Fahrerlaubnis in einem anderen Bundesland

  • Fahrerlaubnis in einem anderen Bundesland
     Buena
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Hallo Ihr Lieben,

    ich hoffe jmd kann mir einen guten Rat geben.
    Ich wohne in Berlin und habe da auch meinen Hauptwohnsitz,da meine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau es vorschreibt, dass ich in Berlin gemeldet sein muss als hauptwohnsitz und ich wohne auch schon mein ganzes Leben in Berlin.

    Nach meiner Ausbildung möchte ich allerdings nach Strausberg fest ziehen, da meine Liebe da auch wohnt, ich bin eh schon überwiegend fast nur da , es geht halt nur nicht fest wegen der Ausbildung, die noch bis Mai geht. Vor seiner Tür im Prinzip ist ne ganz tolle nette Fahrschule, mit denen ich auch schon super Kontakt geknüpft habe.

    Ich will also sofort nach der Ausbildung nach Strausberg ziehen, nun habe ich aber nicht einen Grund wie Arbeitsplatz oder Hauptwohnsitz, den ich bei der Berliner Fahrerlaubnisbehörde nennen könnte.Ich würde es aber gerne versuchen, mit der Begründung, dass ich nach der Ausbildung ,meinen Lebensmittelpunkt nach Brandenburg versetze und ich außerdem eine Chance auf eine Festanstellung in der Reisebürofiliale in Neuenhagen (Brandenburg) habe (ich könnte mir ja auch einen Dreizeiler von meinem Chef unterschreiben lassen) und mich daher im Brandeburger Fahrtnetz besser auskennen muss als in dem Berliner. Und dann würde ich halt warten bis ne Bestätigung kommt, damit ich nicht umsonst Geld ausgebe und hoffe, dass ich vor Oktober noch diese Bestätigung bekomme, damit ich einen Ferienkurs für Theorie im Oktober ,machen kann.

    Denkt Ihr, dass die fahrerlaubnisbehörde dies als gültigen Grund akzeptiert? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen?

    Würde mich über ein paar Ratschläge und Tipps freuen.
    Lieben gruß
    Yvonne (Buena)
  • Thema
    Re: Fahrerlaubnis in einem anderen Bundesland
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Text
    >Denkt Ihr, dass die fahrerlaubnisbehörde dies als gültigen Grund akzeptiert?

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ich glaube, dass das StVA sicherlich nicht danach entscheidet, was ein FS-Anwärter in 11 Monaten zu tun gedenkt. Entscheide werden nach Bestimmungen gefällt....
    Bis dahin könnte dir noch der Himmel auf den Kopf fallen - und all deine "Gründe" wären Schall und Rauch.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrerlaubnis in einem anderen Bundesland
    Autor
      Buena
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Text
    hmmm okay und ne andere möglichkeit...warum schränken die das überhaupt so ein, ich meine man sollte doch selber für sich das beste suchen können

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerlaubnis in einem anderen Bundesland
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Text
    Hallo Yvonne,

    du kannst versuchen, beim Straßenverkehrsamt mit der Begründung "Ferienfahrschule/Intensivkurs" eine Ausnahmegenehmigung für Ausbildungs- und Prüfungsort zu bekommen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerlaubnis in einem anderen Bundesland
    Autor
      Buena
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Text
    hmm aber ferienfahrschule trifft ja gar nicht auf mich zu...´dann müsst ich ja länger irgendwie irgendwo sein, ich mein strausberg liegt ja direkt an berlin, dass sind ja keine ferien mehr, es gibt definitionen für die entfernung und dauer von urlaub etc...das reicht bestimmt net aus...meint ihr mit ü bernahmechancen in brandeburg ist zu plump oder wie???^^

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