Fahren obwohl Aufbauseminar??

  • Fahren obwohl Aufbauseminar??
     DanielE
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich habe mich gestern mit einem Kollegen darüber gestritten.

    Und zwar hat eine Freundin schei*e gebaut und muss wohl Aufbauseminar machen ( ist aber noch nicht sicher, sie bekam noch kein Brief). (Sie hat den Führerschein mit 17).

    Die Frage, die wir uns gestellt haben:

    Sie wird bald 18. Wenn der Brief bis dahin nicht kommt (mit der Aufforderung zum Seminar), darf sie dann mit dem Auto fahren? Bußgeld müsste sie bis dhain bestimmt gekriegt und bezahlt haben.

    Und wenn er (die Aufforderung) doch kommt und sie dabei ist die Nachschulung zu machen, darf sie
    in dieser Zeit Auto fahren? Also während der Nachschulungs-Zeit. ??
  • Thema
    Re: Fahren obwohl Aufbauseminar??
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    Was hat sie denn angestellt?

    Bei Straftaten (einige Alkoholdelikte, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, ...) kann die FE entzogen werden. Wenn sie gegen die Begleitauflage verstoßen hat, wird die FE widerrufen. In diesen Fällen darf sie erst wieder fahren, wenn sie das ASF absolviert hat, die FE neu beantragt und auch erteilt wurde. Dazu muss sie ggf. auch eine Sperrfrist absitzen.

    In den anderen Fällen darf sie tatsächlich ununterbrochen fahren, solange sie das ASF fristgerecht absolviert. Auch die Begleitauflage entfällt planmäßig. Ausnahme: Wenn ein Fahrverbot angeordnet wird, darf sie in dieser Zeit nicht fahren. In diese Zeit darf auch nicht die Beobachtungsfahrt des ASF fallen.

    Die Anordnung zum ASF kommt erst nachdem der Verstoß rechtskräftig geworden ist. Wenn sie bis jetzt noch gar nichts bekommen hat, wird sie also sehr wahrscheinlich 18 bis die Anhörung durchgeführt ist, ein Bußgeldbescheid erlassen und rechtskräftig wurde und dann im Anschluss das ASF angeordnet wird. Allein der letzte Schritt kann ein paar Monate dauern.

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  • Thema
    Re: Re: Fahren obwohl Aufbauseminar??
    Autor
      DanielE
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >Was hat sie denn angestellt?
    >
    >Bei Straftaten (einige Alkoholdelikte, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, ...) kann die FE entzogen werden. Wenn sie gegen die Begleitauflage verstoßen hat, wird die FE widerrufen. In diesen Fällen darf sie erst wieder fahren, wenn sie das ASF absolviert hat, die FE neu beantragt und auch erteilt wurde. Dazu muss sie ggf. auch eine Sperrfrist absitzen.



    ---

    Sie ist mit einem Roller ohne Verischerung gefahren ist abgelaufen.
    Das komische ist, sie hat 2 führerscheine Klasse M und mit17 Führerschein...
    und als die Polizei sie anhielt hatte sie den M klasse mit.
    Kann es sein, das M nicht auf probezeit ist, dass die Polizei dachte sie hat nur das und es als Klasse M bewertet wird?? Also ohne probezeitverlängerung oder so?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren obwohl Aufbauseminar??
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >Sie ist mit einem Roller ohne Verischerung gefahren ist abgelaufen.

    Das ist eine Straftat. Als Folge wird sie einige Sozialstunden leisten müssen, in schweren Fällen könnte auch die FE (dann für alle Klassen) entzogen werden. Wenn sie nicht vorbelastet ist, halte ich das aber für wenig wahrscheinlich.

    >Das komische ist, sie hat 2 führerscheine Klasse M und mit17 Führerschein...

    Das ist in dieser Konstellation normal.

    >und als die Polizei sie anhielt hatte sie den M klasse mit.
    >Kann es sein, das M nicht auf probezeit ist, dass die Polizei dachte sie hat nur das und es als Klasse M bewertet wird?? Also ohne probezeitverlängerung oder so?

    Ja zum ersten Teil, nein zum zweiten. M ist eine Klasse ohne Probezeit, daher wird der Polizist vor Ort nichts gesagt haben.

    Trotzdem haben probezeitrelevante Verstöße - egal mit welchem Fahrzeug - Folgen für die gesamte FE, nicht nur für Klassen mit Probezeit. So kann man z.B. auch mit dem Fahrrad oder als Fußgänger Verstöße begehen, die zur Anordnung eines ASF führen.

    Das ASF kommt - irgendwann ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren obwohl Aufbauseminar??
    Autor
      DanielE
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >>Sie ist mit einem Roller ohne Verischerung gefahren ist abgelaufen.
    >
    >Das ist eine Straftat. Als Folge wird sie einige Sozialstunden leisten müssen, in schweren Fällen könnte auch die FE (dann für alle Klassen) entzogen werden. Wenn sie nicht vorbelastet ist, halte ich das aber für wenig wahrscheinlich.
    >
    >>Das komische ist, sie hat 2 führerscheine Klasse M und mit17 Führerschein...
    >
    >Das ist in dieser Konstellation normal.
    >
    >>und als die Polizei sie anhielt hatte sie den M klasse mit.
    >>Kann es sein, das M nicht auf probezeit ist, dass die Polizei dachte sie hat nur das und es als Klasse M bewertet wird?? Also ohne probezeitverlängerung oder so?
    >
    >Ja zum ersten Teil, nein zum zweiten. M ist eine Klasse ohne Probezeit, daher wird der Polizist vor Ort nichts gesagt haben.
    >
    >Trotzdem haben probezeitrelevante Verstöße - egal mit welchem Fahrzeug - Folgen für die gesamte FE, nicht nur für Klassen mit Probezeit. So kann man z.B. auch mit dem Fahrrad oder als Fußgänger Verstöße begehen, die zur Anordnung eines ASF führen.
    >
    >Das ASF kommt - irgendwann ...


    Okay, aber mit Führerschein wegnehmen wird nicht oder?
    Sie heult die ganze Zeit rum, dass sie an ihrem 18ten unbediengtm it ihrer Freundin weg wollte, tatm ir bisschen leid.

    Sie hat diese Versicherung beim ROller halt vergessen, dumm dumm aber naja.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren obwohl Aufbauseminar??
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >Okay, aber mit Führerschein wegnehmen wird nicht oder?

    Da wird sie sich gedulden müssen. Dass ihr der Führerschein nicht vor Ort weggenommen wurde, ist jedenfalls ein gutes Zeichen. Auch im weiteren Verfahren ist ein Entzug der FE eher unwahrscheinlich.

    >Sie heult die ganze Zeit rum, dass sie an ihrem 18ten unbediengtm it ihrer Freundin weg wollte, tatm ir bisschen leid.

    Da sehe ich aktuell kein Problem ...

    >Sie hat diese Versicherung beim ROller halt vergessen, dumm dumm aber naja.

    ... während ich hier ganz anderer Meinung bin. Natürlich ist der Verstoß gegen das PflVersG ein reiner Normverstoß. Auf gut deutsch: Sie hat gegen den Wortlaut des Gesetzes verstoßen ohne seinem Zweck zu schaden - "es ist nichts passiert".

    Trotzdem ist die "Fallhöhe" ganz erheblich. Wenn sie einen Unfall verursacht, kann der Unfallgegner schauen, wie er seinen Schaden ersetzt bekommt. Für Personenschäden tritt noch die Verkehrsopferhilfe ein, Sachschäden werden dort nicht übernommen. Was sie zahlen kann, zahlt sie aus ihrem eigenen (auch zukünftigen) Vermögen, der Rest bleibt beim Geschädigten hängen.

    Das ist kein Bagatelldelikt. Erst recht nicht im Juli, also nach über 4 Monaten.

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