FRAGE

  • FRAGE
     aliman
      schrieb am Sonntag, 2. August 2009
    ich wollte nur fragen an die leute die in pp durchgefallen sind was schief gelaufen ist also welche fehler die gemacht haben, denn bald hab ich pp .grusse an alle.
  • Thema
    Re: FRAGE
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 3. August 2009
    Text
    >ich wollte nur fragen an die leute die in pp durchgefallen sind was
    >schief gelaufen ist also welche fehler die gemacht haben, denn bald
    >hab ich pp .grusse an alle.

    Deine Vorstellung von "PRÜFUNG" ist an sich schon mal völlig falsch!

    Du solltest in der Prüfung nicht bestimmte Dinge NICHT tun...

    sondern Du solltst vielmehr zeigen, was Du alles während Deiner Ausbildung gelernt hast.

    Fahre so, wie Du es gelehrt wurdest,

    dann klappt das auch mit dem Prüfer... ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FRAGE
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 4. August 2009
    Text
    >Fahre so, wie Du es gelehrt wurdest,
    >
    >dann klappt das auch mit dem Prüfer... ;-)
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Dann passiert dir auch das nicht, was dir in der PP angelastet werden könnte ;o):


    ERGÄNZUNG aus der Prüfungsrichtlinie zur Fahrprüfung:

    5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:

    * Gefährdung oder Schädigung
    * Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung
    * Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
    * Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
    o Z 206 STOP-Schild,
    o Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
    o Z 267 Verbot der Einfahrt
    * Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
    * Verstoß gegen das Überholverbot
    * Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
    * Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
    * Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
    * Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen

    5.17.2.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 5.17.2.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:

    * Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
    * Nichtangepasste Geschwindigkeit
    * Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h
    * Fehlerhaftes Abstandhalten
    * Unterlassene Bremsbereitschaft
    * Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
    * Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen
    * Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
    * Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
    * Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
    * Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme
    * Fehler bei der Fahrzeugbedienung
    * Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      usser
      schrieb am Mittwoch, 5. August 2009
    Text
    >>Fahre so, wie Du es gelehrt wurdest,
    >>
    >>dann klappt das auch mit dem Prüfer... ;-)
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Dann passiert dir auch das nicht, was dir in der PP angelastet werden könnte ;o):
    >
    >
    >ERGÄNZUNG aus der Prüfungsrichtlinie zur Fahrprüfung:
    >
    >5.17.2.1 Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:
    >
    >* Gefährdung oder Schädigung
    >* Grobe Missachtung der Vorfahrt und Vorrangregelung
    >* Nichtbeachten von "Rot" bei Lichtzeichenanlagen oder entsprechenden Zeichen eines Polizeibeamten
    >* Nichtbeachten der Vorschriftzeichen
    >o Z 206 STOP-Schild,
    >o Verkehrsverbote (Z 250 bis Z 266) ohne Zusatzschild, wie z. B. "Anlieger frei",
    >o Z 267 Verbot der Einfahrt
    >* Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung
    >* Verstoß gegen das Überholverbot
    >* Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
    >* Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs
    >* Fahrstreifenwechsel ohne Verkehrsbeobachtung
    >* Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
    >
    >5.17.2.2 Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den in 5.17.2.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:
    >
    >* Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
    >* Nichtangepasste Geschwindigkeit
    >* Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h
    >* Fehlerhaftes Abstandhalten
    >* Unterlassene Bremsbereitschaft
    >* Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
    >* Nichtbeachten von Verkehrszeichen, mit Ausnahme der unter 5.17.2.1 genannten Situationen
    >* Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
    >* Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen
    >* Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers
    >* Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme
    >* Fehler bei der Fahrzeugbedienung
    >* Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise.

    super beitrag

    Vielen dank peg für deine infos

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      usser
      schrieb am Mittwoch, 19. August 2009
    Text
    hallo peg

    wollt dich fragen wo du diesen super beitrag gefunden hast

    wär nett wenn du mir sagen kannst

    ciao

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    > hallo peg
    >
    >wollt dich fragen wo du diesen super beitrag gefunden hast

    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Schön, dass er Anklang fand.
    Du findest die Prüfungsrichtlinien zB hier:
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/pruefungsrichtlinie.php?nr=5.17

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 23. August 2009
    Text
    Aber wenn du einmal gucken willst, was du tun sollst (und nicht -wie oben angeführt- was du zu unterlassen hast), riskiere mal einen Blick da rein:

    Unter der Anlage 10 findest du sicherlich wertvolle Infos:

    http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/Pruefungsrichtlinie/index.html

    Auf den Beitrag antworten


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