FAhrschulwechsel

  • FAhrschulwechsel
     yannik
      schrieb am Mittwoch, 10. März 2010
    Hallo ihr habe die Fahrschule gewechselt weil mein ehmaliger FL total ...e zu mir war.

    Es sind 2 wochen vorbei und er hat immer noch nicht meine unterlagen zur Führerscheinstelle gebracht,wie kann ich gegen ihn vorgehen und darf er sich überhaupt zeit lassen obwohl er von uns un der behörde aufgefordert wurde?
  • Thema
    Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    hast du deine rechnung bezahlt?

    wenn deine alte fs geschickt ist, wartest du noch eine ganze weile.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    Hallo,

    um welche Unterlagen geht es? Und welche Teile der Ausbildung (Unterricht, Sonderfahrten, Prüfungen) hast du schon gemacht?

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      yannik
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    >Hallo,
    >
    >um welche Unterlagen geht es? Und welche Teile der Ausbildung (Unterricht, Sonderfahrten, Prüfungen) hast du schon gemacht?
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    habe alles absolviert und muss nur noch die pp machen
    kann ich nicht in irgendiwe ermahnen mit finanzamt anzeige etc??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    was hat das finanzamt damit zu tun?
    das einzige was du jetzt noch machen könntest, wäre ein gerichtsverfahren anstrengen, aber das dauert.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      yannik
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    >was hat das finanzamt damit zu tun?
    >das einzige was du jetzt noch machen könntest, wäre ein gerichtsverfahren anstrengen, aber das dauert.
    >
    >mfg

    nja er hat geld unterschlagen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    Warum kümmert sich deine neue Fahrschule nicht um die Ausbildungsbescheinigung? Vielleicht treffen die ja den richtigen Ton?

    Eine Bearbeitungszeit von rund zwei Wochen fände ich gerade noch akzeptabel - mit geringen Reibungsverlusten beim Wechsel musst du eben rechnen.


    Was du außerdem tun kannst:

    - Den Ausbildungsvertrag schriftlich kündigen. Das solltest du aber sowieso schon getan haben. Die Kündigung sollte nachweisbar zugestellt werden, d.h. Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe (nicht Einwurf!) mit Empfangsbestätigung oder mit einem Zeugen.

    - Die alte Fahrschule schriftlich und - wie bei der Kündigung - auf einem "gesicherten" Zustellweg auffordern, die Ausbildungsbescheinigung auszustellen. Dabei eine angemessene Frist setzen.

    - Nach Ablauf dieser Frist kannst du die zuständige Aufsichtsbehörde (meist Fahrerlaubnisbehörde, sitzt irgendwo am Landratsamt) über die Angelegenheit informieren. Die werden dann auch entsprechend Druck machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      yannik
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    >Warum kümmert sich deine neue Fahrschule nicht um die Ausbildungsbescheinigung? Vielleicht treffen die ja den richtigen Ton?
    >
    >Eine Bearbeitungszeit von rund zwei Wochen fände ich gerade noch akzeptabel - mit geringen Reibungsverlusten beim Wechsel musst du eben rechnen.
    >
    >
    >Was du außerdem tun kannst:
    >
    >- Den Ausbildungsvertrag schriftlich kündigen. Das solltest du aber sowieso schon getan haben. Die Kündigung sollte nachweisbar zugestellt werden, d.h. Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe (nicht Einwurf!) mit Empfangsbestätigung oder mit einem Zeugen.
    >
    >- Die alte Fahrschule schriftlich und - wie bei der Kündigung - auf einem "gesicherten" Zustellweg auffordern, die Ausbildungsbescheinigung auszustellen. Dabei eine angemessene Frist setzen.
    >
    >- Nach Ablauf dieser Frist kannst du die zuständige Aufsichtsbehörde (meist Fahrerlaubnisbehörde, sitzt irgendwo am Landratsamt) über die Angelegenheit informieren. Die werden dann auch entsprechend Druck machen.


    Na habe alles schon so gemacht haben heute in der führerscheinstelle angerufen und die fordern ihn nochmals auf es endlich zu bringen

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    ... und wenn du das mit dem unterschlagenen geld nicht nachweisen kannst, hast du ein ziemliches problem.
    ausserdem ist das keine sache für das finanzamz sondern für den staatsanwalt/polizei.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 12. März 2010
    Text
    >habe alles absolviert und muss nur noch die pp machen

    Dann brauchst du nur noch die Bescheinigung für die Sonderfahrten, weil die Bescheinigung über die Theorieunterrichte schon bei der Theorieprüfung an den TÜV übergeben wurde.
    Ich würde (evtl. mit einer zweiten Person als Zeuge) in die alte Fahrschule gehen und die Bescheinigung fordern. Voraussetzung ist natürlich, dass du dort alles bezahlt hast. Auch muss ein Fahrlehrer oder besser noch der Fahrschulinhaber da sein, damit er die Bescheinigung auch unterschreiben kann.
    Am besten kommt so eine Aktion, wenn die Fahrschule voll ist, also z.B. kurz vor dem Theorieunterricht. Dann wird sich der Fahrlehrer gut überlegen, ob er vor allen Leuten einen schlechten Eindruck machen will ...

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      xxLady2010xx
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    Also ich hab auch Fahrschule gewechselt mein FAhrlehrer wusste nichts davon ich bin einfach zur neuen Fahrschule und hab gesagt ich möchte wechseln hab eine neue Anmeldung dort ausgefüllt und fertig denn rest mit abmelden an der alten Fahrschule und so weiter hat die neue Fahrschule gemacht ich musste nichts mehr machen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 11. März 2010
    Text
    @ kk 145

    Warum sollte er schriftlich kuendigen? Das ist kein Handyvertrag, der sich nach 2 Jahren automatisch verlaengert, wenn man ihn nicht binnen einer Frist von 3 Monaten kuendigt...

    Ausbildungsvertrag heisst nur soviel wie Anmeldung, Grundgebuehr zahlen und AGB's sowie anfallende Kosten, aber nur fuer Leistungen, die man auch nutzt (Fahrstunden z.B.)...

    Neue Anmeldung bei der neuen Fahrschule. Die faxen deine Daten an den Tuev und der aendert deine TUEV-Nummer und schickt der alten Fahrschule ein Fax, dass Schueler XY nun gewechselt ist. Fetig!

    Nicht zu vergessen natuerlich, dass die alte Fahrschule sich ziemlich dumm vorkommen muss und erst einmal schlucken muss ;-) Richtig so!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 12. März 2010
    Text
    @gleichgesinnter

    null ahnung, gell

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Freitag, 12. März 2010
    Text
    >@gleichgesinnter
    >
    >null ahnung, gell
    >
    >mfg


    Hast du etwa wieder in meinem Tagebuch gelesen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 12. März 2010
    Text
    >>@gleichgesinnter
    >>
    >>null ahnung, gell
    >>
    >>mfg
    >
    >
    >Hast du etwa wieder in meinem Tagebuch gelesen?


    nee, einfach nur in die agb gesehen. nr.5 "schriftliche kündigung" steht da. alles andere ist unwirksam.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 12. März 2010
    Text
    Vermutlich bin ich zu nett - ich versuch's trotzdem mal wieder:

    >Warum sollte er schriftlich kuendigen?

    Diese Frage wirst du in 2 Minuten selbst beantworten können ...

    >Ausbildungsvertrag heisst nur soviel wie Anmeldung, Grundgebuehr zahlen und AGB's sowie anfallende Kosten, aber nur fuer Leistungen, die man auch nutzt (Fahrstunden z.B.)...

    Das ist alles nachrangig. In erster Linie ist der Ausbildungsvertrag - ganz wörtlich - ein Vertrag, in dem die Fahrschule IHRE Absicht erklärt, den Fahrschüler auszubilden, und der Fahrschüler erklärt, dass er sich ausbilden LASSEN will. Das ist der Kern der Sache - alles andere sind dann die genauen Umstände der Ausbildung ...

    Nochmal: Kern des Ausbildungsvertrags ist die Ausbildung.

    >Neue Anmeldung bei der neuen Fahrschule. Die faxen deine Daten an den Tuev und der aendert deine TUEV-Nummer und schickt der alten Fahrschule ein Fax, dass Schueler XY nun gewechselt ist. Fetig!

    Für die Vorstellung zur PP ist eine Ausbildungsbescheinigung erforderlich. Sie bestätigt den Abschluss der Grundausbildung sowie die Durchführung der Sonderfahrten. Dies hat der TE in der alten Fahrschule absolviert, daher muss die alte Fahrschule das bescheinigen. Die neue kann und darf das nicht tun - sie hat diese Ausbildung ja nicht durchgeführt.

    Wie kommt der TE jetzt zu seiner Bescheinigung? Die alte Fahrschule stellt sich offensichtlich quer. Wenn die Aufsichtsbehörde sich jetzt einschaltet, könnte die alte Fahrschule einfach behaupten, das man bisher von einer weiteren Ausbildung des Fahrschülers ausging und daher keinen Grund sah, eine Ausbildungsbescheinigung auszustellen. Und jetzt?

    Kommen wir zur Preisfrage: Der Ausbildungsvertrag erklärt die gegenseitige Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses. Was erklärt die Kündigung dieses Vertrags?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FAhrschulwechsel
    Autor
      yannik
      schrieb am Freitag, 12. März 2010
    Text
    >Also ich hab auch Fahrschule gewechselt mein FAhrlehrer wusste nichts davon ich bin einfach zur neuen Fahrschule und hab gesagt ich möchte wechseln hab eine neue Anmeldung dort ausgefüllt und fertig denn rest mit abmelden an der alten Fahrschule und so weiter hat die neue Fahrschule gemacht ich musste nichts mehr machen

    aso ok ,nja ich musste es so machen wurde von der neuen fahrschule und der behörde gesagt

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