FS Kl A mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
Chilkoot
schrieb am Sonntag, 28. März 2021
wie verantwortungslos ist das denn von den realitätsfernen Verwaltungsjuristen?
Die o.g. Schlüsselzahlen beschränken den FS Kl. A auf das Fahren mit Quads und Trikes. Sie wurden eingeführt, um nach einer Änderung des Fahrerlaubnisrechts, nach welcher nunmehr das Führen der vorgenannten Fahrzeuge der FS Kl A zugeordnet wurden, der Alt-Inhabern in Besitzstandswahrung (heilige Kuh der Juristen) weiterhin das Führen dieser Vehikel zu gestatten.
Dies führt dazu dass in vielen Ländern ausserhalb der EU das Führen von leistungsstarken Motorrädern legitim gestattet ist. Denn z.B. die USA haben keine Beschränkung in ihrer Motorradklasse M und haben festgelegt, dass bei Ihnen ausländische Führerscheine im Umfang der analogen inländischen Fahrerlaubnis gelten.
Ich bin auf diese Weise schon mehrfach in den USA legitim Miet-Motorrad gefahren.
Dasselbe gilt für viele Nicht-EU-Staaten. Denn es steht zwar im Internationalen Führerschein, dass die Beschränkungen des Nationalen Führerscheins gelten, jedoch besitzt die BRD in Ermangelung der über die Grenzen hinausgehenden Souveränitat nicht die Hoheitsrechte, dies einem Nicht-EU-Staat vorschreiben zu können. Die meisten dieser Nicht-EU-Staaten lassen ausländische Fahrerlaubnisse in deren nationalem Unfang gelten. Ist ja auch logisch, denn sonst müssten sich im Fall des Falles z.B. indonesische oder australische Beamte mit dem deutschen Fahrerlaubnisrecht auseinandersetzen. So schauen die einfach in den Internationalen Führerschein, sehen das große Motorrad abgebildet und gut ist es.
Nur damit dem heiligen Bürokratius genüge getan ist.
Abgesehen davon gibt es sicherlich eine Reihe Führerscheininhaber, die im Inland in die Irre geführt werden und im Irrtum annehmen, sie haben jetzt den Motorradführerschein.
Die o.g. Schlüsselzahlen beschränken den FS Kl. A auf das Fahren mit Quads und Trikes. Sie wurden eingeführt, um nach einer Änderung des Fahrerlaubnisrechts, nach welcher nunmehr das Führen der vorgenannten Fahrzeuge der FS Kl A zugeordnet wurden, der Alt-Inhabern in Besitzstandswahrung (heilige Kuh der Juristen) weiterhin das Führen dieser Vehikel zu gestatten.
Dies führt dazu dass in vielen Ländern ausserhalb der EU das Führen von leistungsstarken Motorrädern legitim gestattet ist. Denn z.B. die USA haben keine Beschränkung in ihrer Motorradklasse M und haben festgelegt, dass bei Ihnen ausländische Führerscheine im Umfang der analogen inländischen Fahrerlaubnis gelten.
Ich bin auf diese Weise schon mehrfach in den USA legitim Miet-Motorrad gefahren.
Dasselbe gilt für viele Nicht-EU-Staaten. Denn es steht zwar im Internationalen Führerschein, dass die Beschränkungen des Nationalen Führerscheins gelten, jedoch besitzt die BRD in Ermangelung der über die Grenzen hinausgehenden Souveränitat nicht die Hoheitsrechte, dies einem Nicht-EU-Staat vorschreiben zu können. Die meisten dieser Nicht-EU-Staaten lassen ausländische Fahrerlaubnisse in deren nationalem Unfang gelten. Ist ja auch logisch, denn sonst müssten sich im Fall des Falles z.B. indonesische oder australische Beamte mit dem deutschen Fahrerlaubnisrecht auseinandersetzen. So schauen die einfach in den Internationalen Führerschein, sehen das große Motorrad abgebildet und gut ist es.
Nur damit dem heiligen Bürokratius genüge getan ist.
Abgesehen davon gibt es sicherlich eine Reihe Führerscheininhaber, die im Inland in die Irre geführt werden und im Irrtum annehmen, sie haben jetzt den Motorradführerschein.