'Fahren ohne Betriebserlaubnis'

  • "Fahren ohne Betriebserlaubnis"
     Zerocool
      schrieb am Donnerstag, 20. Dezember 2007
    Hi hab mal eine Frage was bedeutet den nun "Fahren ohne Betriebserlaubnis"? Heißt das ich bin schon dran wenn ich die nicht dabei habe oder bedeutet das nur das ich dran bin wenn die Karre nicht angemeldet ist? Weil fahre zur Zeit mit dem Roller meiner Schwester rum aber die findet ihre Betriebserlaubnis nicht. Roller ist aber angemeldet. Habe nur gelesen das das ja schon ein "A Verstoß" ist und somit schon ein Aufbauseminar fällig wäre wenn sie mich erwischen.(Wegen Probezeit) oder werden da nur die 10 Euro fällig?
    Bin mir zur Zeit nicht sicher ob ich ihn nicht lieber stehen lassen soll bis das geklärt ist. Möchte aber auch nicht auf den "Luxus" verzichten zu fahren. Aber meinen Schein möchte ich nicht riskieren dafür. Bzw wo bekomme ich eine neue Betriebserlaubnis her falls die alte sich nicht finde läst? Mfg
  • Thema
    Re:
    Autor
      RAtscha
      schrieb am Donnerstag, 20. Dezember 2007
    Text
    >Hi hab mal eine Frage was bedeutet den nun "Fahren ohne Betriebserlaubnis"? Heißt das ich bin schon dran wenn ich die nicht dabei habe oder bedeutet das nur das ich dran bin wenn die Karre nicht angemeldet ist? Weil fahre zur Zeit mit dem Roller meiner Schwester rum aber die findet ihre Betriebserlaubnis nicht. Roller ist aber angemeldet. Habe nur gelesen das das ja schon ein "A Verstoß" ist und somit schon ein Aufbauseminar fällig wäre wenn sie mich erwischen.(Wegen Probezeit) oder werden da nur die 10 Euro fällig?
    >Bin mir zur Zeit nicht sicher ob ich ihn nicht lieber stehen lassen soll bis das geklärt ist. Möchte aber auch nicht auf den "Luxus" verzichten zu fahren. Aber meinen Schein möchte ich nicht riskieren dafür. Bzw wo bekomme ich eine neue Betriebserlaubnis her falls die alte sich nicht finde läst? Mfg



    Ganz einfach...

    Wenn du was an deiner Karre änderst...was in der Betriebserlaubnis nicht drin steht.. erlischt die Betriebserlaubnis und du "fährst" ohne Betriebserlaubnis

    Tatbestand : Fahren ohne Betriebserlaubnis was zudem auch noch "Fahren ohne Versicherung" beinhaltet da die versicherung davon ausgeht das die Betriebserlaubnis vollständig ist. oder so :p



    Wenn der Roller als 45 km/h fahren darf (BEISPIEL) und er Fährt 70 Erlischt somit die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz,
    Zudem würdest du in dem fall ohne Führerschein fahren.aber das tut ja grad nichts zur Sache...



    Gruß

    Und ein Schönes Fest & Guten Rutsch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re:
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 21. Dezember 2007
    Text
    Hallo,

    wenn du die Betriebserlaubnis nicht dabei hast und kontrolliert wirst, kostet das 10(?) Euro und du musst die Betriebserlaubnis in den nächsten Tagen bei der Polizei vorlegen. Spätestens dann sollte deine Schwester intensiv auf die Suche gehen ...
    "Fahren ohne Betriebserlaubnis" bedeutet, dass sie erloschen oder das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß angemeldet ist.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo