Fahren unter Alkohol auf Parkplatz

  • Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
     fabsi2k
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Ich war letzte Nacht mit Kumpels in der Disko. Auf dem Rückweg sind wir zu Burger King gefahren. Als wir dort wieder rauskamen, hatte unser Fahrer schonmal den Schlüssel in das Zündschloss gesteckt.

    wir haben noch draußen gestanden und ein bisschen geredet. Dann ist ein anderer kumpel auf den Fahrersitz gestiegen, hat den Motor angemacht und ist ca. 10 meter nach vorne gefahren und gleich wieder zurück!

    Natürlich waren die Sherrifs sofort da. Haben das gesehen. Er musste Pusten, 1,14 Promille.

    Naja dann mit zur Wache, Führerschein abgegeben und ihm wurde Blut abgenommen.

    Die Frage ist nun, was könnte alles auf Ihn zukommen? Er hat dort bei der Polizei gleich alles zugegeben, was will man auch machen, doofer fehler gewesen.

    Spielt es eine Rolle ob der Parkplatz öffentlich ist oder nicht? Da dort noch mehrere Geschäffte angesiedelt sind, ist der Platz dort etwas größer.

    Viel Text, aber ich hoffe hier kann jemand was dazu sagen.

    Ach er ist übrigens noch unter 21. das wird er erst im nächsten Monat

    Vielen Dank und liebe Grüße
  • Thema
    Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      hexe91
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    das spielt dann keine rolle ob parkplatz oder nicht, er wird mit punkten, geldstrafe und fahrverbot rechnen müssen

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  • Thema
    Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Ich nehme mal an in dem Fall ist es egal ob er auf einem Parkplatz oder einer Bundesstrasse war. Genauso uninteressant ist es wie groß der Parkplatz war und ob öffentlich, er ist ja wohl für jederman zugänglich.
    Es ist auch egal ob er 10 m oder 10 km gefahren ist, die Strafe wird er voll und ganz bekommen, aber der Vorteil ist: wenn er schon so Sachen mach liegt es nahe das er sich irgendwann in ein paar Jahren wirklich betrunken hinters Steuer setzt, vielleicht lernt er ja was draus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      fabsi2k
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >Ich nehme mal an in dem Fall ist es egal ob er auf einem Parkplatz oder einer Bundesstrasse war. Genauso uninteressant ist es wie groß der Parkplatz war und ob öffentlich, er ist ja wohl für jederman zugänglich.
    >Es ist auch egal ob er 10 m oder 10 km gefahren ist, die Strafe wird er voll und ganz bekommen, aber der Vorteil ist: wenn er schon so Sachen mach liegt es nahe das er sich irgendwann in ein paar Jahren wirklich betrunken hinters Steuer setzt, vielleicht lernt er ja was draus.

    ------------
    ganz lustig. deine dummen kommentare kannste dir sparen. es war eine normale frage und das brauchst du nicht so ...e zu antworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >------------
    >ganz lustig. deine dummen kommentare kannste dir sparen. es war eine normale frage und das brauchst du nicht so ...e zu antworten.

    Weist du wieviele unschuldige Menschen sterben weil irgendwelche Flachpfeifen sich betrunken hinters Steuer setzten?
    Als zügle dich mal ein bischen, musst halt du (oder dein Kumpel, wenn man das glaub) laufen und ordentlich belchen, richtig so, lern was draus.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Hi fabsi2k,

    was erwartest du denn?

    Dass das Fahren unter Alkohol ...e ist, ist wohl unbestritten.

    Dass er mit unter 21 eine 0er-Grenze hat, sollte er auch wissen.

    Und woher soll die Polizei wissen, was noch geplant ist?

    Fakt: er ist unter Alk-Einfluss gefahren.
    Konsequenz: Ärger

    Erwartest du etwa, dass er hier bedauert wird?

    Oder dass wir eine zu erwartende Strafe kleiner machen können?

    Und wie Yrsa schon geschrieben hat: weißt du wie viele Leute jedes Jahr sterben, weil sich ANDERE betrunken fahren und glauben, sie können es schon noch.

    Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine handfeste Straftat!
    Auch wenn es an vielen Stammtischen gerne anders gesehen werden würde.

    Denk mal drüber nach (und dein Kumpel auch)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      fabsi2k
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >Hi fabsi2k,
    >
    >was erwartest du denn?
    >
    >Dass das Fahren unter Alkohol ...e ist, ist wohl unbestritten.
    >
    >Dass er mit unter 21 eine 0er-Grenze hat, sollte er auch wissen.
    >
    >Und woher soll die Polizei wissen, was noch geplant ist?
    >
    >Fakt: er ist unter Alk-Einfluss gefahren.
    >Konsequenz: Ärger
    >
    >Erwartest du etwa, dass er hier bedauert wird?
    >
    >Oder dass wir eine zu erwartende Strafe kleiner machen können?
    >
    >Und wie Yrsa schon geschrieben hat: weißt du wie viele Leute jedes Jahr sterben, weil sich ANDERE betrunken fahren und glauben, sie können es schon noch.
    >
    >Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine handfeste Straftat!
    >Auch wenn es an vielen Stammtischen gerne anders gesehen werden würde.
    >
    >Denk mal drüber nach (und dein Kumpel auch)
    >
    >Wolfe



    Natürlich ist es nicht richtig. Ich erwarte hier auch kein Mitleid, aber das rafft ihr anscheinend nicht. Ich habe lediglich gefragt, ob jemand ungefähr sagen kann, was auf Ihn zukommen kann.

    Das kann scheinbar niemand und vondaher ist die Sache erledigt. Aber ist ja auch bei vielen Themen hier der Fall, 12 Antworten und 2 davon Sinnvoll.

    Lassen wir die Sache hier einfach mal. Euch noch ne schöne Zeit

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >Das kann scheinbar niemand und vondaher ist die Sache erledigt. Aber ist ja auch bei vielen Themen hier der Fall, 12 Antworten und 2 davon Sinnvoll.


    Selber mal Kopf einschalten, mal ein wenig suchen und du findest was du suchst.
    http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/bussgeld/index.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Hallo fabsi,

    probiers mal in diesem Forum:

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=20

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahren unter Alkohol auf Parkplatz
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Die Regelsätze kannst du in jedem Bußgeldkatalog nachlesen.

    Oder googeln.

    Und wie letztendlich ein Richter entscheiden wird, kann dir außer diesem Richter eh niemand sagen.


    Ebenfalls gute Zeit noch.

    Wolfe

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