Fahrlehrer hält Unterlagen zurück.

  • Fahrlehrer hält Unterlagen zurück.
     Prestige
      schrieb am Montag, 8. August 2011
    Hallo ,

    kurzer Sachverhalt!

    Durch Umzug von einer Stadt aus Thüringen nach Göttingen musste ich die Fahrschule kurzfristig wechseln da 500 km nicht so einfach zu machen sind.

    Mit dem alten Fahrlehrer gabs immer wieder Probleme und Auseinandersetzungen weil er auf gut deutsch eins von den abzocker A++++ ist ;) so einer wie sie im Buche stehen!

    Die Dekra in Göttingen hat die noch fehlenden Papiere (wo drauf stehe das ich alle Sonderfahrten habe)
    angefordert doch er verweigert sich wehement diese auszuhändigen durch ihn verursachte Probleme.
    Er meint es würde noch eine gewisse Summe ausstehen von Fahrstunden die ich nachweisbar nicht gefahren bin weil ich zu der Zeit nichtmal im Bundesland bzw. Stadt war.

    Nun habe ich an das dort zuständige Landratsamt geschrieben doch die melden sich nicht mehr wieder.

    Was kann ich tun damit meine neue Fahrschule diese Papiere endlich ausgehändigt bekommt denn er darf die ja nicht einfach so einbehalten oder ?
  • Thema
    Re: Fahrlehrer hält Unterlagen zurück.
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 8. August 2011
    Text
    >Nun habe ich an das dort zuständige Landratsamt geschrieben doch die melden sich nicht mehr wieder.

    Das ist die richtige Maßnahme, aber statt schreiben (wem hast du denn geschrieben?) würde ich zumindest anrufen, falls du in nächster Zeit einmal vor Ort bist auch (nach Terminabsprache) persönlich vorbeischauen. Wichtig ist, dass du die zuständige(n) Person(en) direkt ansprichst. Du suchst die für das Fahrschulwesen (nicht Fahrerlaubnis-, aber vermutlich ist es die selbe Stelle) zuständige Behörde.

    Als kleine Argumentationshilfe, sollte man dir nicht helfen wollen: Das Ausstellen einer entsprechenden Bescheinigung ist eine Pflicht der Fahrschule nach § 6 FahrschAusbO. Über die Einhaltung dieser Vorschrift wacht dein Gegenüber, also zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist deren Pflicht, hier etwas zu unternehmen.

    Sollte das nicht funktionieren - was ich eigentlich nicht glaube - kannst du es auf dem Rechtsweg versuchen. Dazu wirst du aber einen Anwalt brauchen, was dir zunächst Kosten verursacht und insgesamt mit Risiken (Geld, Zeit, Erfolg unsicher, ...) verbunden ist. Daher solltest du eher versuchen, dir die Aufsichtsbehörde zum Verbündeten zu machen.


    >Was kann ich tun damit meine neue Fahrschule diese Papiere endlich ausgehändigt bekommt denn er darf die ja nicht einfach so einbehalten oder ?

    Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Selbst wenn die Forderung berechtigt wäre, dürfte er die Bescheinigung nicht einbehalten. Die Ausbildungsentgelte sind eine zivilrechtliche Sache zwischen ihm und dir, die Bescheinigung schuldet er aus öffentlichem Recht - das hat nichts miteinander zu tun.

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