Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind

  • Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
     Sven Strauch
      schrieb am Montag, 19. September 2011
    Hallo,

    mein Fahrlehrer hat uns in der letzten Fahrstunde erzählt, dass wir mit dem B- Führerschein mehr Personen transportieren dürfen als Sitze vorhanden sind.

    Da meine Freunde und Eltern mir das nicht geglaubt haben, habe ich versucht im Internet eine Antwort zu finden.

    Allerdings gingen die Antworten sehr ausseinander und kahmen auf kein Ergebniss.


    Eine der Meinungen trifft meine sehr genau:

    "Mit Klasse B darfst du ein Fahrzeug mit 9 eingetragenen Sitzplätzen fahren (siehe Fahrzeugschein).
    Sicherheitshalber solltest du nicht mehr Personen mitnehmen als Sitzplätze vorhanden sind.
    Wenn es aber sein muß, darfst du das Auto vollstopfen soweit es geht. Es darf nur das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert werden. Wenn du dich daran hältst darfst du auch mehr als 9 Personen mitnehmen."


    Entspricht das nun der wahrheit?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und es gab das Thema noch nicht im Forum ( ich habe nichts gefunden)

    Gruß

    Sven
  • Thema
    Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 19. September 2011
    Text
    >Entspricht das nun der wahrheit?

    Nein, die Sache ist auch insgesamt nicht ganz einfach. Ich versuche es mal:


    >"Mit Klasse B darfst du ein Fahrzeug mit 9 eingetragenen Sitzplätzen fahren (siehe Fahrzeugschein).

    Das ist - abgesehen von den übrigen Bedingungen für Klasse B - soweit richtig.


    >Sicherheitshalber solltest du nicht mehr Personen mitnehmen als Sitzplätze vorhanden sind.

    Bereits an diesem Punkt wird es falsch. § 21 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze vorhanden sind. Davon ausgenommen sind (zumindest im PKW-Bereich) nur einige Fahrzeuge mit Bestandsschutz, d.h. Fahrzeuge bei deren Erstzulassung noch keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben waren oder zumindest nicht für alle Sitzplätze.


    >Wenn es aber sein muß, darfst du das Auto vollstopfen soweit es geht. Es darf nur das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert werden.

    Diese Aussage ist - auch von der o.g. Gurtpflicht abgesehen - auf eine sehr grundsätzliche Art falsch. Neben der Beeinträchtigung des Fahrers ist auch immer die allgemeine Verkehrssicherheit zu berücksichtigen: Ladung und Personen müssen insbesondere gegen Brems- und Ausweichmanöver ausreichend gesichert sein. Das ist ohne Sicherheitsgurt nicht möglich.

    Außerdem sind neben der zulässigen Gesamtmasse z.B. auch Achslasten zu berücksichtigen. In einem Kleinwagen wird die zulässige Achslast auf der Hinterachse schon bei 3 Personen auf der Rückbank gelegentlich überschritten, bei 4 Personen dürfte das die Regel sein.


    >Wenn du dich daran hältst darfst du auch mehr als 9 Personen mitnehmen."

    Dürfen darf man das nicht. Es gibt aber - falls tatsächlich keine andere Bestimmung verletzt wird - keinen Bußgeldtatbestand dafür, d.h. du kannst dafür nicht bestraft werden. Trotzdem kann und wird jeder Polizist dir die Weiterfahrt untersagen.

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  • Thema
    Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 19. September 2011
    Text
    >Hallo,
    >
    >mein Fahrlehrer hat uns in der letzten Fahrstunde erzählt, dass wir mit dem B- Führerschein mehr Personen transportieren dürfen als Sitze vorhanden sind.
    >
    >Da meine Freunde und Eltern mir das nicht geglaubt haben, habe ich versucht im Internet eine Antwort zu finden.
    >
    >Allerdings gingen die Antworten sehr ausseinander und kahmen auf kein Ergebniss.
    >
    >
    >Eine der Meinungen trifft meine sehr genau:
    >
    >"Mit Klasse B darfst du ein Fahrzeug mit 9 eingetragenen Sitzplätzen fahren (siehe Fahrzeugschein).
    >Sicherheitshalber solltest du nicht mehr Personen mitnehmen als Sitzplätze vorhanden sind.
    >Wenn es aber sein muß, darfst du das Auto vollstopfen soweit es geht. Es darf nur das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden und der Fahrer darf nicht behindert werden. Wenn du dich daran hältst darfst du auch mehr als 9 Personen mitnehmen."
    >
    >
    >Entspricht das nun der wahrheit?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Nein, mit dem Führerschein Klasse B darfst du nur 8 Personen mitnehmen. Du als Fahrer bist der 9.
    Wenn 10 Personen im Auto sind benötigst Du einen Klasse D = Bus.
    Es gab mal in der Fahrlehrerausbildung eine Prüfungsfrage, ob man mehr Personen als vorhandene Sitzplätze und Gurte, mitnehmen darf.
    Und, ja man durfte, solange die zul. Gesamtmasse nicht überschritten wurde.
    Ob das heute noch so ist, bin ich mir nicht sicher, da ich meine Fahrschulen vor 2 Jahren geschlossen habe und dehalb nicht mehr auf dem neuesten Stand bin und sich die StVO geändert hat.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 19. September 2011
    Text
    Das wäre wieder mal eine Frage, die Petra an das Verkehrsportal weiterleiten könnte.
    Das ist aber sehr speziell, so dass ich bezweifle, dass wir eine korrekte Antwort bekommen. Dann muß das schon ein Rechtsanwalt sein, der sich bestens im Verkehrsrecht auskennt.
    Morgen kann ich mich erkundigen.
    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      Sven Strauch
      schrieb am Dienstag, 20. September 2011
    Text
    Danke für die schnellen Antworten.

    Ich denke unser Fahrlehrer wird das gemeint haben, was Manne oben geschrieben hat.

    Ich denke nicht, dass ich das einmal ausprobieren werde, aber es hat mich interessiert.

    Nochmal vielen dank an euch drei

    Grüße

    Sven

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 20. September 2011
    Text
    §21 StVO
    Personenbeförderung

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. [...]

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Dienstag, 20. September 2011
    Text
    Die Auffassung deines Fahrlehrers war bis Mai 2006 noch gültig! :)

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren mit mehr Personen als Sitze vorhanden sind
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 21. September 2011
    Text
    >Die Auffassung deines Fahrlehrers war bis Mai 2006 noch gültig! :)
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

    Und auch damals nicht geeignet einem Fahrschüler beizubringen.
    Das ist ein Wichtigtuer.
    Gruß Manne

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