ich wollte nur fragen an die leute die in pp durchgefallen sind was schief gelaufen ist also welche fehler die gemacht haben, denn bald hab ich pp .grusse an alle.
Thema
Re: FRAGE
Autor
tobi*
schrieb am Montag, 3. August 2009
Text
>ich wollte nur fragen an die leute die in pp durchgefallen sind was >schief gelaufen ist also welche fehler die gemacht haben, denn bald >hab ich pp .grusse an alle.
Deine Vorstellung von "PRÜFUNG" ist an sich schon mal völlig falsch!
Du solltest in der Prüfung nicht bestimmte Dinge NICHT tun...
sondern Du solltst vielmehr zeigen, was Du alles während Deiner Ausbildung gelernt hast.
>Fahre so, wie Du es gelehrt wurdest, > >dann klappt das auch mit dem Prüfer... ;-) ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Dann passiert dir auch das nicht, was dir in der PP angelastet werden könnte ;o):
ERGÄNZUNG aus der Prüfungsrichtlinie zur Fahrprüfung:
5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
* Gefährdung oder Schädigung * Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung * Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten * Nichtbeachten der Vorschriftzeichen o Z 206 STOP-Schild, o Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei", o Z 267 Verbot der Einfahrt * Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung * Verstoß gegen das Überholverbot * Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h * Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs * Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung * Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
5.17.2.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 5.17.2.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:
* Mangelhafte Verkehrsbeobachtung * Nichtangepasste Geschwindigkeit * Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h * Fehlerhaftes Abstandhalten * Unterlassene Bremsbereitschaft * Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots * Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen * Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen * Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen * Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers * Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme * Fehler bei der Fahrzeugbedienung * Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.
>>Fahre so, wie Du es gelehrt wurdest, >> >>dann klappt das auch mit dem Prüfer... ;-) >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ > >Dann passiert dir auch das nicht, was dir in der PP angelastet werden könnte ;o): > > >ERGÄNZUNG aus der Prüfungsrichtlinie zur Fahrprüfung: > >5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um: > >* Gefährdung oder Schädigung >* Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung >* Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten >* Nichtbeachten der Vorschriftzeichen >o Z 206 STOP-Schild, >o Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei", >o Z 267 Verbot der Einfahrt >* Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung >* Verstoß gegen das Überholverbot >* Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h >* Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs >* Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung >* Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen > >5.17.2.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 5.17.2.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.: > >* Mangelhafte Verkehrsbeobachtung >* Nichtangepasste Geschwindigkeit >* Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h >* Fehlerhaftes Abstandhalten >* Unterlassene Bremsbereitschaft >* Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots >* Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen >* Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen >* Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen >* Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers >* Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme >* Fehler bei der Fahrzeugbedienung >* Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.