Fahrerflucht als Geschädigter??

  • Fahrerflucht als Geschädigter??
     Ems
      schrieb am Mittwoch, 28. Oktober 2009
    Hallo!
    Meine Freundin ist noch in der Probezeit. Heute wurde sie von einem entgegenkommenden Bus gerammt (dieser scherrte aus der Haltebucht aus und kam auf die Gegenfahrbahn). Als der Fahrer keine Anstalten machte anzuhalten, fuhr auch meine Freundin, die unter Schock stand, weiter in eine Werkstatt. Dort rief sie die Polizei, welche ihr den Führerschein wegen Fahrerflucht abnahm und sagte, das Gericht entscheidet ob sie diesen wieder bekommt. Sie ist nun im Krankenhaus und lässt sich Schock und Verletzungen bescheinigen. Was hat sie nun zu erwarten? wie sieht das mit der Unfallschuld aus?
    LG
  • Thema
    Re: Fahrerflucht als Geschädigter??
    Autor
      Grinsekatze
      schrieb am Mittwoch, 28. Oktober 2009
    Text
    >Hallo!
    >Meine Freundin ist noch in der Probezeit. Heute wurde sie von einem entgegenkommenden Bus gerammt (dieser scherrte aus der Haltebucht aus und kam auf die Gegenfahrbahn). Als der Fahrer keine Anstalten machte anzuhalten, fuhr auch meine Freundin, die unter Schock stand, weiter in eine Werkstatt. Dort rief sie die Polizei, welche ihr den Führerschein wegen Fahrerflucht abnahm und sagte, das Gericht entscheidet ob sie diesen wieder bekommt. Sie ist nun im Krankenhaus und lässt sich Schock und Verletzungen bescheinigen. Was hat sie nun zu erwarten? wie sieht das mit der Unfallschuld aus?
    >LG

    Sie hat den Unfallort verlassen, dass sollte man nicht machen - lernt man ja nur im Unterricht falls man aufgepasst hat :-/
    Und wie Du schon schreibst, wird der Richter entscheiden wie es weitergeht, ärgerlich ist nur die Zeit die bis dahin vergehen kann denn die Gerichte machen bald ihre Weihnachtspause
    Nur eine Frage am Rand - Jeder hat doch heutzutage ein Handy... warum ruft man nicht gleich die Polizei ......Notruf ist kostenlos???

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  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht als Geschädigter??
    Autor
      Ems
      schrieb am Mittwoch, 28. Oktober 2009
    Text
    Das mit dem Notruf habe ich sie auch gefragt, sie meinete halt, dass sie unter schock stand und einfach gefahren ist. meine frage ist, ob sich der umstand, dass sie nen schock hatte und die sache, dass sie die geschädigte ist, eventuell mildernd auswirken?

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  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht als Geschädigter??
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 28. Oktober 2009
    Text
    Harter Tobak :o(
    Aber der §142 StGB ist da durchaus der Richtige.
    Den Link dazu, siehe unten.

    Der Busfahrer scheint seine Meldung schneller gemacht zu haben - und die Schilderung des Herganges war bestimmt auch nicht mit der deiner Freundin identisch.
    Ich würde schnellstens einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.

    Nähere und verlässliche Infos bekommst du sicher wenn du deinen Beitrag in
    www.verkehrsportal.de
    einkopierst.

    Da tummeln sich neben Polizisten und Anwälten eine Menge anderer schlauer Köpfe, die dir sicher schnell und kompetent Auskunft geben - das Ganze natürlich kostenlos.
    Nur eine Registrierung ist nötig (wie hier auch).

    Hier der LINK zum §142 StGB:
    http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

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  • Thema
    Re: Fahrerflucht als Geschädigter??
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 28. Oktober 2009
    Text
    >Als der Fahrer keine Anstalten machte anzuhalten, fuhr auch meine Freundin, die unter Schock stand, weiter in eine Werkstatt.

    1. Woher weiß die Freundin, dass der Bus an geeigneter Stelle nicht doch angehalten hat? Sie ist doch selbst weitergefahren...

    2. Mit einem Schock wäre sie nicht bis zur Werkstatt gekommen sondern vorher zusammengeklappt. Sie hat sich "nur" erschreckt.

    3. Der Verstand scheint ja dann doch wieder eingesetzt zu haben, als sie sich entschlossen hat zur Werkstatt zu fahren. Oder wollte sie da sowieso hin? Warum hat sie sich in diesem Moment nicht entschlossen, die Polizei anzurufen?

    Um die (implizite) Frage aus dem Titel zu beantworten: Ja, auch als Geschädigter kann man sich grundsätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernen (§142 StGB).

    >Dort rief sie die Polizei, welche ihr den Führerschein wegen Fahrerflucht abnahm und sagte, das Gericht entscheidet ob sie diesen wieder bekommt.

    Richtig. Wenn sie der Beschlagnahme des FS durch die Polizei widerspricht, entscheidet ein Richter, ob sie den FS bis zum Abschluss des Verfahrens widerbekommt, oder ob er bis dahin entzogen bleibt.

    Wegen dem vorläufigen Entzug (kann Monate Dauern), wegen des möglichen Strafrahmens und dem zu erwartenden Ärger mit der Versicherung sollte deine Freundin sich sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht besorgen und bis dahin keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei oder sonst irgendjemand machen. Sofern die eigene Versicherung noch nicht informiert ist, sollte sie das nachholen. Welche Angaben sie dort zum Unfallgeschehen macht, sollte auch mit dem Anwalt abgestimmt werden.

    >Sie ist nun im Krankenhaus und lässt sich Schock und Verletzungen bescheinigen. Was hat sie nun zu erwarten? wie sieht das mit der Unfallschuld aus?

    Nochmal ganz klar: Auch wenn der Busfahrer 100% der Schuld trägt, hat deine Freundin mächtig Ärger an der Backe. Daher ab zum Anwalt.

    Wie die Schuld genau verteilt wird, ist schwer zu sagen. Welche Fahrzeugbewegungen (Bus im Gegenverkehr?) sind beweisbar? Wer hätte bremsen und/oder ausweichen können? Letztendlich wird ein Gutachter alle Unfallspuren beurteilen müssen. Wie das ausgeht, steht in den Sternen.

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