Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?

  • Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
     Molas
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2021
    Hallo,

    meine Freundin hatte Prüfung.
    Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:

    250 Durchfahrt verboten
    1020-30 Anlieger Frei

    Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.

    Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.

    Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.
  • Thema
    Re: Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2021
    Text
    >Hallo,
    >
    >meine Freundin hatte Prüfung.
    >Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
    >
    >250 Durchfahrt verboten
    >1020-30 Anlieger Frei
    >
    >Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
    >
    >Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.
    >
    >Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.

    Es ist völlig ohne Belang, ob der Fahrlehrer dort eingreift oder nicht. Die Prüfentscheidung obliegt einzig dem Prüfer!

    War das tatsächlich der einzige Fehler der Freundin? Bei Wiederholung oder Häufung von Fehlern fällt man nämlich auch durch. Vielleicht war es ja nur der legendäre Tropfen, der das fass zum Überlaufen bringt.
    Ob der alleinige Verstoß gegen diese Kombi zum Durchfallen reicht, wird kontrovers diskutiert.
    Bei Wertung als Verstoß gegen das Vorschriftenzeichen: ja, reicht auch alleine.
    Bei Wertung als Verstoß allein gegen das Zusatzzeichen: nein, reicht als EINZIGER (!) Fehler nicht. Wenn andere dazukommen schon.

    Aber anstatt jetzt gegen den Fahrlehrer zu agieren, solltest Du der Freundin sagen, sie soll beim nächsten mal die Augen aufmachen. Die Ursache lag nämlich weder beim Prüfer noch beim Fahrlehrer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
    Autor
      Molas
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2021
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>meine Freundin hatte Prüfung.
    >>Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
    >>
    >>250 Durchfahrt verboten
    >>1020-30 Anlieger Frei
    >>
    >>Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
    >>
    >>Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.
    >>
    >>Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.
    >
    >Es ist völlig ohne Belang, ob der Fahrlehrer dort eingreift oder nicht. Die Prüfentscheidung obliegt einzig dem Prüfer!
    >
    >War das tatsächlich der einzige Fehler der Freundin? Bei Wiederholung oder Häufung von Fehlern fällt man nämlich auch durch. Vielleicht war es ja nur der legendäre Tropfen, der das fass zum Überlaufen bringt.
    >Ob der alleinige Verstoß gegen diese Kombi zum Durchfallen reicht, wird kontrovers diskutiert.
    >Bei Wertung als Verstoß gegen das Vorschriftenzeichen: ja, reicht auch alleine.
    >Bei Wertung als Verstoß allein gegen das Zusatzzeichen: nein, reicht als EINZIGER (!) Fehler nicht. Wenn andere dazukommen schon.
    >
    >Aber anstatt jetzt gegen den Fahrlehrer zu agieren, solltest Du der Freundin sagen, sie soll beim nächsten mal die Augen aufmachen. Die Ursache lag nämlich weder beim Prüfer noch beim Fahrlehrer.


    Hi und grüß dich,

    naja, sobald der Lehrer eingreift, ist die Prüfung aber automatisch beendet. Der Prüfer hatte noch gar nichts gesagt zu dem Zeitpunkt.

    Sie hatte nicht mal die Möglichkeit, zu sagen, ich wende, ich habe das Schild etwas zu spät gesehen. Direkt auf der Schwelle zum Schild hat der Lehrer gebremst. (Unnötig).

    Laut Prüfer lediglich diese Situation und das sie ab und an für seinen Geschmack zu langsam fährt (25 in 30er Zone).

    Dazu ist zu sagen, dass meiner Freundin heute einfach ein Automatik Wagen vor die Nase gestellt wurde, anstatt ihr Schaltfahrzeug, welches wohl einen Defekt hatte. Das war für sie dann auch wieder eine Umstellung, so ohne Gefühl für den Wagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2021
    Text
    >>>Hallo,
    >>>
    >>>meine Freundin hatte Prüfung.
    >>>Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
    >>>
    >>>250 Durchfahrt verboten
    >>>1020-30 Anlieger Frei
    >>>
    >>>Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
    >>> Falsche recherche. Das galt bis Ende 2020

    >>>Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.

    >>> Auch falsch. Der aaP entscheidet ob die Bremsung nötig war und bewertet es entsprechend.

    >>>Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.

    Ein Fl darf immer eingreifen, er ist der verantwortliche Fahrzeugführer. Die Bewertung des Eingriffs obliegt aber dem aaP
    >>
    >
    >Laut Prüfer lediglich diese Situation und das sie ab und an für seinen Geschmack zu langsam fährt (25 in 30er Zone).

    Das alleine wäre schon ein Durchfallgrund gewesen
    >
    >Dazu ist zu sagen, dass meiner Freundin heute einfach ein Automatik Wagen vor die Nase gestellt wurde, anstatt ihr Schaltfahrzeug, welches wohl einen Defekt hatte. Das war für sie dann auch wieder eine Umstellung, so ohne Gefühl für den Wagen.

    Deine Freundin hat also Klasse B Automatik oder Klasse B 197 beantragt. Sonst hätte sie mit einem Automatikfz gar keine Prüfung machen dürfen. Sie wurde ergo mit einem Automatkfz ausgebildet, sonst hätte der beantragte Führerschein keinen Sinn gehabt

    Auszug aus dem Fahraufgabenkatalog:

    Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)

    Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
    Nichtbeachten von Vorschriftzeichen



    Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)

    Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur
    [z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
    Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur

    Fahrlehrer und aaP haben alles richtig gemacht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
    Autor
      katrin55
      schrieb am Donnerstag, 2. September 2021
    Text
    >>>>Hallo,
    >>>>
    >>>>meine Freundin hatte Prüfung.
    >>>>Sie fuhr über eine Kreuzung in eine Straße mit folgenden Schildern eingefahren:
    >>>>
    >>>>250 Durchfahrt verboten
    >>>>1020-30 Anlieger Frei
    >>>>
    >>>>Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
    >>>> Falsche recherche. Das galt bis Ende 2020
    >
    >>>>Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.
    >
    >>>> Auch falsch. Der aaP entscheidet ob die Bremsung nötig war und bewertet es entsprechend.
    >
    >>>>Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.
    >
    >Ein Fl darf immer eingreifen, er ist der verantwortliche Fahrzeugführer. Die Bewertung des Eingriffs obliegt aber dem aaP
    >>>
    >>
    >>Laut Prüfer lediglich diese Situation und das sie ab und an für seinen Geschmack zu langsam fährt (25 in 30er Zone).
    >
    >Das alleine wäre schon ein Durchfallgrund gewesen
    >>
    >>Dazu ist zu sagen, dass meiner Freundin heute einfach ein Automatik Wagen vor die Nase gestellt wurde, anstatt ihr Schaltfahrzeug, welches wohl einen Defekt hatte. Das war für sie dann auch wieder eine Umstellung, so ohne Gefühl für den Wagen.
    >
    >Deine Freundin hat also Klasse B Automatik oder Klasse B 197 beantragt. Sonst hätte sie mit einem Automatikfz gar keine Prüfung machen dürfen. Sie wurde ergo mit einem Automatkfz ausgebildet, sonst hätte der beantragte Führerschein keinen Sinn gehabt
    >
    >Auszug aus dem Fahraufgabenkatalog:
    >
    >Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
    >
    >Nichtbeachten von Verkehrszeichen und/oder Verkehrseinrichtungen
    >Nichtbeachten von Vorschriftzeichen
    >
    >
    >
    >Schwere Fehler (* = sofortige Beendigung)
    >
    >Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Verkehrsverhältnisse ohne zeitnahe Korrektur
    >[z. B. andere Verkehrsteilnehmer werden durch übertrieben langsame Fahrweise behindert. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden erfolgt.]
    >Unzureichende Geschwindigkeitsanpassung an Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Fahrzeugeigenschaften ohne zeitnahe Korrektur
    >
    >Fahrlehrer und aaP haben alles richtig gemacht. es tut mir leid das das mit der prüfung nicht geklappt hat. aber der fahrleherer und der prüfer sind im recht und eigentlich lernt man schon in der fahrstunde das man in anliegerstrasse nicht rein fahrn darf . die durchfahrt ist verboten. der fahrleherer und prüfer sind im recht. und ich habe vor 20 jahren den fühererschein gemacht und be habe ich auch in der zeit gemacht da gabts noch kein b197 und ich habe auf handschaltung meinen fühererschein gemacht mit b197 kenne ich mich nicht aus ich weiss wenn man auf automatik den fühererschein macht darf man keinen schaltwagen fahren aber ich habe auf schaltung gemacht und wünsche deiner freudin für die nächste prüfung viel glück lg katrin

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  • Thema
    Re: Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 23. September 2021
    Text
    >Hallo,

    Hi,
    dann geb ich auch nochmals meinen Senf dazu ;)

    >250 Durchfahrt verboten
    >1020-30 Anlieger Frei
    >
    >Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.

    Da ist deine Recherche seit dem 1.1.2021 leider falsch.

    >Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.

    Generell entscheidet der Prüfer, ob der Eingriff nötig war (in diesem Falle ja).
    Er kann einen Eingriff des FLs ignorieren, wenn er seiner Auffassung nach unnötig war (was aber extrem selten ist)

    >Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.

    Ja darf er.
    Sollte zB die Rennleitung da stehen, wäre dies ein VErkehrsverstoss, der geahndet werden kann.

    Warum sollte der FL sowas zahlen, wenn deine Freundin da eh nicht rein darf?

    Besser aufpassen auf Beschilderungen.

    LG
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrlehrer greift in der Prüfung ein. Berechtigt?
    Autor
      melsi
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2021
    Text
    >>Hallo,
    >
    >Hi,
    >dann geb ich auch nochmals meinen Senf dazu ;)
    >
    >>250 Durchfahrt verboten
    >>1020-30 Anlieger Frei
    >>
    >>Laut meiner Recherche wäre es ohne das Zusatzschild 1020-30 ein Durchfallgrund. Mit Zusatzschild jedoch nicht. Da kein generelles Durchfahrtsverbot gilt.
    >
    >Da ist deine Recherche seit dem 1.1.2021 leider falsch.
    >
    >>Jetzt aber ist es so, dass der Fahrerlehrer nach befahren der Straße wegen der Schilder eingegriffen (gebremst hat) und deswegen die Prüfung zu Ende war.
    >
    >Generell entscheidet der Prüfer, ob der Eingriff nötig war (in diesem Falle ja).
    >Er kann einen Eingriff des FLs ignorieren, wenn er seiner Auffassung nach unnötig war (was aber extrem selten ist)
    >
    >>Stellt sich mir die Frage, darf der Fahrerlehrer in der Situation überhaupt eingreifen? Es handelte sich um keine mögliche Gefahr/Gefährdung oder sonst irgend etwas in der Art. Er Griff lediglich ein, wegen der Schilder.
    >
    >Ja darf er.
    >Sollte zB die Rennleitung da stehen, wäre dies ein VErkehrsverstoss, der geahndet werden kann.
    >
    >Warum sollte der FL sowas zahlen, wenn deine Freundin da eh nicht rein darf?
    >
    >Besser aufpassen auf Beschilderungen.
    >
    >LG
    >Wolfe

    Stimme dem ganzen da zu. Der Fahrlehrer ist ja dazu berechtigt, dann einzugreifen, wenn er denkt, die Situation ist nicht mehr übersichtlich und es könnte Gefahr ausgehen

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