Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz

  • Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
     Nata85
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Hallo!

    Herr Meier ist Selbstständig und fährt seit 3 Monaten ohne Fahrerlaubnis, da er 20 Punkte gesammelt hat, durch zu schnelles fahren, wurde der Fuhrerschein für 6 Monate entzogen. Er muss eine MPU machen. Trotzdem fährt er mit dem Auto. Er muss sein Kind 9 Jahre(das kein Kindersitz hat) zur Schule fahren, da die Exfrau oft den nicht fahren kann (nicht fahren will).
    Was passiert, wenn er erwischt wird???

    Danke für Antworten!!!
  • Thema
    Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    nichts, da du ihn ja nicht anzeigst.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    Tja, wenn er keinen Führerschein hat, kann man ihm auch keinen wegnehmen. Logisch, oder ?
    Jetzt frage ich Dich aber: was passiert, wenn Du mit Herrn Meier einen Unfall hast ? Wer ersetzt Dir Deinen Schaden ?
    Eine Versicherung auf keinen Fall, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Nata85
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    >Tja, wenn er keinen Führerschein hat, kann man ihm auch keinen wegnehmen. Logisch, oder ?
    >Jetzt frage ich Dich aber: was passiert, wenn Du mit Herrn Meier einen Unfall hast ? Wer ersetzt Dir Deinen Schaden ?
    >Eine Versicherung auf keinen Fall, bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Ich selber habe Führerschein.Ich bin nur die Dritte Person, die nur zugucken kann aber nichts tun.
    Was passiert, wenn die Polizei ihn anhält? Muss er Geld zahlen? Und was ist mit dem Kind? Wird das Jungendamt informiert?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    Wieso kannst du nichts tun? Du kannst ihn jederzeit Anzeigen.

    Es gibt viel zu viele Leute, die sich nur beschweren, aber selbst nicht tätig werden, bzw. man wird erst dann tätig, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    erst dann tätig, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
    ---------------------------------------------------------------------
    Oder von Herrn Meier überfahren wurde.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    willst eine anzeige von der höhe der strafe abhängig machen?
    entweder zeigst du ihn an und siehst was dann passiert, oder du sagst nichts und beschwerst dich dann aber auch nicht, wenn was passiert.
    wobei du bedenken solltest, dass du eine moralische schuld hast, wenn was passiert, du hättest dieses verhalten ja unterbinden können.

    @m.gemlich
    die haftpflicht des fz zahlt den schaden der durch das fz angerichtet wurde. der verursache wird aber in regress genommen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    Wow, 4 Antworten und die Frage noch immer nicht beantwortet. Wer hat gesagt, dass Nata85 die Sache nicht zur Anzeige bringen will? Stattdessen wird mit falschen Tatsachen (die Haftpflicht zahlt die Fremdschäden trotzdem!) versucht, sie zu irgendwas zu überreden. Warum nicht einfach sagen, wie es ist?

    Ihm droht mindestens eine erhebliche Geldstrafe, jedenfalls deutlich über einem Monatsnetto, eher in Richtung zwei, je nach Voreintragungen sogar eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. Es dürfte auch eine neue Sperrfrist angeordnet werden. Der Strafrahmen erhöht sich mit JEDER Fahrt, die ihm nachgewiesen wird.

    Das Jugendamt wird darüber gewöhnlich nicht informiert, aber eine Verurteilung wegen einer Straftat dürfte für die Exfrau und ihren Anwalt ein gefundenes Fressen sein, um das Sorgerecht neu zu verhandeln...

    Die Verstöße erhöhen außerdem den Schwierigkeitsgrad der MPU ganz erheblich - zu recht! 20 Punkte sammelt man nicht so nebenbei und bei Herrn Meier scheint der Groschen immer noch nicht gefallen zu sein.

    Warum MUSS man das Kind eigentlich zur Schule FAHREN?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    (die Haftpflicht zahlt die Fremdschäden trotzdem!)

    +++

    Und nimmt dann Regress, sprich, die versicherung wird das Geld bis zu einer Höhe von 5000,- Euro zurückfordern.....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Berit S.
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    Ich bin entsetzt das es so unverantwortliche Fahrer gibt. So einer Person sollte man den FS auf Lebenszeit entziehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    > (die Haftpflicht zahlt die Fremdschäden trotzdem!)
    >
    >+++
    >
    >Und nimmt dann Regress, sprich, die versicherung wird das Geld bis zu einer Höhe von 5000,- Euro zurückfordern.....

    ... ja, trägt aber hier nichts zur Sache bei. Für den unschuldigen Unfallgegner ist das jedenfalls kein Nachteil.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text

    >
    >... ja, trägt aber hier nichts zur Sache bei. Für den unschuldigen Unfallgegner ist das jedenfalls kein Nachteil.
    +++
    das nicht, beleuchtet aber die geschichte zumindest von allen Seiten, oder? Mag ja den ein oder anderen auch interessieren......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    @kk145
    um was geht es den wirklich?
    darum das er eine strafe bekommt die zwischen einigen tg und knast und einziehung des fz liegen kann? die strafe bestimmt eh der richter.
    es geht doch wohl mehr um die frage: soll ich ihn anzeigen oder nicht.
    da es um einen straftatbestand geht, ist die höhe der strafe doch egal. es geht einfach darum, dass man den mut findet, nicht nur rum zu jemmeln sondern nägeln mit köpfen zu machen und sich zur polizei zu bewegen. m.m. ist man moralisch mitschuldig wenn was passiert und da ist die höhe der zu erwartenden strafe nebensächlich.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    >@kk145
    >um was geht es den wirklich?

    Hier schlägt jemand auf, der eine Frage hat. Daher geht es zunächst einmal darum, die Frage ("Was passiert wenn...?") richtig zu beantworten. Das gehört für mich einfach zur Gesprächskultur. Danach (!) kann man vielleicht noch den ein oder anderen guten Rat geben oder sich in Folgediskussionen (Versicherung) verlieren.

    Falls es sich bis jetzt anders angehört hat: Ich würde das auch zur Anzeige bringen, weil ich aufgrund der Schilderung nicht glaube, dass Herr Meier geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Mittwoch, 25. November 2009
    Text
    Unabhängig von der evtl. zu erwartetenden Strafe kann ich dem Fahrer dringend empfehlen, einen Kindersitz anzuschaffen.

    Bei meinem ersten Unfall hatte mein Sohn auch keinen Kindersitz. Ca. 1km vor Fahrtende ist uns ein Fahrzeug heftig raufgefahren.
    Mein Sohn ist aus dem Gurt gerutscht und hat sich ziemlich verletzt.
    Seitdem fahre ich kein Kind mehr ohne Kindersitz / Erhöhung.
    Und mal im ernst... eine Erhöhung kostet nicht die Welt. Das sollte einem die Gesundheit eines Kinders Wert sein.

    Und dann kam hier die Frage auf, warum man ein Kind zur Schule fahren muss.
    Ich schätze einfach mal, dass die Schule nicht gerade um die Ecke liegt. So dass das Kind die Schule nicht zu Fuß/Rad/ÖPNV erreichen kann.

    Gruß

    Flo

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      Nata85
      schrieb am Donnerstag, 26. November 2009
    Text
    Das Kind könnte mit dem Bus fahren ist ja auch alt genug. Doch die meinen es sei besser ihn zufahren, es ist noch zu früh, dass er auf eigenen Beinen steht. Ich möchte der Mutter, da das Kind bei ihr lebt klar machen was sie reskiert. Der Vater sieht es ein, dass es falsch ist. Sie droht mit Sorgerecht entziehung, wenn er das Kind nicht fährt.Der Freund von der Mutter hat aus schon seit Monaten kein Führerschein und fährt.Ich will ihr verdeutlichen, dass sie es falsch ist. Sie hat wahrschein ein Problem damit, dass ihr exMann eine neue Frau hat und glücklich ist. Wie könnte ich es ihr klarm machen, so dass auch dumme verstehen???
    Danke!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fährerlaubnis mit Kind ohne Kindersitz
    Autor
      rine
      schrieb am Donnerstag, 26. November 2009
    Text
    ..."Der Vater sieht es ein, dass es falsch ist. Sie droht mit Sorgerecht entziehung, wenn er das Kind nicht fährt.Der Freund von der Mutter hat aus schon seit Monaten kein Führerschein und fährt."

    Ohhh mein Gott....habe ich das jetzt alles richtig verstanden?

    Die Mutter stiftet also wissentlich zu einer Straftat an und glaubt, sie hätte auch noch rechtl Chancen?!?!?!?
    Ich glaube BEIDEN Elternteilen gehört das Sorgerecht entzogen!
    Das sollte man denen mal klarmachen!
    Mir fehlen gerade die Worte!

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo