Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme

  • Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
     rudolf1337
      schrieb am Samstag, 2. März 2013
    Hallo,

    Als ich neulich Abends nach der Arbeit (Barkeeper) nach Hause fuhr habe ich in einer Parklücke versehentlich ienen SPiegel eines anderen Fahrzeugs beschädigt. Durch die Müdigkeit o.Ä habe ich dieses aber nicht bemekrt und bin weitergefahren (warum auch nicht wenn man nichts merkt) jedenfalls fuhr mir dieser Pkw hinterher und hat mir aufgeblendet das ich rechts ran fahre. Als ich verwundert stehen blieb erklärte er mir das ich sein Auto beim ausparken beschädigt hätte und das er meine Versicherungsdaten braucht etc. Bei dem wirklich gerinen Schaden machte ich natürlich keinen großen aufstand, gab ihm meine Daten, hab mich entschuldigt und bin nach Hause gefahren.

    Ca. 20 Minuten später steht die Polizei vor meiner Tür und erklärt mir das gegen mich eine Anzeige wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort läuft. (Die ganze Sache hat anscheinend eine unbeteiligte Person verfolgt und gleich die Polizei alamiert). Naja auf jedenfall Haben sie mir sofort meinen Führerschein genommen und da ich nach Alkohol roch (2kurze über den Abend verteilt also geschätzt 0,1-0,2 promille) auch gleich ins Krankenhaus zur Blutabnahme gebracht.



    Meine Fragen hierzu

    1: Ist diese Anzeige wirklich rechtens wenn ich mich mit dem Unfallgeschädigten bereits privat geeinigt habe


    2: Darf mir die Polizei wirklich den Führerschein abnehmen?

    3:Wenn ja, wie lange?

    4:Wird diese Zeit auf ein eventuell entstehendes Fahrverbot angerechnet?

    5:Dürfte ich rein rechtlich jetzt noch Fahren (sprich 10€ Strafe wegen nicht mitführen der Fahrerlaubnis) oder wäre das bereits jetzt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Vielleicht ist noch anzumerken das es sich hierbei um die Polizei einer sehr kleinen Stadt handelt.(max 20 Unfälle pro Jahr)

    mfg rudolf
  • Thema
    Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 2. März 2013
    Text
    >Hallo,

    Hi,

    >Als ich neulich Abends nach der Arbeit (Barkeeper) nach Hause fuhr habe ich in einer Parklücke versehentlich ienen SPiegel eines anderen Fahrzeugs beschädigt.

    Erstmal nicht gut, aber passiert.

    >Durch die Müdigkeit o.Ä habe ich dieses aber nicht bemekrt und bin weitergefahren (warum auch nicht wenn man nichts merkt) jedenfalls fuhr mir dieser Pkw hinterher und hat mir aufgeblendet das ich rechts ran fahre. Als ich verwundert stehen blieb erklärte er mir das ich sein Auto beim ausparken beschädigt hätte und das er meine Versicherungsdaten braucht etc. Bei dem wirklich gerinen Schaden machte ich natürlich keinen großen aufstand, gab ihm meine Daten, hab mich entschuldigt und bin nach Hause gefahren.

    Das auch schonmal soweit gut.

    >Ca. 20 Minuten später steht die Polizei vor meiner Tür und erklärt mir das gegen mich eine Anzeige wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort läuft. (Die ganze Sache hat anscheinend eine unbeteiligte Person verfolgt und gleich die Polizei alamiert).

    Auch wenn es dich jetzt trifft, aber so werden eben oft solche Taten aufgeklärt, weil einer aufpasst und es ihm nicht egal ist, dass Geschädigte ohne Hilfe bleiben.
    Du wärst ja auch froh, wenn es umgekehrt so passiert wäre, oder?

    >Naja auf jedenfall Haben sie mir sofort meinen Führerschein genommen und da ich nach Alkohol roch (2kurze über den Abend verteilt also geschätzt 0,1-0,2 promille) auch gleich ins Krankenhaus zur Blutabnahme gebracht.

    Auch dies ist mit vorläufiger Sicherstellung erstmal soweit noch ok.


    >Meine Fragen hierzu
    >
    >1: Ist diese Anzeige wirklich rechtens wenn ich mich mit dem Unfallgeschädigten bereits privat geeinigt habe

    Ja, weil dies ein sog. Offizialdelikt ist, dies MUSS die Polizei verfolgen wenn es angezeigt wurde.

    >2: Darf mir die Polizei wirklich den Führerschein abnehmen?

    Ja, weil der Anfangsverdacht besteht.
    Und erst die Blutprobe ergibt dann deinen endgültigen Wert.

    >3:Wenn ja, wie lange?

    Bis zum Ergebnis der Blutanalyse auf jeden Fall.

    Haben die keinen Atemalkoholtest mit die gemacht? Direkt Blutprobe?
    Oder hattest du dich geweigert zu pusten?


    >4:Wird diese Zeit auf ein eventuell entstehendes Fahrverbot angerechnet?

    Wenn es bei den 0,1 Promille bleibt, gibts keins. Dann ist im Allgemeinen der Wert zu gering um relevant zu sein.


    >5:Dürfte ich rein rechtlich jetzt noch Fahren (sprich 10€ Strafe wegen nicht mitführen der Fahrerlaubnis) oder wäre das bereits jetzt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Deine Fahrerlaubnis ist derzeit sichergestellt und damit vorläufig entzogen.
    Du besitzt derzeit keine!
    Also Fahren ohne Fahrerlaubnis dann


    >Vielleicht ist noch anzumerken das es sich hierbei um die Polizei einer sehr kleinen Stadt handelt.(max 20 Unfälle pro Jahr)

    Setz dich schnell mit nem Anwalt in VErbindung, der bekommt Akteneinsicht und kann deine Fahrerlaubnis evtl sehr schnell wieder rausholen.

    Und wenn der Wert doch höher war, solltest dir eh einen nehmen!

    >mfg rudolf

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Samstag, 2. März 2013
    Text
    >>Hallo,

    zu erst mal, wenn es sich so abgespielt hat, solltest du schnellstens einen Anwalt einschalten.
    Wenn die Polizei vor der Tür steht sollte man genau überlegen was man sagt aber auch soviel sagen, dass die Situation deutlich wird.
    Zur Anzeige, sie kommt doch nicht vom Geschädigten sondern von einem Zeugen. Seine Aufmerksamkeit ist Dankenswert, aber zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Unfallparteien doch schon geeinigt. Nur die Anzeige des Geschädigten könnte jetzt noch verfolgt werden.
    Stellen wir uns jetzt mal vor, ich beschädige auf einen Parkplatz das Fahrzeug eines guten Freundes, fahre weiter und Rufe diesen an, sag ihm vom Schaden und wir einigen uns über die Regulierung. In so einem Fall liegt keine Fahrerflucht vor. Aber ein Dritter hätte es gesehen,geht zur Polizei, was in Ordnung wäre, und erstattet jetzt Anzeige. Die Polizei muss natürlich Handeln. Sie kann doch aber kein Strafverfahren durchziehen, wenn ich den Beamten den Sachstand exakt erklären kann. Der Anfangsverdacht ist doch mit dem Gespräch weg.

    Zum Alkohol, auch wenn du in der Probezeit bist, welchen Wert kann den eine Blutuntersuchung noch haben, wenn man schon 20 Min. zuhause war, und nach abstellen des Kfz ein Bier und einen Schnaps getrunken hat. Deswegen kann doch die Polizei den Führerschein nicht einziehen. Vorausgesetzt es waren nicht 1-2 Promille.
    Deshalb solltest du mal zu einem vernünftigen Anwalt gehen. So würde ich das nicht stehen lassen.

    Klaus

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  • Thema
    Re: Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      rudolf1337
      schrieb am Sonntag, 3. März 2013
    Text
    Hallo,

    >Haben die keinen Atemalkoholtest mit die gemacht? Direkt Blutprobe?
    >Oder hattest du dich geweigert zu pusten?

    Nein die meinten direkt das ich zur Blutprobe ins Krankenhaus mitkommen soll. Probezeit habe ich keine mehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 5. März 2013
    Text
    >Hallo,
    >
    >>Haben die keinen Atemalkoholtest mit die gemacht? Direkt Blutprobe?
    >>Oder hattest du dich geweigert zu pusten?
    >
    >Nein die meinten direkt das ich zur Blutprobe ins Krankenhaus mitkommen soll. Probezeit habe ich keine mehr.

    Mit welcher Begründung, Hat dich die Polizei denn Volltrunken in der Wohnung angetroffen und selbst dann könnten sie nur schwer beweisen, dass du zum Zeitpunkt der Fahrt unter Alkoholeinfluss standest. Was anderes währe es, du standest unter Drogeneinfluss.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 5. März 2013
    Text
    >Mit welcher Begründung, Hat dich die Polizei denn Volltrunken in der Wohnung angetroffen und selbst dann könnten sie nur schwer beweisen, dass du zum Zeitpunkt der Fahrt unter Alkoholeinfluss standest.

    Die Polizei muss das nicht beweisen können (damit würde sich ja die Katze selbst in den ... beißen - die Blutprobe soll gerade diesen Beweis erbringen), der dringende und begründete Verdacht genügt. Der Unfall - mit oder ohne Fahrerflucht - wird als Ausfallerscheinung angesehen und damit sind die Chancen recht hoch, dass ein Richter die Blutprobe anordnet.

    Um das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Die gesamte Aktion war ein tiefer Griff in die Kloschüssel. Sollte der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet werden (wovon ich ausgehe) und sollte die Alkoholisierung bei mindestens 0,3 ‰ liegen (was zumindest möglich ist), dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist vermutlich ab 8 Monaten aufwärts. Dazu kommt ggf. noch die Verurteilung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der einzige sinnvolle Rat kann daher lauten, keinerlei Angaben zu machen und umgehend den Rat eines fähigen Anwalts zu suchen, falls irgendetwas anderes als die Nachricht über die Einstellung des Verfahrens ins Haus flattert.


    >Was anderes währe es, du standest unter Drogeneinfluss.

    Warum und in welcher Hinsicht wäre das etwas anderes?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Montag, 11. März 2013
    Text

    >Die Polizei muss das nicht beweisen können (damit würde sich ja die Katze selbst in den ... beißen - die Blutprobe soll gerade diesen Beweis erbringen), der dringende und begründete Verdacht genügt. Der Unfall - mit oder ohne Fahrerflucht - wird als Ausfallerscheinung angesehen und damit sind die Chancen recht hoch, dass ein Richter die Blutprobe anordnet.

    Noch mal, welchen Beweis erbringt eine Blutprobe die erst Stunden nach dem Ereignis durchgeführt wird und dazwischen liegen mindestens 20 Min. Fahrpause zuhause, ohne Absicht die Fahrt wieder aufzunehmen. Ein Feierabendbier genügt doch um einen so geringen Alkoholspiegel aufzubauen. Das zerreißt jeder Anwalt und kein Richter lässt sich darauf ein.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahrerflucht, FE entzogen und Blutentnahme
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 12. März 2013
    Text

    >>Was anderes währe es, du standest unter Drogeneinfluss.
    >
    >Warum und in welcher Hinsicht wäre das etwas anderes?

    Nun, die Frage ist leicht zu beantworten, wenn bei der Blutprobe Drogen festgestellt werden (Ausgenommen Cannabis) ist generell keine Fahreignung mehr gegeben und es spielt in der Folge keine Rolle, wann die Einnahme erfolgte. Da ist die MPU sicher.

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