Fahren mit abgelaufenem Führerschein

  • Fahren mit abgelaufenem Führerschein
     spag
      schrieb am Mittwoch, 21. Mai 2008
    Hallo,

    mal kurz eine rechtliche Frage, vielleicht kennt ihr euch da ja aus. Welche Strafen werden verhängt, wenn ich mit einem abgelaufenem Führerschein herumfahre?
    Also bei Doppelklasse erhält man ja so einen weißen Zette, der 3 Monate als Führerschein gültig ist.
    Erwribt man in dieser Zeit die 2. Klasse, erhält man das Kärtchen.
    Laut der Frau im Landratsamt kann der FS nicht verlängert werden und wenn man in dieser Zeit nicht mit der 2. Klasse fertig wird, muss für eine extra Gebühr ein neues Kärtchen bestellt werden, das man dann für die Zeit hat, bis die Doppelklasse vollends erledigt ist, dann erhält man wieder ein neues Kärtchen.
    Ich kann mir nur vorstellen, dass es vielleicht eng wird, weil ich jetzt nur noch 2 Monate Zeit habe, den kompletten A-Führerschein zu machen, und erfahrungsgemäß hat dieser Fahrlehrer immer recht viel zu tun, meine Fahrlehrerin von Klasse B hat leider keine Schein für die A-Ausbildung.
    Falls es nicht hinhaut in der Zeit, was passiert denn, wenn mich die Polizei mit einem abgelaufenen FS anhält? Ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder was anderes? An sich hab ich ja die Erlaubnis, nur die Formalien, der Zettel, ist abgelaufen, aber mit diesem Datum wird mir ja nicht die Fahrerlaubnis aberkannt.
    Oder ist da wieder der selbe Konflikt wie da, wenn man die Prüfung bestanden hat und seinen Schein selbst abholen will, aber nicht selbst hinfahren darf. Man hat zwar offiziell bestanden, aber die Erlaubnis erhält man ja erst bei der Aushändigung des Scheines.
  • Thema
    Re: Fahren mit abgelaufenem Führerschein
    Autor
      Streetsoldier
      schrieb am Mittwoch, 21. Mai 2008
    Text
    Hi
    bei mir war das ganze ähnlich. Ich habe im August 07 meine PP für die Klasse B gemacht. Habe danach einen vorläufigen Führerschein für diese Klasse bekommen(hatt 7 euro gekostet in nrw) welcher in Verbindung mit einem Perso und für 3 Monate gültig ist. A wollte ich im Frühjahr machen so wie das mit meinem FL abgesprochen war. Natürlich musste ich den vorläufigen schein verlängern lassen. Dies war ohne Probleme und ohne weitere kosten nötig(bei der Führerscheinstelle). Einfach einen neuen Stempel mit neuer gültigkeitsdauer (3 Monate länger) und gut wars(ist nur n Papier wo das alles drauf steht also keine karte). Ich kann dir aber leider nix genaueres sagen was is wenn das Datum abgelaufen ist. Hatte den einmal 3-4 Tage später verlängern lassen hatt sich aber keiner drüber aufgeregt das ich erst so spät da war. Nun ja ende vom Lied ich hab den 2 mal verlängern lassen und seit heute meine Karte(Motorrad hab ich anfang des Monats bestanden). Ich empfehle dir trozdem den vorläufigen regelmäßig zu verlängern weil es ja fahren ohne gültige Fahrerlaubniss ist soweit ich weiß. Sons noch viel glück mit deinem Motorrad Schein gruß Phil

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  • Thema
    Re: Re: Fahren mit abgelaufenem Führerschein
    Autor
      spag
      schrieb am Mittwoch, 21. Mai 2008
    Text
    Danke für die Antwort.
    Komisch komisch, die Frau bei unserer Führerscheinstelle (Baden-Württemberg) hat mir erzählt, der vorläufige Führerschein könne nicht verlängert werden. ?!?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren mit abgelaufenem Führerschein
    Autor
      Tane
      schrieb am Dienstag, 27. Mai 2008
    Text
    mh... komisch. Ich mache auch den Führerschein für A und B zusammen und habe B schon seit Anfang März bestanden. Allerdings hab ich da gleich einen richtigen Führerschein bekommen. Sprich: normales Führerscheinkärtchen eben mit Hologrammfolie, Bild und allem drum und dran.
    Hab das so verstanden (und so hats mir auch die Frau im Bürgerbüro erklärt und auch die FS) dass ich sobald ich meine A Prüfung geschafft habe eine neuen Führerschein bekommen auf dem dann auch die KLasse A eingetragen ist.
    =/ strange
    achja wenns interessiert, komme auch aus BaWü

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren mit abgelaufenem Führerschein
    Autor
      meX5
      schrieb am Mittwoch, 28. Mai 2008
    Text
    Ich hab im November B gemacht und hab auch erst nen vorläufigen bekommen. Da ich aber bis April warten musste, hab ich mir doch den Kartenführerschein geholt, dann musste ich nicht mehrmals verlängern. Und dann hab ich jetzt im Mai wieder nen neuen Kartenführerschein bekommen, wo auch A eingetragen ist. Also das mit dem Verlängern ist eigentlich problemlos möglich.

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