Fahrlehrerschein
Chris 2
schrieb am Donnerstag, 5. Februar 2009
§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
Fahrlehrergesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2008 (BGBl. I S. 418)
(1) 1Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber
1. mindestens 22 Jahre alt ist,
2. geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
3. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
4. die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
5. über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
6. innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
7. die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 nachgewiesen hat und
8. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Welche Form muss der Nachweis über die Fahrpraxis haben ???
Danke für eure Hilfe.
Fahrlehrergesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2008 (BGBl. I S. 418)
(1) 1Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber
1. mindestens 22 Jahre alt ist,
2. geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
3. mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
4. die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
5. über eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
6. innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
7. die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 4 nachgewiesen hat und
8. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Welche Form muss der Nachweis über die Fahrpraxis haben ???
Danke für eure Hilfe.