Fahrerlaubnisregister

  • Fahrerlaubnisregister
     Roman1902
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    hi leute

    ich möchte jetzt meine F schein machen.
    Ich war heute bei der Zulassungsstelle und habe meine Papiere abgegeben.
    Nun Frage ich mich was dort geprüft wird ???

    SSehen die da was ich für straftaten habe ??
    den ich hatte mal ne zeit mit drogen und soo und ja da wurde ich mal MIt ner kleineren menge Gras erwischt.
    Ja und jetzt habe ich die befürrchten das ich eventuel deswegen nicht zur Prüfung zugelassen werde


    deshalb ja meine frage was Prüfen die und sehen die das eventuel ??


    würxde mich über eure antwoten freuen


    lg Roman
  • Thema
    Re: Fahrerlaubnisregister
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    Text
    das sehen "die".
    kommt auf die mengen an, die dir zur last gelegt wurden. wenn es zuviel war, musst du das ganze programm durchlaufen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerlaubnisregister
    Autor
      Roman1902
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    Text
    es waren nur 6 grassammen udn 0.1gr. peep

    also nen kollege sagte das die das nicht sehen das dort nur geprüft wird ob ich ich nen schein hatte oder nicht



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerlaubnisregister
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    Text
    Du wärst nicht der erste, der vor dem genehmigten Antrag für den Führerschein ne MPU wegen eines BTM-Deliktes ablegen müsste.

    Sollte die Führerscheinstelle Zweifel haben, wird sie diese aus dem Weg räumen - eben durch eine MPU.

    Wurde dir wirklich "nur" der Besitz, oder auch der Konsum nachgewiesen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerlaubnisregister
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    Text
    >Nun Frage ich mich was dort geprüft wird ???
    >
    >SSehen die da was ich für straftaten habe ??

    Stand die Tat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, könnte es zu einer Eintragung im Verkehrszentralregister (VZR) gekommen sein. Das fragt die Behörde auf jeden Fall ab, bevor sie einen Prüfauftrag erteilt.

    Hauptsächlich wäre das aber im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert, nicht im VZR. Musstest du ein Führungszeugnis beantragen? Das ist bei Ersterteilungen und Erweiterungen nämlich unüblich - ohne Führungszeugnis hat die Behörde aber keinen Einblick ins BZR.

    Dann kommen noch Register nach Landesrecht, ggf. im Rahmen von Modellversuchen, in Frage. Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ohne sämtliche Details zu kennen.


    >den ich hatte mal ne zeit mit drogen und soo und ja da wurde ich mal MIt ner kleineren menge Gras erwischt.

    Was ist genau passiert? Wurde das Verfahren eingestellt? Kam es zu einer Verurteilung? Falls ja: Wozu wurdest du verurteilt?


    >Ja und jetzt habe ich die befürrchten das ich eventuel deswegen nicht zur Prüfung zugelassen werde

    Das ist gut möglich. Sollte die Behörde ein Führungszeugnis haben wollen, solltest du zunächst genau prüfen, welche Eintragungen darin enthalten sind. Da nicht alle Eintragungen im BZR auch im Führungszeugnis auftauchen, kann man also trotzdem ein "sauberes" Zeugnis haben. Ein Führungszeugnis mit Eintragungen sollte man nur nach sorgfältiger Überlegung an die FEB weiterleiten lassen.

    Wenn die FEB Kenntnis von deiner Vorgeschichte erhält, ist der wahrscheinlichste nächste Schritt, dass ein ärztliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform gefordert wird. Da sollte man dann nach Möglichkeit völlig clean sein - das ist ja sowieso sehr zu empfehlen, wenn du deine FE auch dauerhaft behalten willst.

    In schweren Fällen könnte auch eine MPU angeordnet werden. Dazu müsste man wieder wissen, was genau vorgefallen ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerlaubnisregister
    Autor
      Roman1902
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    Text
    Was ist genau passiert? Wurde das Verfahren eingestellt? Kam es zu einer Verurteilung? Falls ja: Wozu wurdest du verurteilt?

    also ich wurde auf der straße zufuß angehalten und da haben se mich mit 6 grassammen und 0,1gram peep erwischt.
    habe eine Geldstrafe in höhe von 200€ bekommen

    und nen Führungszeugniss wollten sie noch nicht von mir haben.


    also könnte ich davon ausgehen das deswegen mir keine steine im weg liegen oder ???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerlaubnisregister
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2010
    Text
    >also ich wurde auf der straße zufuß angehalten und da haben se mich mit 6 grassammen und 0,1gram peep erwischt.
    >habe eine Geldstrafe in höhe von 200€ bekommen

    War das tatsächlich eine Geldstrafe oder nur eine Einstellung gegen Auflagen? Das würde im Führungszeugnis nicht auftauchen.

    Falls Geldstrafe: Das waren wohl weniger als 90 Tagessätze und ist damit wieder nicht im Führungszeugnis sichtbar.


    >und nen Führungszeugniss wollten sie noch nicht von mir haben.

    Wenn das noch kommt, kannst du dem eher gelassen entgegensehen.


    >also könnte ich davon ausgehen das deswegen mir keine steine im weg liegen oder ???

    Wenn man keine Erwartungen hat, wird man nicht so schnell enttäuscht. Noch wäre ich nur vorsichtig optimistisch, da es neben dem BZR auch noch andere Möglichkeiten gibt (s.o.).

    In 6-8 Wochen weißt du mehr ...

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