>Zumindest ist es nicht verboten. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Wenigstens nicht für die, bei denen festes Schuhwerk von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist. ;o) Siehe In der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" wird daher für die gewerbliche Wirtschaft ausdrücklich gefordert, dass Fahrzeuge nur mit "den Fuß fest umschließendem Schuhwerk" gefahren werden dürfen. Ausdrücklich weist die BGF darauf hin, dass diese Vorschrift bußgeldbewehrt ist.
Korrektur: >Wenigstens nicht für die, bei denen KEIN festes Schuhwerk von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist. ;o) Doch meist gilt im Beruf: >In der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" wird daher für die gewerbliche Wirtschaft ausdrücklich gefordert, dass Fahrzeuge nur mit "den Fuß fest umschließendem Schuhwerk" gefahren werden dürfen. Ausdrücklich weist die BGF darauf hin, dass diese Vorschrift bußgeldbewehrt ist. > >Quelle: >http://www.presseportal.de/pm/42050/1015113/berufsgenossenschaft_fuer_fahrzeughaltung > > >Für privat gilt: >http://www.versicherung-und-verkehr.de/auto/versicherung/verschiedenes/saison/flipflops-beim-autofahren.html