Fahren nach der bestandenen Prüfung..

  • Fahren nach der bestandenen Prüfung..
     Mirko90
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Hallo,

    ich habe mein Führerschein bestanden und muss ihn noch abbezahlen aber eins würde ich super gern wissen.. Kann man trotzdessen fahren auch wenn der Führerschein in der Fahrschule noch liegt?????

    Vielen Dank für Infos
  • Thema
    Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >ich habe mein Führerschein bestanden und muss ihn noch abbezahlen aber eins würde ich super gern wissen.. Kann man trotzdessen fahren auch wenn der Führerschein in der Fahrschule noch liegt?????

    mal anders gefragt: Kannst du bei einer Polizeikontrolle einen Beweis vorlegen, dass du fahren darfst?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >>ich habe mein Führerschein bestanden und muss ihn noch abbezahlen aber eins würde ich super gern wissen.. Kann man trotzdessen fahren auch wenn der Führerschein in der Fahrschule noch liegt?????
    >
    >mal anders gefragt: Kannst du bei einer Polizeikontrolle einen Beweis vorlegen, dass du fahren darfst?

    Das sind zwei grundverschiedene Fragen.

    Die ursprüngliche Frage ist, ob eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Antwort: Wenn der Prüfer nach bestandener Prüfung den Führerschein ausgehändigt hat, darf man fahren.

    Die zweite Frage ist, wie man das in einer Kontrolle nachweist. Hat man den Führerschein nicht dabei, kostet das 10 € und man darf erst weiterfahren, wenn die Polizei geklärt hat, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist und ob momentan ein Fahrverbot läuft. Das geht normalerweise schnell - garantiert ist das aber nicht.


    Wie ist denn die Fahrschule an deinen Führerschein gekommen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    also ich musste sie so lang abgeben weil noch nicht alles von fahrstd. bezahlt ist.. leider.. ich musste ja mit den chef nach hause fahren weil mein fl keine zeit hatte musste weiter zur nächsten prüfung.. und jedenfalls mit chef nach hause gefahren und sagte dann (wo ich gehofft habe das er es vergist) bitte führerschein.. naja kann ich leider nichts ändern... wie oben ich gefragt habe ich das bloss ne frage weil würde ich gern mal wissen.. :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Hi,

    der Chef kann sich den Führerschein gemütlich ans Knie nageln.

    Fahren darfst du, wenn der Prüfer dir das Ding gegeben hatte.

    Wenn Du zur Führerscheinstelle gehst, dort den Führerschein als verloren meldest, bekommst nen neuen.

    Mit dem Dokument kann der Cheffe nix anfangen, ist NULL Druckmittel.

    Und je nach dem wie er das Teil bekommen hat macht er sich evtl sogar noch strafbar!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      knautschnasi
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Kannst dir auch einen vorläufigen ausstellen lassen bei der Führerscheinbehörde.. gibts dann son weisses dokument kostet nicht die welt und dann darfste fahren...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Wenn Du zur Führerscheinstelle gehst, dort den Führerschein als verloren meldest, bekommst nen neuen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Na, liebes Woll-Vieh, so gaaaanz einfach ist das nicht.
    Natürlich ist der Vorgang des Beantragen eines neuen Führerscheins bei Verlust möglich. Natürlich bekommt man gegen Gebühren dann auch ein neues Kärtchen.

    ABER man hat auch eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
    Quelle: http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33/Zulassungs_und_Fahrerlaubnisbehoerde/Fuehrerscheinverlust.asp

    Dabei sollte man besonders den letzten Satz der Erklärung durchlesen, die beim og Link als download einzulesen ist.

    Ich hätte ein verflixt schlechtes Gefühl, das Kreuzchen nur bei "in Verlust geraten" setzen würde. Zumal ich aus Erfahrung weiß, dass die zuständigen Sachbearbeiter recht genaue Fragen stellen.
    Denn:

    **Die falsche Versicherung an Eides statt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 156 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten.
    § 156 StGB lautet:
    Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. **

    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Versicherung_an_Eides_statt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >Ich hätte ein verflixt schlechtes Gefühl, das Kreuzchen nur bei "in Verlust geraten" setzen würde. Zumal ich aus Erfahrung weiß, dass die zuständigen Sachbearbeiter recht genaue Fragen stellen.

    Es spricht nichts dagegen, dem Sachbearbeiter die Wahrheit zu erzählen. Und: Ja, der Führerschein ist "in Verlust geraten". Der TE hatte ihn zuerst, hat ihn jetzt nicht mehr und bekommt ihn so schnell auch nicht wieder.

    Man sollte aber tatsächlich sehr genau prüfen, was man hier an Eides statt versichert. Auch aus einem Vordruck darf man übrigens nicht Zutreffendes einfach durchstreichen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    OK,
    gutes Argument.
    Daran hab ich nicht gedacht, dass die ja ne EV wollen!

    Was würden wir ohne dich machen :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text

    >Was würden wir ohne dich machen :)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Das lasse ich jetzt mal unkommentiert.
    Freue mich aber über dein Lob. :oD

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    also so gesagt kann man eigendlich nicht viel machen oder wie seh ich das jetzt grad durch gestiegen bin ich nicht so fein.. lool ;D

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahren nach der bestandenen Prüfung..
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    >also so gesagt kann man eigendlich nicht viel machen oder wie seh ich das jetzt grad durch gestiegen bin ich nicht so fein.. lool ;D

    So schwer?

    Wenn (dickes WENN) dir der Prüfer den Führerschein (und nicht nur etwa die Bestätigung über die bestandene Prüfung) ausgehändigt hat, darfst du fahren. So einfach.

    Wenn du zum Nachweis auch einen Führerschein haben willst (hilfreich in einer Kontrolle, spart jedes Mal 10 € und einigen Ärger), musst du zur Führerscheinstelle gehen, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben (dabei unbedingt jegliche Lügen und Halbwahrheiten vermeiden) und etwas Geld für ein Ersatzdokument zahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    Hallo,

    jetzt musste ich nochmals schreiben weil ich ne frage wegen tehma zusammenrechnung der farhstd. habe... werden nachtfahrt autobahnfahrt usw. anderst gesrechnet als die übungstd.? bräuchte da mal hilfe.. bitte hier melden.. werd dann mich bei euch melden...

    lg mirko90

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    Sonderfahrt werden in der Regel höher berechnet. Das müsste aber schon deinem Ausbildungsvertrag entnehmbar -und dir somit bekannt- sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >Sonderfahrt werden in der Regel höher berechnet. Das müsste aber schon deinem Ausbildungsvertrag entnehmbar -und dir somit bekannt- sein.

    also die übungsfahrten und sonderfahren sind alle gleicher preis.. also konnte nichts finden wo was hörer berechnet werden müsste... aber fahrschule kommt aufen anderen preis als ich sind ca. hundert euro drüber als meine berechnungen.. und habe schon ca. 50 mal nachgerechnet..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      knautschnasi
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >>Sonderfahrt werden in der Regel höher berechnet. Das müsste aber schon deinem Ausbildungsvertrag entnehmbar -und dir somit bekannt- sein.
    >
    >also die übungsfahrten und sonderfahren sind alle gleicher preis.. also konnte nichts finden wo was hörer berechnet werden müsste... aber fahrschule kommt aufen anderen preis als ich sind ca. hundert euro drüber als meine berechnungen.. und habe schon ca. 50 mal nachgerechnet..

    vlleicht mal nachfragen wie sich das zusammensetzt..oder is das evtl die gebür zur vorstellung zur praktischen prüfung?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >>Sonderfahrt werden in der Regel höher berechnet. Das müsste aber schon deinem Ausbildungsvertrag entnehmbar -und dir somit bekannt- sein.
    >
    >also die übungsfahrten und sonderfahren sind alle gleicher preis.. also konnte nichts finden wo was hörer berechnet werden müsste...

    Kann auch so sein - steht wie gesagt im Ausbildungsvertrag.

    >aber fahrschule kommt aufen anderen preis als ich sind ca. hundert euro drüber als meine berechnungen.. und habe schon ca. 50 mal nachgerechnet..

    Wenn du die vollständige Preisliste laut Ausbildungsvertrag und alle Rechnungsposten der Fahrschule abschreibst, rechne ich das gerne nach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    das möchte ich gern per mail dir schicken wenns geht weil hier veröffendlichen bissel doof weil hatte schon streß mit der fahrschule deswegen.. nur weil ich mal nachgefragt hatte..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >das möchte ich gern per mail dir schicken wenns geht weil hier veröffendlichen bissel doof weil hatte schon streß mit der fahrschule deswegen.. nur weil ich mal nachgefragt hatte..


    >>> hier noch dazu meine icq nr. 608811063 <<<
    dann können wir dort alles weiter in angrif nehmen..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >das möchte ich gern per mail dir schicken wenns geht

    Ganz ehrlich? Ich nicht ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >>das möchte ich gern per mail dir schicken wenns geht
    >
    >Ganz ehrlich? Ich nicht ...

    also doch keine hilfe gut dann möcht ich auch gleich noch was los werden.. ja also sowas brauch ich nicht erst anbieten dann doch auf einmal nicht.. ^^ darauf kann ich dann auch verzichten..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text

    >also doch keine hilfe gut dann möcht ich auch gleich noch was los werden.. ja also sowas brauch ich nicht erst anbieten dann doch auf einmal nicht.. ^^ darauf kann ich dann auch verzichten..
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Das Hilfsangebot hier bezog sich auf eine Einstellung der Posten deinerseits ins Forum.
    Wenn du darauf nicht eingehst, bist du es, der das Hilfsangebot ausschlug.

    Jedem sollte hier die Möglichkeit gegeben sein, seine Identität zu verbergen. Dazu gehört auch die Mail-Addy.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >
    >>also doch keine hilfe gut dann möcht ich auch gleich noch was los werden.. ja also sowas brauch ich nicht erst anbieten dann doch auf einmal nicht.. ^^ darauf kann ich dann auch verzichten..
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Das Hilfsangebot hier bezog sich auf eine Einstellung der Posten deinerseits ins Forum.
    >Wenn du darauf nicht eingehst, bist du es, der das Hilfsangebot ausschlug.
    >
    >Jedem sollte hier die Möglichkeit gegeben sein, seine Identität zu verbergen. Dazu gehört auch die Mail-Addy.


    >>> habe doch meine icqnr. bekannt gegeben um das man sich melden kann... ich kann die daten schlecht rein setzen da falls einer von der fahrschule hier auch ist und dies findet dann bin ich dran und das will ich nicht unbedingt... darum mailen icq nr. steht auch da, daten hätt ich dann rubergeschickt.. wegen nach rechnen... ich gebe ja auch nicht meine e-mailadress preis nur icq addy...<<<

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    ich gebe ja auch nicht meine e-mailadress preis nur icq addy...
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Siehste, ich bin zB nicht einmal in icq. ;o)
    Kann dich aber auch verstehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Sonntag, 23. Mai 2010
    Text
    >ich gebe ja auch nicht meine e-mailadress preis nur icq addy...
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Siehste, ich bin zB nicht einmal in icq. ;o)
    >Kann dich aber auch verstehen.

    danke... wenn ich genau wüsste das hier keiner ist von der fahrschule (wo ich war) hätt ich es schon längst hier auch die preise und das was noch zu gebrauchen ist reingeschrieben... um die rechnung durchzuführen..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text


    Vielleicht probierst du es einmal, deine Frage in www.fahrlehrerecke einzustellen.
    Dort wird dein FL -sofern er denn dort anwesend ist- mit Klarnamen auf der Mitgliederliste zu finden sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe zur Ausrechnung der Fahrstd.
    Autor
      Mirko90
      schrieb am Montag, 24. Mai 2010
    Text
    >
    >
    >Vielleicht probierst du es einmal, deine Frage in www.fahrlehrerecke einzustellen.
    >Dort wird dein FL -sofern er denn dort anwesend ist- mit Klarnamen auf der Mitgliederliste zu finden sein.

    danke dir

    Auf den Beitrag antworten


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