Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?

  • Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
     Noname85x
      schrieb am Montag, 8. März 2010
    Tach zusammen...

    ...ich bin gerade dabei die Fahrschule zu wechseln, da ich mit meinem bisherigen Fahrlehrer überhaupt nicht klar gekommen bin. Meine Theorieprüfung habe ich problemlos bestanden. Ich habe bereits eine passende Fahrschule gefunden- die Abwicklung für den Wechsel ist im Gange. Soweit so gut.....

    ...leider stellt sich nur ein kleines Problem dar. Nicht nur, dass ich alle Forderungen bei meiner alten Fahrschule beglichen habe- ich habe eigentlich sogar ZU VIEL BEZAHLT. Leider habe ich bei meiner alten Fahrschule schon das Geld bezahlt- dafür, dass ich überhaupt in die praktische Prüfung gehen darf. Damit meine ich nicht die TÜV Gebühr, sondern das, was die Fahrschule verlangt. Besteht eine Möglichkeit dieses Geld zurück zu verlangen? Rein rechtlich zahle ich ja für eine Dienstleistung, die ich nie erhalten habe.

  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 8. März 2010
    Text
    >Besteht eine Möglichkeit dieses Geld zurück zu verlangen?

    Hast du das denn schon probiert? Wenn ja: Wo war das Problem?

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Noname85x
      schrieb am Montag, 8. März 2010
    Text
    >>Besteht eine Möglichkeit dieses Geld zurück zu verlangen?
    >
    >Hast du das denn schon probiert? Wenn ja: Wo war das Problem?


    Nein ehrlich gesagt habe ich es noch gar nicht probiert. Ich wollte mich zunächst vorab erkundigen und hatte auf Erfahrungen anderer gehofft!

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  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 8. März 2010
    Text
    Hallo,

    selbstverständlich muss dir die Fahrschule zu viel (oder im Voraus) bezahlte Gebühren zurück erstatten.
    Du kannst entweder persönlich zur Fahrschule gehen und dir das Geld auszahlen lassen. Oder du kündigst deinen Ausbildungsvertrag schriftlich und forderst die Fahrschule auf, dir dein Guthaben auf das Konto xxx zu überweisen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Noname85x
      schrieb am Montag, 8. März 2010
    Text
    >Hallo,
    >
    >selbstverständlich muss dir die Fahrschule zu viel (oder im Voraus) bezahlte Gebühren zurück erstatten.
    >Du kannst entweder persönlich zur Fahrschule gehen und dir das Geld auszahlen lassen. Oder du kündigst deinen Ausbildungsvertrag schriftlich und forderst die Fahrschule auf, dir dein Guthaben auf das Konto xxx zu überweisen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    na das ist doch mal sehr gut zu wissen. Ich bezweifel nur, dass das die Fahrschule so ohne weiteres macht. Obwohl ich rein rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite stehe.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 8. März 2010
    Text
    >Ich bezweifel nur, dass das die Fahrschule so ohne weiteres macht.

    Abwarten. Wenn es dann wirklich Probleme gibt, kannst du dich ja nochmal melden.

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >Hallo,
    >
    >selbstverständlich muss dir die Fahrschule zu viel (oder im Voraus) bezahlte Gebühren zurück erstatten.
    >Du kannst entweder persönlich zur Fahrschule gehen und dir das Geld auszahlen lassen. Oder du kündigst deinen Ausbildungsvertrag schriftlich und forderst die Fahrschule auf, dir dein Guthaben auf das Konto xxx zu überweisen.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    Einer schriftlichen Kuendigung bedarf es mit Sicherheit NICHT!

    Er kann sein Ausbildungsverhaeltnis zu seiner Fahrschule kuendigen wann und so oft er will. Das geht die naemlich einen feuchten Dreck an! Die kriegen hoechstens ein paar Wochen spaeter vom TUEV oder sonst wem mitgeteilt, dass Fahrschueler XY die Fahrschule gewechselt hat. Fertig!

    @ Noname85x:

    Es ist ganz einfach: Suche deine alte Fahrschule auf, geh durch die Tuer, verlange ausdruecklicherweise das "zu viel" gezahlte Geld zurueck, verlange eine Quittung und: Adios!

    Warum, Weshalb musst du denen nicht erklaeren! Wenn sie dich fragen, dann antwortest du einfach mit: Was geht Dich/Euch das denn an?

    Raus aus dem Kaff und viel Spaß bei der neuen Fahrschule. Aber denk nicht, dass die neue Fahrschule das Maß aller Dinge sein wird! Es kann auch ein ganz boeses Erwachen werden!

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  • Thema
    Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    Deine alte Fahrschule wird aber nie erfahren, zu WELCHER NEUEN FAHRSCHULE du GEWECHSELT bist....

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  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >Deine alte Fahrschule wird aber nie erfahren, zu WELCHER NEUEN FAHRSCHULE du GEWECHSELT bist....


    und von was träumst du nachts????

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >>Deine alte Fahrschule wird aber nie erfahren, zu WELCHER NEUEN FAHRSCHULE du GEWECHSELT bist....
    >
    >
    >und von was träumst du nachts????
    >
    >mfg

    Kollege, was moechtest du mir denn damit sagen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >und von was träumst du nachts????
    >
    >mfg


    @ sonhol*

    Kollege, was moechtest Du mir denn damit sagen?

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  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Joe27
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    Du hast Anspruch auf eine ordentliche Rechnung - in Schriftform. Dort muß alles aufgelistet sein, was Du an Leistungen erhalten hast, was die gekostet haben und was Du vorausgezahlt hast. Übrigens hast Du Dir hoffentlich alle Vorauszahlungen schriftlich quittieren lassen? Also geh hin und verlang die Rechnung.

    Stellt jemand keine ordentlichen Rechnungen, freut sich das Finanzamt gerne über einen Tip. ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Noname85x
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    Das sind ja schonmal sehr hilfreiche Tipps- erstmal Danke für.

    Jetzt muss ich euch aber leider mitteilen, dass ich gestern in meiner alten Fahrschule war und wie ich schon erwartet habe- laut des Fahrlehrers habe ich KEINEN ANSPRUCH darauf das zu viel gezahlte Geld zurückzubekommen. Nach seiner Aussage, wäre es mein Bier, wenn ich vorzeitig die Fahrschule wechsele und die vorausgezahlten Leistungen nicht mehr in Anspruch nehme.

    Und ja ich habe mir natürlich stets für das gezahlte Geld eine Quittung geben lassen.

    Was sollte ich nun eurer Meinung nach tun? Und ist es generell üblich, dass Fahrschulen Geld für etwas schon lange im Voraus verlangen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >Was sollte ich nun eurer Meinung nach tun?

    Fordere die Fahrschule schriftlich (am besten Einschreiben mit Rückschein) auf, dir das Geld bis zu einem bestimmten Termin (ca. 4 Wochen Frist) zu überweisen und drohe anderenfalls mit der Einleitung von rechtlichen Schritten. Das solltest du im Notfall auch durchziehen, denn die Fahrschule muss dir "nicht verbrauchtes" Geld zurückzahlen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    Kündige außerdem - sofern nicht bereits geschehen - deinen Ausbildungsvertrag (schriftlich, sonst formlos). Damit ist dann auch für die Fahrschule zweifelsfrei klar, dass die Ausbildung nicht fortgesetzt wird. Fristen sind dabei i.d.R. nicht zu beachten. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag kann auch nicht schaden.

    Eine Frist von 4 Wochen halte ich noch für recht großzügig, aber das ist Geschmackssache. Ich persönlich würde eine Frist von 2 Wochen setzen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Noname85x
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >Kündige außerdem - sofern nicht bereits geschehen - deinen Ausbildungsvertrag (schriftlich, sonst formlos). Damit ist dann auch für die Fahrschule zweifelsfrei klar, dass die Ausbildung nicht fortgesetzt wird. Fristen sind dabei i.d.R. nicht zu beachten. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag kann auch nicht schaden.
    >
    >Eine Frist von 4 Wochen halte ich noch für recht großzügig, aber das ist Geschmackssache. Ich persönlich würde eine Frist von 2 Wochen setzen.


    Dass ich meine Ausbildung beim ihm nicht fortsetze, habe ich ihm schon mehr als deutlich klar gemacht.
    Ich möchte jetzt aber nochmal betonen, dass es nicht darum geht, wie sein MÜSSTE. Mir geht es darum, ob ich es mir rein rechtlich zusteht, dass ich dieses Geld zurückbekomme.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text

    Mir geht es darum, ob ich es mir rein rechtlich zusteht, dass ich dieses Geld zurückbekomme.

    ++++
    gut, ich betone das gesagte meiner vorposter nochmal:

    JA, DAS ZU VIEL GEZAHLTE GELD STEHT DIR ZU!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Noname85x
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >
    > Mir geht es darum, ob ich es mir rein rechtlich zusteht, dass ich dieses Geld zurückbekomme.
    >
    >++++
    >gut, ich betone das gesagte meiner vorposter nochmal:
    >
    >JA, DAS ZU VIEL GEZAHLTE GELD STEHT DIR ZU!

    Nochmal vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten. Ich werde heute nochmal hingehen und auf mein Geld bestehen. Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.

    Ich werde euch aber weiter informieren.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text

    >Ich werde euch aber weiter informieren.

    Das ist nett. Ich wünsche dir eine reibungslose Abwicklung.

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  • Thema
    Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    @ sonhol*

    glaubst du, dass die alte Fahrschule mitbekommt, zu welcher Konkurrenz ihr alter Fahrschueler gewechselt ist?

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  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    Ja, weil wir hier ne Meldung vom TÜV darüber bekommen, dass wer gewechselt hat.

    Und fast alle Kollegen sind hier so fair und rufen die alte Fahrschule an und fragen ob noch was offen ist zu zahlen

    Zu viele Fahrschulnomaden schon gegeben

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Dienstag, 9. März 2010
    Text
    >Ja, weil wir hier ne Meldung vom TÜV darüber bekommen, dass wer gewechselt hat.
    >
    >Und fast alle Kollegen sind hier so fair und rufen die alte Fahrschule an und fragen ob noch was offen ist zu zahlen
    >
    >Zu viele Fahrschulnomaden schon gegeben


    Mit Fairness hat nun wirklich nichts zu tun. Wenn die alte Fahrschule noch Forderungen hat, dann wird sie diese auch in Rechnung stellen. Die neue Fahrschule hat damit nichts zu tun...

    Ich kenne Leute die gewechselt sind. Die neue Fahrschule hat nie Kontakt mit deren alten Fahrschule aufgenommen.

    Und der TUEV uebermittelt lediglich den Wechsel, aber nicht zu welcher Fahrschule....

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    Bei uns kommt die Info zu welcher Schule.

    Und ich find es den Kollegen fair gegenüber, nachzufragen.

    Da kannst du schreiben was du willst, ist und bleibt meine mMeinung

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    >Bei uns kommt die Info zu welcher Schule.
    >
    >Und ich find es den Kollegen fair gegenüber, nachzufragen.
    >
    >Da kannst du schreiben was du willst, ist und bleibt meine mMeinung


    "Bei UNS". Wo soll das sein?

    Wenn du von deinem Konkurrenten erfährst, dass Fahrschueler XY zu mir gewechselt ist, dann ist das sicherlih ein Schlag ins Gesicht fuer dich.. Und sollte eine Lehre sein...

    Dennoch finde ich es äusserst merkwuerdig, dass ihre Euch gegenseitig informiert, wohin der Schueler jetzt gewechselt ist..

    Aus welcher Stadt bist du denn?

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  • Thema
    Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      meister eder
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    >Dennoch finde ich es äusserst merkwuerdig, dass ihre Euch gegenseitig informiert, wohin der Schueler jetzt gewechselt ist..


    wieso merkwürdig......jeder FS informiert sich doch auch über die Fahrschule...oder!
    Nein, es gibt zuviele die von einer FS zur anderen wechseln. Weil sie keine Kohle mehr haben. Und bei der anderen FS den Schein fertig machen wollen.
    Und es ist doch nichts verwerfliches dran,wenn sich FL untereinander verstehen.Das hat nichts mit nachtreten zu tun. Sondern jeder möchte sein Geld, das im zusteht.

    jetzt wieder zum Thema, du kannst dir dein Geld wieder zurück holen. Weil es dir zusteht. Weil zuviel vorausbezahlt!
    Ausser er hat es es in den ABG´s stehen. Was zuviel gezahlt wird, wird gutgeschrieben für den nächsten Schein.
    Sonst hat er keine rechtlich Handhabe.

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  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    wie wolfe schon schrieb, ist das stichwort "fahrschulnomaden".
    ich rufe schon alleine aus selbstschutz bei dem kollegen an. die anderen kollegen hier in der gegend halten es genauso. warum soll ich jemanden ausbilden und geld investieren wenn ich schon im vorfeld sehe, dass ich es nicht wieder bekomme?
    der wird erst ausgebildet wenn er seine schulden bezahlt hat.
    ist aber ein übliches verfahren auch in anderen branchen.
    wie schufa, nur im kleinen.

    @te
    auch wenn in den agb das nicht zurückzahlen des betrages vereinbart wurde, ist kein grund zur panik angesagt. dieser agb punkt ist sittenwidrig und darum ungültig.

    mfg

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  • Thema
    Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    Warum sollte dies ein Schlag für mich sein?

    Nicht jeder kann und muss mit mir auskommen.
    Und warum dann sich gegenseitig im Auto annerven, wenn man merkt, es klappt nicht?

    So lange die Leute nicht scharenweise davonlaufen ....

    Und wenn das 1 oder 2 mal im JAhr vorkommt, so what.

    Und warum nicht informieren?
    Wir sind Mitbewerber und keine messerwetzenden Konkurrenten.
    Bei den meisten zumindest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      neutral
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    >Warum sollte dies ein Schlag für mich sein?
    >
    >Nicht jeder kann und muss mit mir auskommen.
    >Und warum dann sich gegenseitig im Auto annerven, wenn man merkt, es klappt nicht?
    >
    >So lange die Leute nicht scharenweise davonlaufen ....
    >
    >Und wenn das 1 oder 2 mal im JAhr vorkommt, so what.
    >
    >Und warum nicht informieren?
    >Wir sind Mitbewerber und keine messerwetzenden Konkurrenten.
    >Bei den meisten zumindest.

    Bei uns wird das genauso gehandhabt.
    Der Fahrschüler erkundigt sich über seine Fahrschule.
    Und die Fahrschule erkundigt sich beim Kollegen über den
    Fahrschulwechsler. Das Problem liegt nur beim Gleichgesinnten.
    Entweder hat der absoluten Verfolgungswahn oder er hat seinen
    Spass hier Unruhe rein zu bringen. Egal was es ist. Ich meine
    das er Hilfe benötigt.(Psychologe).

    viele Grüsse

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    >>Warum sollte dies ein Schlag für mich sein?
    >>
    >>Nicht jeder kann und muss mit mir auskommen.
    >>Und warum dann sich gegenseitig im Auto annerven, wenn man merkt, es klappt nicht?
    >>
    >>So lange die Leute nicht scharenweise davonlaufen ....
    >>
    >>Und wenn das 1 oder 2 mal im JAhr vorkommt, so what.
    >>
    >>Und warum nicht informieren?
    >>Wir sind Mitbewerber und keine messerwetzenden Konkurrenten.
    >>Bei den meisten zumindest.
    >
    >Bei uns wird das genauso gehandhabt.
    >Der Fahrschüler erkundigt sich über seine Fahrschule.
    >Und die Fahrschule erkundigt sich beim Kollegen über den
    >Fahrschulwechsler. Das Problem liegt nur beim Gleichgesinnten.
    >Entweder hat der absoluten Verfolgungswahn oder er hat seinen
    >Spass hier Unruhe rein zu bringen. Egal was es ist. Ich meine
    >das er Hilfe benötigt.(Psychologe).
    >
    >viele Grüsse


    @ Mr.Neutral

    Mit Unruhe reinbringen oder sonstiges hat das nichts zu tun du Jungspund....


    Jemand der eine Dienstleistung anbietet, muss sich auch mit den ach so widerspenstigen Schuelern arrangieren koennen. Fahrlehrer oder Fahrschulen die sowas nicht koennen, haben maechtig was verpasst!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    Hi,

    nochmals:
    warum soll sich ein Fahrschüler und ich, wenn wir uns nicht verstehen, arrangieren müssen?

    Die ein oder zwei Fälle im Jahr wo es wirklich nicht paßt, da trenn ich mich gern davon.

    Ansonsten hab ich damit keinerlei Probleme.

    Im Gegensatz zu dir scheinbar

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    >Hi,
    >
    >nochmals:
    >warum soll sich ein Fahrschüler und ich, wenn wir uns nicht verstehen, arrangieren müssen?
    >
    >Die ein oder zwei Fälle im Jahr wo es wirklich nicht paßt, da trenn ich mich gern davon.
    >
    >Ansonsten hab ich damit keinerlei Probleme.
    >
    >Im Gegensatz zu dir scheinbar
    >
    >


    Um mich geht es hier nicht.... Da du mich nicht kennst, ist diese Annahme hier fehl am Platz!

    Wenn Du dich damit arrangieren kannst, ist es doch absoult in Ordnung "Wolfe"

    Aber zurueck zum eigentlichen Thema....

    @ Noname85x

    Was ist denn aus deinen Forderungen geworden? Die Fahrschule ist sicherlich nur widerwillig bereit, dein Geld, was du immerhin noch garnicht haettest bezahlen muessen, dir auszuhaendigen...

    Bleib schoen dran an der Sache!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Text
    Hi,

    dann unterstell du anderen auch keine Sachen wenn Du sie nicht kennst.

    Zum Thema selber:

    Schreiben aufsetzen, Frist setzen, danach Mahnbescheid beantragen, ganz einfach!

    Mal sehen, wie die FS dann reagiert.

    Dazu brauch ich selber keinen Anwalt.

    Und ein Recht, das überzahlte Geld ohne Gegenleistung zu behalten, hat die Fahrschule nicht, egal was in seinen AGBs steht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Noname85x
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    So..ich wollte euch dann mal auf dem Laufenden halten. Vorab: der Fahrschulwechsel war reibungslos, die ersten Fahrstunden sehr angenehm und der Fahrlehrer nen echt dufter Typ.

    Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema: die Fahrschule weigert sich weiter vehement das Geld zurück zu zahlen. Ich habe mich auch bereits rechtlich mal informiert. Leider kann man nicht pauschal sagen wer im Recht ist. Wie hier bereits richtig erläutert wird, hält sich die Fahrschule Geld, wofür es keine Leistung gab. Andererseits handelt es sich hier jedoch um Geld, mit dem die Fahrschule mit meiner Anmeldung kalkulieren konnte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    >So..ich wollte euch dann mal auf dem Laufenden halten. Vorab: der Fahrschulwechsel war reibungslos, die ersten Fahrstunden sehr angenehm und der Fahrlehrer nen echt dufter Typ.
    >
    >Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema: die Fahrschule weigert sich weiter vehement das Geld zurück zu zahlen. Ich habe mich auch bereits rechtlich mal informiert. Leider kann man nicht pauschal sagen wer im Recht ist. Wie hier bereits richtig erläutert wird, hält sich die Fahrschule Geld, wofür es keine Leistung gab. Andererseits handelt es sich hier jedoch um Geld, mit dem die Fahrschule mit meiner Anmeldung kalkulieren konnte.


    -----------------------------------------------------

    Absoluter Unsinn!! Anmeldung in der Fahrschule und Teilnahme an der PP sind zwei paar Schuhe. Ich kann aber auch nicht nachvollziehen, warum Du das so frueh schon bezahlt hast? Das bezahlt man unmittelbar vor oder nach der PP. Haben Die Dich damals bequatscht oder was sollte die verfruehte Bezahlung?

    Du solltest Denen kraeftig Dampf machen! Wenn es sein muss, mit rechtlichen Beistand!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    Andererseits handelt es sich hier jedoch um Geld, mit dem die Fahrschule mit meiner Anmeldung kalkulieren konnte.

    Das Geld war aber mE zweckgebunden.
    Der "Schweißzuschlag" für den FL während der pP. Da er wegen dir nicht schwitzen muss... ;o)
    Anders herum bekam er für dein Geld Zinsen *grins*, die dir entgingen.

    Ich würde an deiner Stelle den Beitrag mal in
    www.verkehrsportal.de
    setzen. Dort gibt es genügend Rechtsanwälte, die dir sicherlich die richtigen §§ dazu nennen können. Das macht bei Verhandlung mit der alten FS sicherlich Eindruck.
    Viel Erfolg.

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  • Thema
    Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >So..ich wollte euch dann mal auf dem Laufenden halten.

    Danke dafür!

    >Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema: die Fahrschule weigert sich weiter vehement das Geld zurück zu zahlen.

    Hast du die Fahrschule inzwischen schriftlich zur Zahlung aufgefordert? Ist die Frist schon abgelaufen? Hat die Fahrschule auf dein Schreiben reagiert? Wenn ja: Wie?

    Die nächste Station ist eine Mahnung: Informiere die Fahrschule nochmals über deine genaue Forderung und fordere sie zur Zahlung auf. Weise darauf hin, dass die Fahrschule mit Zugang des Schreibens in Verzug gerät. Von diesem Moment an darfst du dann übrigens Verzugszinsen (derzeit 5,12 % p.a., also ganz ordentlich) verlangen. Setze eine letzte Frist. Das Ganze geht dann wieder per Einschreiben mit Rückschein an die Fahrschule.

    Die nächsten Schritte sind die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids, danach kommt der Vollstreckungsbescheid. Wenn bei der Fahrschule was zu holen ist, kommst du spätestens dann an dein Geld.


    Ein Anwalt wird eigentlich nur in zwei Fällen nötig:

    - Du möchtest prüfen lassen, ob deine Forderung überhaupt berechtigt ist. Das scheint mir persönlich aber kein Problem zu sein. Du hast die Gebühr für die Vorstellung zur PP vorgestreckt, es kam nie zur Prüfung (noch nicht einmal zur Anmeldung), du kannst das Geld natürlich zurückfordern.

    - Die Fahrschule widerspricht dem Mahnbescheid. Jetzt ist die Einschaltung eines Anwalts ratsam.


    Schaltest du jetzt einen Anwalt ein, ist das zwar bequem aber du bleibst womöglich auf den Kosten sitzen. Die sind dann gerne mal höher als deine Hauptforderung. Das gerichtliche Mahnverfahren kann man aber auch ganz gut ohne Anwalt durchziehen, solange der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.

    >Ich habe mich auch bereits rechtlich mal informiert. Leider kann man nicht pauschal sagen wer im Recht ist.

    Zum Glück ist das "pauschal" auch ganz egal. Dein Ausbildungsvertrag bzw. die AGB der Fahrschule geben an, wann welche Gebühr fällig wird. Nach deinen Angaben dürfte die Gebühr für die PP nicht angefallen sein - fertig!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >Schaltest du jetzt einen Anwalt ein, ist das zwar bequem aber du bleibst womöglich auf den Kosten sitzen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Upps... habe ich vergessen zu erwähnen, dass auch das Verkehrsportal kostenfrei ist?
    Hatte das mittlerweile als bekannt vorausgesetzt. :o)
    Und - na klar- sind auch da rechtsverbindliche Beratungen ausgeschlossen.
    Aber ein Tipp und hilfreiche LINKS sind immer drin. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Samanta373
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    Also ich verstehe auch nicht, warum Du im Voraus bezahlt hast. Ich habe immer vor jeder Fahrstunde bezahlt und vor der Prüfung die Prüfgebühr, direkt an den Prüfer und FL.
    Dazu fällt mir eine Frage ein: Muss man beim Wechseln eigentlich die Grundgebühr noch einmal bezahlen, wenn man nur die Prüfung absolvieren will?
    Sami

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Sonntag, 21. März 2010
    Text
    >Also ich verstehe auch nicht, warum Du im Voraus bezahlt hast. Ich habe immer vor jeder Fahrstunde bezahlt und vor der Prüfung die Prüfgebühr, direkt an den Prüfer und FL.
    >Dazu fällt mir eine Frage ein: Muss man beim Wechseln eigentlich die Grundgebühr noch einmal bezahlen, wenn man nur die Prüfung absolvieren will?
    >Sami


    Das liegt im Ermessen der jeweiligen FS! Aber sich einfach bei einer neuen FS anmelden und direkt Pruefungstermin machen, dass wird leider nichts! Der FL muss sich von Deinen Fahrfertigkeiten ueberzeugen d.h. Du musst Fahrstunden nehmen.

    I.d.R ist es so, dass die Anmeldegebuehr geringer ist, als wenn Du neu starten wuerdest! Du scheinst wohl auch sehr unzufrieden zu sein was Deinen FL und FS angeht. Das haeuft sich alles in der jetztiger Zeit. Kein Wunder....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. März 2010
    Text
    >Du scheinst wohl auch sehr unzufrieden zu sein was Deinen FL und FS angeht.

    Autor: Samanta373
    Datum: Dienstag, 8. September 2009
    Text: Juhu, ich hab bestanden.


    >Das haeuft sich alles in der jetztiger Zeit. Kein Wunder....

    Was das nun wieder zu bedeuten haben soll, will ich gar nicht wissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Samanta373
      schrieb am Montag, 22. März 2010
    Text
    >>Du scheinst wohl auch sehr unzufrieden zu sein was Deinen FL und FS angeht.
    >
    >Autor: Samanta373
    >Datum: Dienstag, 8. September 2009
    >Text: Juhu, ich hab bestanden.

    HABE ICH IMMER NOCH!
    >
    >Was das nun wieder zu bedeuten haben soll, will ich gar nicht wissen.

    Kannst du aber wissen. Dies ist doch ein Forum und mir fiel die Frage zu diesem Thema ein. Ob man dadurch zusätzlich Kosten hat. Sollte ich nicht mehr fragen?
    Seltsam manche Leute....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. März 2010
    Text
    >>>Du scheinst wohl auch sehr unzufrieden zu sein was Deinen FL und FS angeht.
    >>
    >>Autor: Samanta373
    >>Datum: Dienstag, 8. September 2009
    >>Text: Juhu, ich hab bestanden.
    >
    >HABE ICH IMMER NOCH!

    Das weiß ich doch und ich freue mich auch für dich, Samanta. Mein Kommentar bezog sich auf die Äußerung des Gleichgesinnten. Deshalb habe ich dein damaliges Bestehen auch durch das Zitat belegt.
    ....................
    Bitte zitiere komplett, denn der Beitrag des Gleichgesinnten war:
    >>>Das haeuft sich alles in der jetztiger Zeit. Kein Wunder....

    >>Was das nun wieder zu bedeuten haben soll, will ich gar nicht wissen.


    Zusammengefasst:
    Er glaubt, dass du, Samanta, sehr unzufrieden mit deinem FL und der FS bist und dass sich diese Unzufriedenheit in letzter Zeit häuft. Abschließend kommentiert er mit "Kein Wunder...."

    Und da in diesem Forum die (schlechte) Meinung des Gleichgesinnten über FLs bekannt ist, habe ich auf eine Wiederholung verzichtet. ;o)

    ----------

    Auf deine Frage bin ich bislang noch gar nicht eingegangen. Brauchte ich auch nicht:
    Die hat der Gleichgesinnte schon richtig beantwortet. :o)

    Damit hoffe ich, das Missverständnis aus der Welt geräumt zu haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fahr...wechsel- Geld zurückverlangen?
    Autor
      Samanta373
      schrieb am Montag, 22. März 2010
    Text

    >Damit hoffe ich, das Missverständnis aus der Welt geräumt zu haben.

    Na dann ist ja gut. Ich bin zu selten hier, um die Leute schon so gut zu kennen.
    Dann verzeih ich dir noch mal ;-))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Geld zurückverlangen?
    Autor
      planlos
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2017
    Text
    Hallo leute ich brauche hilfe.

    Meine frage...

    Also anfang Februar habe ich mich in einer fahrschule angemeldet.
    Ich habe 50 euro für die anmeldung gezahlt wofür ich auch eine quittung bekommen habe. Dazu habe ich 350 eu vorausgezahlt für exakt 10 übungsstunden. Das problem ist für die 350 eu habe ich keine quittung bekommen als ich danach verlangt hatte, sagte der fahrlehrer zu mir quittung kriegst du nach jeder fahrstunde. Nun mein problem: ich kann leider aus gesundheitlichen gründen den führerschein nicht machen. Kann ich das geld zurück verlangen? Habe ich das recht dazu? Meint ihr er gibt mir so ohne probleme die 350 eu wieder zurück?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geld zurückverlangen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 17. Mai 2017
    Text
    >Also anfang Februar habe ich mich in einer fahrschule angemeldet.
    >Ich habe 50 euro für die anmeldung gezahlt wofür ich auch eine quittung bekommen habe.

    Man könnte sich bei dieser Preisgestaltung kurz fragen, wie die Fahrschule für 50 € 14 Doppelstunden Theorieunterricht und dann noch ihre "allgemeinen Aufwendungen" (also z.B. den gesamten Verwaltungsaufwand) leisten will. Mit ein bisschen Verstand könnte man bemerken, dass das niemals funktionieren kann. Diese Fahrschule ist also darauf angewiesen, ihr Geld anderweitig zu verdienen, z.B. indem sie bei den anderen Entgelten heftiger zugreift oder mit diversen "Tricks" die Kasse aufbessert. Ist dieser Gedankengang wirklich zu viel verlangt?


    >Dazu habe ich 350 eu vorausgezahlt für exakt 10 übungsstunden. Das problem ist für die 350 eu habe ich keine quittung bekommen als ich danach verlangt hatte, sagte der fahrlehrer zu mir quittung kriegst du nach jeder fahrstunde.

    Das wäre fast schon lustig, wenn ich nicht glauben würde, dass sich Leute tatsächlich so verar...en lassen würden. Wozu meinst du denn, dass die Quittung gut ist? Damit DU beweisen kannst, dass DU gezahlt hast! Was bringt dir eine Quittung nach der Fahrstunde? Ok, der FL könnte behaupten, dass du noch nicht gezahlt hast, aber in erster Linie ist ER in diesem Moment in Vorleistung und ER muss seinem Geld hinterherrennen. Jetzt bist DU in Vorleistung.

    Hätte der FL diesen Spruch zu mir gesagt, wäre ich mit meinem Geld zu einer anderen Fahrschule gegangen - und zwar nicht nur mit den 350 sondern mit den ganzen 400 €.


    >Nun mein problem: ich kann leider aus gesundheitlichen gründen den führerschein nicht machen. Kann ich das geld zurück verlangen? Habe ich das recht dazu?

    Die 350 € auf jeden Fall, vielleicht auch einen Teil der 50 €. Das sollte in deinem Ausbildungsvertrag und in den AGB der Fahrschule geregelt sein.


    >Meint ihr er gibt mir so ohne probleme die 350 eu wieder zurück?

    Ist doch völlig egal, was ich oder sonst irgendjemand dazu meint. Entweder er macht's oder er macht's nicht. Du kündigst den Ausbildungsvertrag und forderst dein Geld zurück. Dann sieht man weiter.

    Auf den Beitrag antworten


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