Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21

  • Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
     fisch8
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Hallo,
    was passiert, wenn ich mit 20 (aus der Probezeit draußen) angehalten werde und z.B. 0,1 oder 0,2 Promille hab.

    Mfg. fisch85
  • Thema
    Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    >Hallo,
    >was passiert, wenn ich mit 20 (aus der Probezeit draußen) angehalten werde und z.B. 0,1 oder 0,2 Promille hab.
    >
    >Mfg. fisch85

    In der Regel nichts.

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  • Thema
    Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      RA Peters
      schrieb am Sonntag, 14. März 2010
    Text
    Also was ich hier alles für einen Käse gelesen habe -.- ...

    Erstmal, du bist aus der Probezeit draußen, verlängert werden kann diese aufgrund Alkoholmissbrauchs also nicht mehr. Ansonsten gelten weiterhin genau dieselben Regeln wie in der Probezeit: 0,0 Promille. Und wenn dem Polizisten irgendwas nicht passt kann er dir auch bei einem geringen Promillewert (diese 0,1 oder 0,2) die volle Strafe aufbrummen. Deine Chancen da wieder raus zu kommen indem du behauptest "ja das war ja nur ein Stück Eierlikörtorte" oder was weiß ich was sind sehr gering, der einzige Weg wäre in so einem Fall Anzeige erstatten und einen Anwalt einzuschalten - was natürlich wieder ordentlich was kostet.
    Daher, entweder 0,0 oder das 11. Gebot: Du sollst dich nicht erwischen lassen.

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  • Thema
    Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      Marv
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Hi.
    Kommt drauf an. Wenn du wegen einer Affälligkeit angehalten wirst,kannst dich schon im Bereich des StGB wiederfinden. Bis 1,1 musst du halt auffallen. H.M in der Lit. setzt dabei erst bei 0,3 an. Davor hast wohl Glück.
    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Aber es gilt doch inzwischen die 0,0 Promille-Grenze bis einschlließlich 21...
    Ich denke du würdest einen oder zwei Punkte bekommen, was aber in diesem Fall ja nicht so dramatisch wäre.
    Pass aber auf,dass du nicht fährst, nachdem du wirklich was gedrunken hast.
    Ich verstehe deine Frage (0,1/ 0,2 Promille) so, dass du nur einen Schluck probieren willst oder so.
    Übertreib es halt nicht.

    Peter-Stuttgart

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    Bis 0,2 Promille hat es keine Konsequenzen, da man durch bestimmte Speisen auf so einen Alkoholgehalt kommen kann. Man darf halt bei einer Kontrolle nicht sagen dass man sich das angetrunken hat, sondern man hat ein Stück Eierlikörtorte gegessen, oder Braten mit Rotweinsoße gegessen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 19. Oktober 2008
    Text
    um auf diesen wert zu kommen muss er schon einige eierlikörtorten essen.
    Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
    243 in der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten .
    d.h. jede messbare menge, minipromille im bereich unter 0,1 werden toleriert
    125€ + 2 punkte

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      fisch85
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text

    >
    Aber 2 Punkte hätten keine Konsequenzen, oder?
    Das könnte ich mir also schon ein. zweimal leisten.

    Mfg. fisch85
    >mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      Mirko23
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    Warum legst du's denn überhaupt darauf an? Lass es doch am besten gleich bleiben, dann gibt's 100%ig keine Probleme. :-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 20. Oktober 2008
    Text
    es geht nicht um die punkte. es geht um eine MPU wenn du häufiger (häufig= ab 2x)auffällst.

    mfg

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  • Thema
    Re: Fahren mit Alkohol, nach der PRobezeit aber unter 21
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Sonntag, 14. März 2010
    Text
    >Hallo,
    >was passiert, wenn ich mit 20 (aus der Probezeit draußen) angehalten werde und z.B. 0,1 oder 0,2 Promille hab.
    >
    >Mfg. fisch85


    Ich glaube, dass der Fisch selbst ins Netz gegangen ist...

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