FS Kl A mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04

  • FS Kl A mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
     Chilkoot
      schrieb am Sonntag, 28. März 2021
    wie verantwortungslos ist das denn von den realitätsfernen Verwaltungsjuristen?

    Die o.g. Schlüsselzahlen beschränken den FS Kl. A auf das Fahren mit Quads und Trikes. Sie wurden eingeführt, um nach einer Änderung des Fahrerlaubnisrechts, nach welcher nunmehr das Führen der vorgenannten Fahrzeuge der FS Kl A zugeordnet wurden, der Alt-Inhabern in Besitzstandswahrung (heilige Kuh der Juristen) weiterhin das Führen dieser Vehikel zu gestatten.

    Dies führt dazu dass in vielen Ländern ausserhalb der EU das Führen von leistungsstarken Motorrädern legitim gestattet ist. Denn z.B. die USA haben keine Beschränkung in ihrer Motorradklasse M und haben festgelegt, dass bei Ihnen ausländische Führerscheine im Umfang der analogen inländischen Fahrerlaubnis gelten.

    Ich bin auf diese Weise schon mehrfach in den USA legitim Miet-Motorrad gefahren.

    Dasselbe gilt für viele Nicht-EU-Staaten. Denn es steht zwar im Internationalen Führerschein, dass die Beschränkungen des Nationalen Führerscheins gelten, jedoch besitzt die BRD in Ermangelung der über die Grenzen hinausgehenden Souveränitat nicht die Hoheitsrechte, dies einem Nicht-EU-Staat vorschreiben zu können. Die meisten dieser Nicht-EU-Staaten lassen ausländische Fahrerlaubnisse in deren nationalem Unfang gelten. Ist ja auch logisch, denn sonst müssten sich im Fall des Falles z.B. indonesische oder australische Beamte mit dem deutschen Fahrerlaubnisrecht auseinandersetzen. So schauen die einfach in den Internationalen Führerschein, sehen das große Motorrad abgebildet und gut ist es.

    Nur damit dem heiligen Bürokratius genüge getan ist.

    Abgesehen davon gibt es sicherlich eine Reihe Führerscheininhaber, die im Inland in die Irre geführt werden und im Irrtum annehmen, sie haben jetzt den Motorradführerschein.
  • Thema
    Re: FS Kl A mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Montag, 29. März 2021
    Text
    >wie verantwortungslos ist das denn von den realitätsfernen Verwaltungsjuristen?
    >

    Ich denke, verantwortungslos ist es, wenn man sich wider besseren Wissens im Ausland ein Fahrzeug mietet und damit rumfährt, obwohl man dafür gar keine Fahrerlaubnis besitzt und das vmtl, auch sehr genau weiß.

    Die Liste der Schlüsselzahlen ist im www. via Suchmaschine schnell zu finden, und außerdem sollte jeder wissen, dass er ein "großes" Motorrad ohne entsprechende Ausbildung/Prüfung nicht fahren darf. Die meisten der angesprochenen "in die Irre Geführten" werden der Meinung sein, das Straßenverkehrsamt hätte sich vertan und freuen sich über eine vermeintlich versehentlich vergebene Fahrerlaubnis. Weres wirklich ernst meinte, würde sich wohl zumindest mal erkundigen, anstatt illegal durch die Gegend zu fahren und anschließend genüsslich die Opferrolle einzunehmen und mit dem Finger auf die böse Behörde zu zeigen.

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