Fahren ohne begleitperson

  • Fahren ohne begleitperson
     Nevzat K
      schrieb am Sonntag, 7. November 2010
    Guten Tag,
    Mein vater ist in den urlaub gefahren, Ich hab den schlüssel versteckt und bin mit dem auto gefahren. Ich wurde erwischt weil ich eine überzogene linie überfahren habe, Was passiert jetzt nun ???
  • Thema
    Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      michi21192
      schrieb am Sonntag, 7. November 2010
    Text
    >Guten Tag,
    >Mein vater ist in den urlaub gefahren, Ich hab den schlüssel versteckt und bin mit dem auto gefahren. Ich wurde erwischt weil ich eine überzogene linie überfahren habe, Was passiert jetzt nun ???
    >

    Falls du wirklich ohne Begleitperson gefahren bist, sag ich nur: Selbst Schuld

    Kommen schlimme sachen auf dich zu, und zwar folgende:

    1. 150€ Bußgeld
    2. 4 Punkte in Flensburg
    3. Aufbauseminar (300-500€)

    Und???

    Biste jetzt aufgeklärt???

    Versteh nur eines nicht.

    Wie bist du nach Hause gekommen.
    Wieso willst du wissen was passiert, das sagen die polizisten, ohne dass man selber nachfragen muss

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      michi21192
      schrieb am Sonntag, 7. November 2010
    Text
    Kann aber auch folgendes passieren, was normalerweise JEDE POLIZEI, durchführen muss, auch bei dir:

    Verwarnungsgeld in höhe von 25€

    besuch eines aufbausminars, 300-500€
    führerschein wird erst nach dem 18. geburtstag wieder ausgehändigt, nachdem das seminar besucht wurde (ca. 15 sitzungn)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    15 Sitzungen??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    >15 Sitzungen??
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nö, nicht ganz .... ;o)

    **Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.**

    Dieses Zitat stammt aus einer (recht guten) Info über das Aufbauseminar aus
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/nachschulung.php
    Einzig der dort angegebene Preis müsste mal aktualisiert werden. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    >Wieso willst du wissen was passiert, das sagen die polizisten, ohne dass man selber nachfragen muss

    Nicht unbedingt:

    - Sie müssen es nicht.

    - In diesem Fall scheint mir das eher ein Blitzer gewesen zu sein (irgendein Verstoß an der Haltlinie einer Ampel?), dann gibt es vor Ort niemand, der die Folgen erklären könnte.

    - Polizisten können auch nicht alles wissen. Da kann man daheim doch nochmal kontrollieren, ob die angekündigten Folgen auch zutreffend sind, oder?

    - Vielleicht hatten die Polizisten auch keine Ahnung und haben daher vorsorglich gar nichts gesagt, bevor sie solche Antworten geben:

    >Kommen schlimme sachen auf dich zu, und zwar folgende:
    >
    >1. 150€ Bußgeld
    >2. 4 Punkte in Flensburg
    >3. Aufbauseminar (300-500€)


    Die Folgen sind:

    - Zunächst einmal wird der begangene Verkehrsverstoß ganz normal geahndet. Wenn der TE genauer beschreiben kann, was passiert ist, kann man hier die Folgen besser abschätzen.

    - Für den fehlenden Begleiter gibt es ein Bußgeld i.H.v. 50 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt (TBNr. 248500).

    - Die Fahrerlaubnis wird wiederrufen und darf erst neu erteilt werden, wenn ein Aufbauseminar absolviert worden ist. Danach wird die FE auf Antrag (also nicht automatisch) neu erteilt. Erneute Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich.

    - Während keine FE besteht, ruht die Probezeit.

    - Es handelt sich um einen B-Verstoß. Beim nächsten A- oder B-Verstoß (d.h. jeder Verstoß ab 40 € Bußgeld) wird ein ASF angeordnet und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.


    >Versteh nur eines nicht.
    >
    >Wie bist du nach Hause gekommen.

    Mit dem Auto?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Nevzat K
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    >>Wieso willst du wissen was passiert, das sagen die polizisten, ohne dass man selber nachfragen muss
    >
    >Nicht unbedingt:
    >
    >- Sie müssen es nicht.
    >
    >- In diesem Fall scheint mir das eher ein Blitzer gewesen zu sein (irgendein Verstoß an der Haltlinie einer Ampel?), dann gibt es vor Ort niemand, der die Folgen erklären könnte.
    >
    >- Polizisten können auch nicht alles wissen. Da kann man daheim doch nochmal kontrollieren, ob die angekündigten Folgen auch zutreffend sind, oder?
    >
    >- Vielleicht hatten die Polizisten auch keine Ahnung und haben daher vorsorglich gar nichts gesagt, bevor sie solche Antworten geben:
    >
    >>Kommen schlimme sachen auf dich zu, und zwar folgende:
    >>
    >>1. 150€ Bußgeld
    >>2. 4 Punkte in Flensburg
    >>3. Aufbauseminar (300-500€)
    >
    >
    >Die Folgen sind:
    >
    >- Zunächst einmal wird der begangene Verkehrsverstoß ganz normal geahndet. Wenn der TE genauer beschreiben kann, was passiert ist, kann man hier die Folgen besser abschätzen.
    >
    >- Für den fehlenden Begleiter gibt es ein Bußgeld i.H.v. 50 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen sowie 1 Punkt (TBNr. 248500).
    >
    >- Die Fahrerlaubnis wird wiederrufen und darf erst neu erteilt werden, wenn ein Aufbauseminar absolviert worden ist. Danach wird die FE auf Antrag (also nicht automatisch) neu erteilt. Erneute Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich.
    >
    >- Während keine FE besteht, ruht die Probezeit.
    >
    >- Es handelt sich um einen B-Verstoß. Beim nächsten A- oder B-Verstoß (d.h. jeder Verstoß ab 40 € Bußgeld) wird ein ASF angeordnet und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
    >
    >
    >>Versteh nur eines nicht.
    >>
    >>Wie bist du nach Hause gekommen.
    >
    >Mit dem Auto?

    Nein hab nen bekannten auf der straße gesehen, er hat mich nach hause gefahren. Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters und krieg ich mein führerschein mit 18 zurück ??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    >Nein hab nen bekannten auf der straße gesehen, er hat mich nach hause gefahren. Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters und krieg ich mein führerschein mit 18 zurück ??
    _____________________________--
    Es wurde doch ausführlich erläutert was Sache ist. Lesen musst du ganz allein.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters ...??
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Da du die Fahrzeugschlüssel entwendet hast (es war hoffentlich das erste mal?!?), konnte er dein Handeln wohl nicht vorhersehen.
    Er hat von dem Plan nichts gewusst, nicht erlaubt, oder sogar angeordnet?
    DANN passiert SEINEM Führerschein nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    > Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters ...??
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Da du die Fahrzeugschlüssel entwendet hast (es war hoffentlich das erste mal?!?), konnte er dein Handeln wohl nicht vorhersehen.
    >Er hat von dem Plan nichts gewusst, nicht erlaubt, oder sogar angeordnet?
    >DANN passiert SEINEM Führerschein nichts.

    Auch sonst passiert der FE des Halters nichts.

    Der Verstoß gegen die Begleitauflage ist nur eine Ordnungswidrigkeit (d.h. kein FoFE, also keine Straftat), Folgen für den Halter sind nicht vorgesehen, Anstiftung oder Beihilfe gibt es bei Owis auch nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. November 2010
    Text
    Danke für die Korrektur, kk145

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      Nevzat K
      schrieb am Montag, 15. November 2010
    Text
    >> Was passiert jetzt mit dem führerschein mein vaters ...??
    >>~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >>
    >>Da du die Fahrzeugschlüssel entwendet hast (es war hoffentlich das erste mal?!?), konnte er dein Handeln wohl nicht vorhersehen.
    >>Er hat von dem Plan nichts gewusst, nicht erlaubt, oder sogar angeordnet?
    >>DANN passiert SEINEM Führerschein nichts.
    >
    >Auch sonst passiert der FE des Halters nichts.
    >
    >Der Verstoß gegen die Begleitauflage ist nur eine Ordnungswidrigkeit (d.h. kein FoFE, also keine Straftat), Folgen für den Halter sind nicht vorgesehen, Anstiftung oder Beihilfe gibt es bei Owis auch nicht.



    Hmm Ok vielen dank...
    Hab nur eine letzte frage, Krieg ich jetzt meinen führerschein definitiv mit 18 ? wenn ich das aufbauseminar absolviert habe ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      unbekannt12345
      schrieb am Montag, 15. November 2010
    Text
    FL chris sagte doch lesen musst du selbst!
    Oben steht du bekommst deinen FS mit 18 zurück dann kennt der jenige sich auch aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne begleitperson
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 15. November 2010
    Text
    >FL chris sagte doch lesen musst du selbst!

    Nur WAS er lesen soll hat er nicht gesagt :)


    >Oben steht du bekommst deinen FS mit 18 zurück dann kennt der jenige sich auch aus.

    Das war nämlich falsch. Die FE wird nach Abschluss des ASF neu erteilt, also ggf. auch vor dem 18. Geburtstag.

    Auf den Beitrag antworten


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