Fahren mit abgelaufenem Führerschein
spag
schrieb am Mittwoch, 21. Mai 2008
Hallo,
mal kurz eine rechtliche Frage, vielleicht kennt ihr euch da ja aus. Welche Strafen werden verhängt, wenn ich mit einem abgelaufenem Führerschein herumfahre?
Also bei Doppelklasse erhält man ja so einen weißen Zette, der 3 Monate als Führerschein gültig ist.
Erwribt man in dieser Zeit die 2. Klasse, erhält man das Kärtchen.
Laut der Frau im Landratsamt kann der FS nicht verlängert werden und wenn man in dieser Zeit nicht mit der 2. Klasse fertig wird, muss für eine extra Gebühr ein neues Kärtchen bestellt werden, das man dann für die Zeit hat, bis die Doppelklasse vollends erledigt ist, dann erhält man wieder ein neues Kärtchen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass es vielleicht eng wird, weil ich jetzt nur noch 2 Monate Zeit habe, den kompletten A-Führerschein zu machen, und erfahrungsgemäß hat dieser Fahrlehrer immer recht viel zu tun, meine Fahrlehrerin von Klasse B hat leider keine Schein für die A-Ausbildung.
Falls es nicht hinhaut in der Zeit, was passiert denn, wenn mich die Polizei mit einem abgelaufenen FS anhält? Ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder was anderes? An sich hab ich ja die Erlaubnis, nur die Formalien, der Zettel, ist abgelaufen, aber mit diesem Datum wird mir ja nicht die Fahrerlaubnis aberkannt.
Oder ist da wieder der selbe Konflikt wie da, wenn man die Prüfung bestanden hat und seinen Schein selbst abholen will, aber nicht selbst hinfahren darf. Man hat zwar offiziell bestanden, aber die Erlaubnis erhält man ja erst bei der Aushändigung des Scheines.
mal kurz eine rechtliche Frage, vielleicht kennt ihr euch da ja aus. Welche Strafen werden verhängt, wenn ich mit einem abgelaufenem Führerschein herumfahre?
Also bei Doppelklasse erhält man ja so einen weißen Zette, der 3 Monate als Führerschein gültig ist.
Erwribt man in dieser Zeit die 2. Klasse, erhält man das Kärtchen.
Laut der Frau im Landratsamt kann der FS nicht verlängert werden und wenn man in dieser Zeit nicht mit der 2. Klasse fertig wird, muss für eine extra Gebühr ein neues Kärtchen bestellt werden, das man dann für die Zeit hat, bis die Doppelklasse vollends erledigt ist, dann erhält man wieder ein neues Kärtchen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass es vielleicht eng wird, weil ich jetzt nur noch 2 Monate Zeit habe, den kompletten A-Führerschein zu machen, und erfahrungsgemäß hat dieser Fahrlehrer immer recht viel zu tun, meine Fahrlehrerin von Klasse B hat leider keine Schein für die A-Ausbildung.
Falls es nicht hinhaut in der Zeit, was passiert denn, wenn mich die Polizei mit einem abgelaufenen FS anhält? Ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder was anderes? An sich hab ich ja die Erlaubnis, nur die Formalien, der Zettel, ist abgelaufen, aber mit diesem Datum wird mir ja nicht die Fahrerlaubnis aberkannt.
Oder ist da wieder der selbe Konflikt wie da, wenn man die Prüfung bestanden hat und seinen Schein selbst abholen will, aber nicht selbst hinfahren darf. Man hat zwar offiziell bestanden, aber die Erlaubnis erhält man ja erst bei der Aushändigung des Scheines.