Fahren ohne Fahrerlaubnis!???

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
     P.T.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Hallo, mein Bruder und ich sind um 23 Uhr auf nem Parkplatz rumgefahren. Er wollte ein bisschen Anfahren üben und ich wollte es ihm ein wenig zeigen. Ist also klar, dass ich einen Führerschein habe und er nicht. Jetzt hat uns die Polizei erwischt und die haben gesagt, dass wir ne Anzeige bekommen. Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich zur Nachschulung, wenn sie mich anzeigen?Mein Bruder wird wohl dann auch eine Strafe bekommen, oder?
  • Thema
    Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Hab noch "viel bessere" Neuigkeiten für dich.

    Da Du es erlaubt hast, wissentlich jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren zu lassen, bekommst du erstmal 6 Punkte und eine Nachschulung.

    Und wird noch besser: im Regelfall wird dir sogar selbst die Fahrerlaubnis entzogen.

    Grad wenn du selber noch in der Probezeit bist, solltest du das in der Fahrschule gelernt haben und noch wissen!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      P.T.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Kann man da auch gaaaarnix machen???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Doch, es von vorneherein gleich lassen.

    Ich fürchte, da musst du jetzt erstmal durch.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Wer Sch***** baut muss auch dazu stehen.

    Lernt ihr alles in der Theo. Aber MIR kann ja nix passieren, geht immer nur bei den anderen schief.

    Und wenn dann mal doch, ist das Gejammer groß!

    Sorry, aber für sowas hab ich bei allem guten Willen absolut kein Verständnis.

    Das ist eine Straftat und KEIN Kavaliersdelikt!

    Auch wenn ihr einen einsamen und leeren PArkplatz genutzt habt.
    Denk mal über die Folgen nach, wenn doch was passiert.

    Da zahlt keine Versicherung auch nur einen Cent.

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Habe ich das jetzt richtig verstanden?
    Zu dem Strafmaß des § 21 StVG
    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    ... wobei nach dem Jugendstrafrecht die Geldstrafen idR durch Sozialstunden ersetzt werden


    kommt noch eine Strafe über ein anderes Gesetz?

    Denn von Punkten und/oder Nachschulung lese ich beim §21StVG nichts O_o

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      P.T.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Ja, also ich wusste nicht, dass das so etwas schlimmes ist!Ich habe mir vorher nichts zu schulden kommen lassen.Ich bin der einzige der hier ordentlich fährt und ruhig und meine Freunde belächeln mich deswegen schon. Ich habe mich bisher immer richtig verhalten. Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist, aber ich finde es ungerecht, weil es viel gefährlichere Dinge gibt, als Samstag um 23 Uhr auf einem toten Parkplatz ein bisschen das Anfahren zu üben. Ich hatte gedacht, wenn die sehen, dass ich mir sonst nicht zu schulden kommen lassen hab, dass die dann Gnade walten lassen. Da hab ich mich wohl getäuscht,.,.,.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Sie Unterhaltung:-)
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    >Ja, also ich wusste nicht, dass das so etwas schlimmes ist!Ich habe mir vorher nichts zu schulden kommen lassen.Ich bin der einzige der hier ordentlich fährt und ruhig und meine Freunde belächeln mich deswegen schon. Ich habe mich bisher immer richtig verhalten. Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist, aber ich finde es ungerecht, weil es viel gefährlichere Dinge gibt, als Samstag um 23 Uhr auf einem toten Parkplatz ein bisschen das Anfahren zu üben. Ich hatte gedacht, wenn die sehen, dass ich mir sonst nicht zu schulden kommen lassen hab, dass die dann Gnade walten lassen. Da hab ich mich wohl
    getäuscht,.,.,.

    hi,wofuer gibt es den verkehrsuebungsplaetze??die sind dafuer da um mit anfaengern fahren zu ueben..oder etwa nicht?schoenen tag noch lg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Schoki
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >aber ich finde es ungerecht, weil es viel gefährlichere Dinge gibt, als Samstag um 23 Uhr auf einem toten Parkplatz ein bisschen das Anfahren zu üben.

    Und wenn über dem Parkplatz jemand gelaufen wäre? Oder wenn Dein Bruder plötzlich die Kontrolle übers Auto verliert und Vollgas gibt statt bremst? Was willst Du machen? Auf dem Übungsplatz seid Ihr wenigstens versichert wenn mal etwas passiert.
    Ein Parkplatz ist nunmal für die Öffentlichkeit und für jeden zugänglich.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Hi Peg,

    ich kenns halt so, dass dabei auch die Fahrerlaubnis entzogen wird.
    Werd mich aber mal schlauer machen.

    @P.T.

    Wo und wie lange du jemanden im öffentlichen Verkehrsraum fahren läßt, ist völlig egal.

    Und woher soll die Polizei die kontrolliert wissen, was ihr noch vorhattet (oder eben auch nicht).

    Unterm Strich heißt es abwarten.
    Denn ein Richter KANN unter Umständen das Teil auch milder bewerten.

    Aber lieber erkläre ich mal den schlimmsten Fall und du freust dich, wenn es besser wird, als man wiegelt von Anfang an ab und dann kommt der HAmmer.

    Rechne also mal mit dem worst case und freu dich, wenns glimpflicher abgeht

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text

    Hallo Wolfe, Hallo T.P.

    habe auch noch ne andere Quelle gefunden.
    Und wenn ich das was dort steht richtig verstanden habe, erfolgt zuerst eine Anzeige (Prozess) wegen des §21StVG.
    Und wenn es dann zu einer Verurteilung kommt, kommt von Flensburg nochmal ein "Extra-Schüppchen" oben drauf:



    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot:

    [Siehe auch: Feiertag, „Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot nach § 21 StVG“, in: Deutsches Autorecht (DAR) 2002, Seiten 150 ff.]

    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in der Praxis der Gerichte in Berlin von erheblicher Bedeutung.
    Es geht nicht nur um den strafrechtlichen Vorwurf selbst, es geht - z.B. bei einem Unfall - auch um drohenden Regress des Haftpflichtversicherers und sonstige zivilrechtliche Folgen.
    Zudem zieht eine Verurteilung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder trotz eines bestehenden Fahrverbots eine „Sperrfrist“ nach sich und wird in Flensburg mit sechs Punkten „honoriert“, was für den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis nicht förderlich ist.

    Da ist es her: http://www.ra-feiertag.de/fahren_ohne_fahrerlaubnis.html


    Auf jeden Fall würde ich mir an deiner Stelle, @P.T., anwaltlicheHilfe besorgen.
    Meine erste Anlaufstelle (kostenlos, schnell und unverbindlich) wäre
    www.verkehrsportal.de
    wo sich eine Menge Anwälte, StVA-Angehörige und Polizisten tummeln, die gerne und zuverlässig mit ihrem Wissen behilflich sind.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    @P.T.:
    Auf dich kommt folgendes zu
    1.Ein Strafverfahren, weil du jemand ohne Fahrerlaubnis hast fahren lassen.Die Folge ist bei Ersttätern keine Freiheitsstrafe, sondern eine Geldstrafe.
    Realistisch sind hier wohl 5 - 10 Tagessätze, also 1/3 eines Monatseinkommens. Alternativ als unter 21jähriger auch Sozialstunden, das entscheidet das Gericht.
    2. 6 Punkte in Flensburg wegen einer Verkehrsstraftat
    3. Wegen des A-Verstoßes in der Probezeit ein Aufbauseminar, Kosten regional zwischen 250-400€

    Für deinen Bruder gilt punkt 1 genauso, wenn er unter 18 ist bekommt er auf jeden Fall Sozialstunden.
    Eine Sperrfrist während der keine Fahrerlaubnis ausgestellt werden dürfte ist wohl eher unwahrscheinlich, allerdings wird er solange das Verfahren läuft nicht zur Prüfung zugelassen.

    Zusammenfassend kann man sagen das es ne ziemlich teure Aktion war...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis!???
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 31. Oktober 2008
    Text
    >Zusammenfassend kann man sagen das es ne ziemlich teure Aktion war...

    Ich würde diese Dummheit einfach nur als die "wohl teuerste Fahrstunde" Deines Bruders bezeichnen.

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