FS- Klassde B und fahren mit anhänger

  • FS- Klassde B und fahren mit anhänger
     Lehmann
      schrieb am Mittwoch, 24. Juni 2009
    hallo

    ne fragen

    was würd berechnet von anhänger das Gesamtgewicht oder das leergewicht des anhängers
    und darf mann mit der FS- Klasse B ein gebrensten anhänger und Doppelacke fahren wenn das leergewicht unter 750Kg liegt?

    mit freundlichen grüssen Lehmann
  • Thema
    Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Krischan
      schrieb am Mittwoch, 24. Juni 2009
    Text
    Du darfst mit Klasse B einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse(zGM) von 750kg fahren, das Zugfahrzeug darf dabei eine zGM von 3500kg haben.

    Und dann gibt es noch eine Sonderregelung
    Der Anhänger darf eine höhere zGM als 750kg haben, wenn die zGM von Anhänger und Zugfahrzeug zusammen 3500kg nicht übersteigt und die zGM des Anhängers niedriger ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

    Beispiel:
    Anhänger zGM 1000kg
    Zugfahrzeug zGM 2500kg, Leermasse 1200kg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Lehmann
      schrieb am Mittwoch, 24. Juni 2009
    Text
    >Du darfst mit Klasse B einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse(zGM) von 750kg fahren, das Zugfahrzeug darf dabei eine zGM von 3500kg haben.
    >
    >Und dann gibt es noch eine Sonderregelung
    >Der Anhänger darf eine höhere zGM als 750kg haben, wenn die zGM von Anhänger und Zugfahrzeug zusammen 3500kg nicht übersteigt und die zGM des Anhängers niedriger ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs.
    >
    >Beispiel:
    >Anhänger zGM 1000kg
    >Zugfahrzeug zGM 2500kg, Leermasse 1200kg


    danke

    und was ist wichtig für mich die gesamtgewicht des anhängers oder das leergewicht des anhängers ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 24. Juni 2009
    Text
    die zulässige Gesamtmasse zGM des Anhängers!

    wurde eigentlich ganz deutlich gesagt. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Masterondesaster
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    >die zulässige Gesamtmasse zGM des Anhängers!
    >
    >wurde eigentlich ganz deutlich gesagt. ;-)

    Naja was viele Missverstehen ist ob die Werte aus dem Fahrzeugschein nun Gültigkeit haben oder eher die tatsächlichen Werte. Da ich vor kurzem vor dem selben Problem stand, habe ich 3 Stellen aufgesucht:

    1) Tüv
    2) Fahrschule
    3) Polizei Verkehrsdirektion

    Dabei ist herrausgekommen.

    Wenn in den Papieren nun folgende Werte angegeben sind:

    Zugfahrzeug zGM 2500 KG (Leermasse 1500 KG)
    Anhänger zGM 3000 KG (Leermasse 500 KG)
    darf der Hänger zwar von einem Klasse B Inhaber gezogen werden ABER darf nur im beladenen Zustand 1500 KG erreichen, da die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse nicht überschreiten darf. Gesamtgewicht des Zuges wäre in diesem Beispiel 3000 KG.
    Würde ich nun aber hergehen, und das Auto auch noch mit 1 Tonne Gewicht beladen und den gleichen Anhänger (1500 KG beladen) verwenden, dann würde eine Gesamtmasse des Zuges von 4000 KG erreicht werden, was nicht mit der Klasse B zu fahren wäre. In diesem Fall müsste ich den Anhänger oder das Zugfahrzeug um 500 KG entlasten.

    Auf meine Frage was denn passieren würde, wenn ich in eine Kontrolle gerate und die Werte aus den Fahrzeugpapieren zusammengerechnet werden würden, theoretisch wären dies ja dann am obrigen Beispiel 5500 KG), müssten die Beamten eine Waage herbei holen oder mich zu einer geeigneten Messeinrichtung bringen.

    Fazit: Mit Klasse B muss also darauf geachtet werden:

    1) Anhänger darf niemals schwerer sein als die eingetragene Leermasse des Zugfahrzeuges.

    2) Die Kombination Zugfahrzeug und Anhänger (Zug) darf nicht schwerer sein als 3500 KG.
    Es sind die tatsächlichen Gewichte ausschlag gebend.

    Gruß Masterondesaster

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Au weia.

    Wer hat dir denn die Auskunft gegeben`?

    Schau einfach in §6 der Fahrerlaubnisverordnung, da steht explizit drin:

    Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

    Also nix TATSÄCHLICHE MASSEN sondern es gelten die Summer der zulässigen Gesamtmassen.

    Deine Kombi die du erwähnt hast ist DEFINITIV ein BE-Zug.

    Wenn du damit mit Klasse B fährst ist das FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS!

    Nur mal so bevor jemand diesen Unsinn macht.

    Ausdrucken und demjenigen bringen der diesen STUSS erzählt hat.

    Und wenns wer von der Polizei war, dann tut der mir echt leid.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Masterondesaster
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    >Au weia.
    >
    >Wer hat dir denn die Auskunft gegeben`?
    >
    >Schau einfach in §6 der Fahrerlaubnisverordnung, da steht explizit drin:
    >
    >Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
    >
    >Also nix TATSÄCHLICHE MASSEN sondern es gelten die Summer der zulässigen Gesamtmassen.
    >
    >Deine Kombi die du erwähnt hast ist DEFINITIV ein BE-Zug.
    >
    >Wenn du damit mit Klasse B fährst ist das FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS!
    >
    >Nur mal so bevor jemand diesen Unsinn macht.
    >
    >Ausdrucken und demjenigen bringen der diesen STUSS erzählt hat.
    >
    >Und wenns wer von der Polizei war, dann tut der mir echt leid.
    >
    >Wolfe

    Hallo, die genannte auskunft haben 3 Stellen ausgegeben:

    Tüv Nord zu Essen - Führerscheinprüfstelle
    Eine Essener Fahrschule
    Die Polizeiliche Verkehrsdirektion zu Essen (2 dort ansässige Beamten)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Masterondesaster
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    >>Au weia.
    >>
    >>Wer hat dir denn die Auskunft gegeben`?
    >>
    >>Schau einfach in §6 der Fahrerlaubnisverordnung, da steht explizit drin:
    >>
    >>Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
    >>
    >>Also nix TATSÄCHLICHE MASSEN sondern es gelten die Summer der zulässigen Gesamtmassen.
    >>
    >>Deine Kombi die du erwähnt hast ist DEFINITIV ein BE-Zug.
    >>
    >>Wenn du damit mit Klasse B fährst ist das FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS!
    >>
    >>Nur mal so bevor jemand diesen Unsinn macht.
    >>
    >>Ausdrucken und demjenigen bringen der diesen STUSS erzählt hat.
    >>
    >>Und wenns wer von der Polizei war, dann tut der mir echt leid.
    >>
    >>Wolfe
    >
    >Hallo, die genannte auskunft haben 3 Stellen ausgegeben:
    >
    >Tüv Nord zu Essen - Führerscheinprüfstelle
    >Eine Essener Fahrschule
    >Die Polizeiliche Verkehrsdirektion zu Essen (2 dort ansässige Beamten)


    Ergänzend dazu wurde mir gesagt das BE ab einem Zuggewicht über 3,5 Tonnen nötig wäre oder wenn der Anhänger schwerer wäre als die Leermasse des Zugfahrzeuges.

    Diese Aussage habe ich mir schriftlich bestätigen lassen :) Bin ja auch nicht auf den Kopf gefallen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FS- Klassde B und fahren mit anhänger
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 1. September 2009
    Text
    Mit der letzten Aussage hast du es ja dann auch:

    Zuggewicht über 3500kg.

    Da zählen die einzelnen zGs von Zugfahrzeug und Anhänger.

    Und da deine Kombi ein zG von 5500kg hat -> BE

    Alles andere ist falsch!

    Gruß
    Wolfe

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