Guten Tag, Mein vater ist in den urlaub gefahren, Ich hab den schlüssel versteckt und bin mit dem auto gefahren. Ich wurde erwischt weil ich eine überzogene linie überfahren habe, Was passiert jetzt nun ???
Thema
Re: Fahren ohne begleitperson
Autor
michi21192
schrieb am Sonntag, 7. November 2010
Text
>Guten Tag, >Mein vater ist in den urlaub gefahren, Ich hab den schlüssel versteckt und bin mit dem auto gefahren. Ich wurde erwischt weil ich eine überzogene linie überfahren habe, Was passiert jetzt nun ??? >
Falls du wirklich ohne Begleitperson gefahren bist, sag ich nur: Selbst Schuld
Kommen schlimme sachen auf dich zu, und zwar folgende:
1. 150€ Bußgeld 2. 4 Punkte in Flensburg 3. Aufbauseminar (300-500€)
Und???
Biste jetzt aufgeklärt???
Versteh nur eines nicht.
Wie bist du nach Hause gekommen. Wieso willst du wissen was passiert, das sagen die polizisten, ohne dass man selber nachfragen muss
Kann aber auch folgendes passieren, was normalerweise JEDE POLIZEI, durchführen muss, auch bei dir:
Verwarnungsgeld in höhe von 25€
besuch eines aufbausminars, 300-500€ führerschein wird erst nach dem 18. geburtstag wieder ausgehändigt, nachdem das seminar besucht wurde (ca. 15 sitzungn)
**Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.**
Dieses Zitat stammt aus einer (recht guten) Info über das Aufbauseminar aus http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/nachschulung.php Einzig der dort angegebene Preis müsste mal aktualisiert werden. ;o)
>Wieso willst du wissen was passiert, das sagen die polizisten, ohne dass man selber nachfragen muss
Nicht unbedingt:
- Sie müssen es nicht.
- In diesem Fall scheint mir das eher ein Blitzer gewesen zu sein (irgendein Verstoß an der Haltlinie einer Ampel?), dann gibt es vor Ort niemand, der die Folgen erklären könnte.
- Polizisten können auch nicht alles wissen. Da kann man daheim doch nochmal kontrollieren, ob die angekündigten Folgen auch zutreffend sind, oder?
- Vielleicht hatten die Polizisten auch keine Ahnung und haben daher vorsorglich gar nichts gesagt, bevor sie solche Antworten geben:
>Kommen schlimme sachen auf dich zu, und zwar folgende: > >1. 150€ Bußgeld >2. 4 Punkte in Flensburg >3. Aufbauseminar (300-500€)
Die Folgen sind:
- Zunächst einmal wird der begangene Verkehrsverstoß ganz normal geahndet. Wenn der TE genauer beschreiben kann, was passiert ist, kann man hier die Folgen besser abschätzen.
- Für den fehlenden Begleiter gibt es ein Bußgeld i.H.v. 50 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt (TBNr. 248500).
- Die Fahrerlaubnis wird wiederrufen und darf erst neu erteilt werden, wenn ein Aufbauseminar absolviert worden ist. Danach wird die FE auf Antrag (also nicht automatisch) neu erteilt. Erneute Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich.
- Während keine FE besteht, ruht die Probezeit.
- Es handelt sich um einen B-Verstoß. Beim nächsten A- oder B-Verstoß (d.h. jeder Verstoß ab 40 € Bußgeld) wird ein ASF angeordnet und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
>Versteh nur eines nicht. > >Wie bist du nach Hause gekommen.
>>Wieso willst du wissen was passiert, das sagen die polizisten, ohne dass man selber nachfragen muss > >Nicht unbedingt: > >- Sie müssen es nicht. > >- In diesem Fall scheint mir das eher ein Blitzer gewesen zu sein (irgendein Verstoß an der Haltlinie einer Ampel?), dann gibt es vor Ort niemand, der die Folgen erklären könnte. > >- Polizisten können auch nicht alles wissen. Da kann man daheim doch nochmal kontrollieren, ob die angekündigten Folgen auch zutreffend sind, oder? > >- Vielleicht hatten die Polizisten auch keine Ahnung und haben daher vorsorglich gar nichts gesagt, bevor sie solche Antworten geben: > >>Kommen schlimme sachen auf dich zu, und zwar folgende: >> >>1. 150€ Bußgeld >>2. 4 Punkte in Flensburg >>3. Aufbauseminar (300-500€) > > >Die Folgen sind: > >- Zunächst einmal wird der begangene Verkehrsverstoß ganz normal geahndet. Wenn der TE genauer beschreiben kann, was passiert ist, kann man hier die Folgen besser abschätzen. > >- Für den fehlenden Begleiter gibt es ein Bußgeld i.H.v. 50 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt (TBNr. 248500). > >- Die Fahrerlaubnis wird wiederrufen und darf erst neu erteilt werden, wenn ein Aufbauseminar absolviert worden ist. Danach wird die FE auf Antrag (also nicht automatisch) neu erteilt. Erneute Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich. > >- Während keine FE besteht, ruht die Probezeit. > >- Es handelt sich um einen B-Verstoß. Beim nächsten A- oder B-Verstoß (d.h. jeder Verstoß ab 40 € Bußgeld) wird ein ASF angeordnet und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. > > >>Versteh nur eines nicht. >> >>Wie bist du nach Hause gekommen. > >Mit dem Auto?
Nein hab nen bekannten auf der straße gesehen, er hat mich nach hause gefahren. Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters und krieg ich mein führerschein mit 18 zurück ??
>Nein hab nen bekannten auf der straße gesehen, er hat mich nach hause gefahren. Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters und krieg ich mein führerschein mit 18 zurück ?? _____________________________-- Es wurde doch ausführlich erläutert was Sache ist. Lesen musst du ganz allein.
Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters ...?? ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Da du die Fahrzeugschlüssel entwendet hast (es war hoffentlich das erste mal?!?), konnte er dein Handeln wohl nicht vorhersehen. Er hat von dem Plan nichts gewusst, nicht erlaubt, oder sogar angeordnet? DANN passiert SEINEM Führerschein nichts.
> Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters ...?? >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >Da du die Fahrzeugschlüssel entwendet hast (es war hoffentlich das erste mal?!?), konnte er dein Handeln wohl nicht vorhersehen. >Er hat von dem Plan nichts gewusst, nicht erlaubt, oder sogar angeordnet? >DANN passiert SEINEM Führerschein nichts.
Auch sonst passiert der FE des Halters nichts.
Der Verstoß gegen die Begleitauflage ist nur eine Ordnungswidrigkeit (d.h. kein FoFE, also keine Straftat), Folgen für den Halter sind nicht vorgesehen, Anstiftung oder Beihilfe gibt es bei Owis auch nicht.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
Autor
Nevzat K
schrieb am Montag, 15. November 2010
Text
>> Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters ...?? >>~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ >> >>Da du die Fahrzeugschlüssel entwendet hast (es war hoffentlich das erste mal?!?), konnte er dein Handeln wohl nicht vorhersehen. >>Er hat von dem Plan nichts gewusst, nicht erlaubt, oder sogar angeordnet? >>DANN passiert SEINEM Führerschein nichts. > >Auch sonst passiert der FE des Halters nichts. > >Der Verstoß gegen die Begleitauflage ist nur eine Ordnungswidrigkeit (d.h. kein FoFE, also keine Straftat), Folgen für den Halter sind nicht vorgesehen, Anstiftung oder Beihilfe gibt es bei Owis auch nicht.
Hmm Ok vielen dank... Hab nur eine letzte frage, Krieg ich jetzt meinen führerschein definitiv mit 18 ? wenn ich das aufbauseminar absolviert habe ?