot gefahren, noch dazu offensichtlich unaufmerksam, und hast dabei einen schwächeren Verkehrsteilnehmer geschädigt.


    >Mit dem Jungen war NICHTS. Die Eltern sind NUR aus bürokratischen Gründen dahin gegangen.

    Du hast geschrieben, dass er vielleicht einen blauen Fleck hätte. Das reicht für eine KV aus. Ob der Junge vielleicht noch andere Verletzungen hatte, die am Unfallort nicht bemerkt wurden, kann ja auch niemand wissen. Auch aus diesem Grund haben die Eltern richtig gehandelt.


    >Ich hab mich nach dem Unfall so vorbildlich verhalten wie es nur geht, was auch der grund ist warum die Eltern selber keine Anzeige erstattet haben.

    Gut, daher wird das Strafverfahren auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Du hast trotzdem einen Unfall verursacht.


    >Den Rotlichtverstoß hab ich komplett zugegeben bei den Eltern, wenn ich nichts gesagt hätte dann wär nichts gewesen es gibt nichtmal Zeugen oder jegliches, das ich unter einer sekunde war ist sicher wurd auch so gemeldet.

    Auch das ist gut für dich.


    >Ich hab heute mit dem Zuständigen gesprochen der den Fall bearbeitet hat und der meinte das die KV nicht wirklich was heiße, weil die Eltern keine Anzeige erstattet haben. Vorallem das ich mich in einem Bericht den ich dann schreibe, meine subjektive sich über den Rotlichtverstoß beschreiben kann dann wird eine Geldsumme gemäß meinen einkommens ausgerechnet(wenn ich melde wie hoch mein einkommen ist, andernfalls müssten die Raten). Da ich Schüler bin, hab ich kein einkommen das bedeutet es ist nichtmal sicher das ich über 40 zahlen muss.

    Diese Auskunft gilt nur für Straftaten. Sofern du hinsichtlich der fahrlässigen KV angehört wirst, ist es im übrigen dein gutes Recht, dich nicht zur Sache zu äußern. Da du kaum Entlastendes vorbringen kannst, dich aber insbesondere in Bezug auf einen möglichen Tatvorsatz für den Rotlichtverstoß durch einen unbedachte Aussage erheblich tiefer in die Sch... reiten kannst, würde ich davon auch Gebrauch machen.

    Die Polizei hat die Aufgabe, den Sachverhalt möglichst umfassend zu ermitteln. Daher hätte der Polizist natürlich gerne, dass du dich äußerst. Ob das zu deinem Vorteil ist, interessiert ihn dabei wenig - das ist auch nicht seine Aufgabe.

    Ordnungswidrigkeiten werden (im Gegensatz zu Straftaten) nicht einkommensabhängig geahndet. Du kannst bei der Ahndung des Rotlichtverstoßes also höchstens Ratenzahlung vereinbaren, mehr nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Sherflenti
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2011
    Text
    >>Ich hab mich nach dem Unfall so vorbildlich verhalten wie es nur geht, was auch der grund ist warum die Eltern selber keine Anzeige erstattet haben.
    >
    >Gut, daher wird das Strafverfahren auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Du hast trotzdem einen Unfall verursacht.
    >
    >Was hat das zu bedeuten was wird eventuell noch kommen? könnte auch der Unfall(auch wenn das verfahren eingestellt wird) einen punkt kosten?

    >>Den Rotlichtverstoß hab ich komplett zugegeben bei den Eltern, wenn ich nichts gesagt hätte dann wär nichts gewesen es gibt nichtmal Zeugen oder jegliches, das ich unter einer sekunde war ist sicher wurd auch so gemeldet.
    >
    >Auch das ist gut für dich.
    >
    Inwiefern?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2011
    Text
    >>Gut, daher wird das Strafverfahren auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Du hast trotzdem einen Unfall verursacht.
    >
    >Was hat das zu bedeuten was wird eventuell noch kommen? könnte auch der Unfall(auch wenn das verfahren eingestellt wird) einen punkt kosten?

    Wenn das Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt wird (§ 153 StPO), kommt noch das Ordnungswidrigkeitenverfahren auf dich zu (Rotlichtverstoß mit Unfall). Die Folgen der OWi habe ich oben schon geschrieben.

    Wird das Strafverfahren dagegen mit Auflagen eingestellt (§ 153a StPO), ist die Sache nach Erfüllung der Auflage endgültig erledigt. Es gibt dann auch keine Punkte oder Probezeitmaßnahmen.


    >>>Den Rotlichtverstoß hab ich komplett zugegeben bei den Eltern, wenn ich nichts gesagt hätte dann wär nichts gewesen es gibt nichtmal Zeugen oder jegliches, das ich unter einer sekunde war ist sicher wurd auch so gemeldet.
    >>
    >>Auch das ist gut für dich.
    >>
    >Inwiefern?

    Dass die Ampel nicht über einer Sekunde rot war (oder dass das zumindest niemand beweisen kann), reduziert das Bußgeld für die OWi um 60 €.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 6. Oktober 2011
    Text
    das ich unter einer sekunde war ist sicher wurd auch so gemeldet.
    >>
    >>Auch das ist gut für dich.
    >>
    >Inwiefern?


    Weil sich nach der Länge des Rotlichtes das Strafmaß richtet.
    Hier mal aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer:

    Missachtung des Rotlichtsan der Ampel 45 Euro; mit Gefährdung 100 Euro; mit Unfallfolge 120 Euro

    Die Ampel war bereits LÄNGER ALS EINE SEKUNDE rot 100 Euro; mit Gefährdung 160 Euro; mit Unfallfolge 180 Euro

    Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es einen Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg.

    Quelle:
    http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Bussgeldkatalog/Bussgeldkatalog-fuer-Radfahrer

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Scherflenti
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2011
    Text
    So da bin ich auch schon wieder.
    Also ich hab mich zu dem Verfahren NICHT geäußert, bisher kam auch nichts zurück. Jetzt grade aber kam noch ein Brief der sich dann auf den Rotlichverstoß bezieht. "Anhörung zur Ordnungswidrigkeit"
    Sehr geehrter Herr *******
    Ihnen wird zur Last gelegt, .....,als Radfahrer folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
    Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall.

    Verletzte Vorschriften: § 37 Abs. 2, § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2BKat; §3 Abs.6 BkatV; § 19OWIG

    Beweismittel: Zeugenaussage.

    So diesmal MUSS ich mich dazu Äußern, soll ich bei "Geben sie den Verstoß" zu JA einkreuzen ohne zu erwähnung das die "Zeugenaussage" nur durch mich möglich war weil die Personen (außer der Junge dem ich das halt auch selber erzählt habe) garnicht vor Ort waren und ich denen das gesagt habe( der Typ hat selber gesagt "sie haben uns das ja so gesagt") Oder soll ich es leugnen sagen ich bin grade noch über Gelb gefahren, die Leute haben die Aussage von mir, wie soll ich reagieren?

    PS: Habe meinen Autorcode verloren deshalb der neue Name mit neuer Email :/ wie kann man den ändern Bzw. zurückbekommen?^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2011
    Text
    Oder soll ich es leugnen sagen ich bin grade noch über Gelb gefahren,
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Wenn du ein Kerl bist, dann stehe zu deinem Mist, den du gebaut hast. Niemand wird dir den Kopf abreißen.
    Wenn du ein "Waschweib" bist, dann lüge ruhig oder aüßere dich nicht zur Sache, wie bei dem Vorwurf der Körperverletzung.
    Mache es wie du willst.
    Du mußt damit leben.
    Wahrscheinlich fühlst du dich noch toll dabei.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2011
    Text
    Manne,

    ich mag dich und deine Wortwahl doch immer wieder :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Christian90
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2011
    Text
    Tu das nicht, oder bist du ein Weichei, zudem kann es dann sein dass es dann weitergeht wenn der Junge sagt nein es war schon Rot :-).

    Wenn man mist baut was du ja gemacht hast steh dazu, das tut auch deinem Gewissen gut

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Scherflenti
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2011
    Text
    > Oder soll ich es leugnen sagen ich bin grade noch über Gelb gefahren,
    >- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    >
    >Wenn du ein Kerl bist, dann stehe zu deinem Mist, den du gebaut hast. Niemand wird dir den Kopf abreißen.
    >Wenn du ein "Waschweib" bist, dann lüge ruhig oder aüßere dich nicht zur Sache, wie bei dem Vorwurf der Körperverletzung.
    >Mache es wie du willst.
    >Du mußt damit leben.
    >Wahrscheinlich fühlst du dich noch toll dabei.
    >
    >Gruß Manne




    Dir schein nicht bewusst zu sein, das der junge die Eltern einfach jeder NUR weiß ich bin über Rot gefahren, weil ich es gesagt hab. 120 +um die 200 euro aufbauseminar plus das aufbauseminar absolvieren, für einen kleinen fehler den ich begangen habe, selber zugegeben habe mehrere male und ausserdem mich um versicherung bezahlung des jungen ALLES selber gekümmert habe super schnell, find ich dann doch ein wenig ungerecht.. Was passiert denn wenn ich bei dem Jungen und der Familie anrufe und die frage ob die auch angeben würden ich sei über gelb gefahren und die würden zustimmen wenn das alles passen würde wäre das verfahren doch dann wohl gelaufen oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2011
    Text
    >Dir schein nicht bewusst zu sein, das der junge die Eltern einfach jeder NUR weiß ich bin über Rot gefahren, weil ich es gesagt hab.

    Ja und? Das war eben dein zweiter Fehler. Ohne den ersten Fehler wäre der zweite aber auch nicht passiert.


    >120 +um die 200 euro aufbauseminar plus das aufbauseminar absolvieren, für einen kleinen fehler den ich begangen habe, selber zugegeben habe mehrere male und ausserdem mich um versicherung bezahlung des jungen ALLES selber gekümmert habe super schnell, find ich dann doch ein wenig ungerecht..

    Ich nicht, aber das ist genauso uninteressant. Vom Inhaber einer Fahrerlaubnis darf man erwarten, dass er an einer roten Ampel anhalten kann. Andernfalls hat er die Konsequenzen zu tragen.


    >Was passiert denn wenn ich bei dem Jungen und der Familie anrufe und die frage ob die auch angeben würden ich sei über gelb gefahren und die würden zustimmen wenn das alles passen würde wäre das verfahren doch dann wohl gelaufen oder?

    Z.B. §§ 152 ff StGB. Lass es.


    Noch zu deinem oberen Beitrag: Du bist weiterhin nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Den Anhörungsbogen musst du nicht ausfüllen (sofern deine Personalien korrekt sind) und nicht zurückschicken.

    Du kannst natürlich den Sachverhalt darstellen wie hier, du kannst auch behaupten die Ampel wäre gar nicht rot gewesen oder dir sonst eine Story ausdenken. Da die Ahndung als Ordnungwidrigkeit bereits die "sanfte Tour" ist, sehe ich da aber kaum Chancen.

    Deine Einwände kannst du dann auch als Einspruch gegen den folgenden Bußgeldbescheid formulieren. Die Sache geht dann weiter ans Gericht, dort kannst du das dann noch mit einem Richter besprechen. Die Kosten sind überschaubar, die Chancen auch: Die Gebühren des Bußgeldbescheids entfallen, dafür kommt etwa das Doppelte an Gerichtsgebühren, zusätzlich noch Zeugengelder, aber das dürfte überschaubar sein. Die Chancen sind weiterhin knapp über null.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Scherflenti
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2011
    Text
    Also dein Rat: Einfach wieder nichts dazu sagen? Nicht vll Rechtfertigen?

    Die Ordnungswidrigkeit ist die Sanfte tour? inwiefern? Mit dem 120 euro bußgeld und den einem punkt muss ich doch wohl rechnen oder nicht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 12. Dezember 2011
    Text
    >Also dein Rat: Einfach wieder nichts dazu sagen? Nicht vll Rechtfertigen?

    Ich darf dir keine Rechtsberatung erteilen. Wenn du einen konkreten Rat willst, musst du dich an einen Anwalt wenden. Folgende drei Dinge kann ich dir aber ganz allgemein sagen:

    1. Fälle, in denen der Beschuldigte/Betroffene sich durch eine gut gemeinte Aussage, deren juristische Tragweite er nicht erkannt hat, noch größeren Ärger eingehandelt hat, gibt es wie Sand am Meer.

    2. Wenn du von deinem Recht zu Schweigen Gebrauch machst, darf dir das nicht nachteilig ausgelegt werden.

    3. Ich habe hier bisher nichts gelesen, was dich entlasten würde, mir fällt auch selbst nichts ein. Der Tatvorwurf ist objektiv zutreffend.


    >Die Ordnungswidrigkeit ist die Sanfte tour? inwiefern?

    Die harte Tour wäre die Ahndung als Straftat gewesen. Neben den (identischen) Probezeitfolgen wäre das dann eine einkommensabhängige Geldstrafe (Sozialstunden bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht) geworden, dazu fünf Punkte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      Scherflenti
      schrieb am Sonntag, 11. Dezember 2011
    Text
    Letze Frage: Verletzte Vorschriften: § 37 Abs. 2, § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2BKat; §3 Abs.6 BkatV; § 19OWIG

    Wird hier von über oder unter einer Sekunde ausgegangen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall(Probezeit)
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 12. Dezember 2011
    Text
    >Letze Frage: Verletzte Vorschriften: § 37 Abs. 2, § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132.2BKat; §3 Abs.6 BkatV; § 19OWIG
    >
    >Wird hier von über oder unter einer Sekunde ausgegangen?

    Unter eine Sekunde, andernfalls wäre es 132.3.2 BKat.

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