Evtl Geschwindigkeit überschritten

  • Evtl Geschwindigkeit überschritten
     Niksel
      schrieb am Sonntag, 13. September 2009
    Hallo.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es kann sein, dass ich heute geblitzt worden bin. Ich habe nichts gesehen, bin aber erst auf Höhe des 50er-Schildes auf 50 km/h gekommen und dahinter stand ein Blizer. Kann mir da was passieren? Wenn ja, was? Ich bin noch in der Probezeit.

    Ich bin dem Auto meiner Mutter gefahren, auf welchen Namen wird der Bescheid dann geschickt? Und innerhalb welcher Zeit?
  • Thema
    Re: Evtl Geschwindigkeit überschritten
    Autor
      Hessin
      schrieb am Sonntag, 13. September 2009
    Text
    wenn du auf 50 gekommen bist und danach erst der Blitzer stand, hast du doch nichts zu befürchten...

    hast du denn gemerkt, dass es geblitzt hat? Wenn nicht, dann keine Panik. Dann ist wahrscheinlich auch nix passiert

    Wenn du dich zu schnell unterwegs warst wird der Bescheid an den Halter des Fahrzeugs geschickt.. also wenn es auf deine mom zugelassen ist, an deine mom.

    was dir passiert, wenn du geblitzt wurdest, kann man dir nur sagen, wenn du weißt, wieviel du zu schnell warst. wenn deine mom die schuld auf sich nimmt (sie bekommt ja den bescheid, da es ihr auto ist), passiert mit dir und deiner Probezeit gar nichts.

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  • Thema
    Re: Re: Evtl Geschwindigkeit überschritten
    Autor
      Niksel
      schrieb am Sonntag, 13. September 2009
    Text

    >hast du denn gemerkt, dass es geblitzt hat?

    Hm, es war dunkel, was das wahrscheinlich erleichtert hätte, aber merkt man es denn auch dann immer?

    > also wenn es auf deine mom zugelassen ist, an >deine mom.

    Hm, bei Wikipedia steht dazu aber:

    In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich. Eine Verantwortung des Fahrzeughalters gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das Kfz-Kennzeichen), sondern auch Fahrzeugführers notwendig.

    :(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Evtl Geschwindigkeit überschritten
    Autor
      A.D.
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    >
    >>hast du denn gemerkt, dass es geblitzt hat?
    >
    >Hm, es war dunkel, was das wahrscheinlich erleichtert hätte, aber merkt man es denn auch dann immer?
    >
    >> also wenn es auf deine mom zugelassen ist, an >deine mom.
    >
    >Hm, bei Wikipedia steht dazu aber:
    >
    >In Deutschland ist für einen Geschwindigkeitsverstoß ausschließlich der Fahrzeugführer verantwortlich. Eine Verantwortung des Fahrzeughalters gibt es nur in Ausnahmefällen, daher ist bei Geschwindigkeitsverstößen nicht nur die Identifizierung des Fahrzeuges (über das Kfz-Kennzeichen), sondern auch Fahrzeugführers notwendig.
    >
    >:(

    Trotzdem wird es an den Halter geschickt, der dann ein Schreiben aufsetzen muss, wo der Name und die Anschrift des Fahrzeugführers drinsteht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Evtl Geschwindigkeit überschritten
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    >Trotzdem wird es an den Halter geschickt, der dann ein Schreiben aufsetzen muss, wo der Name und die Anschrift des Fahrzeugführers drinsteht.

    Aha?

    1. "Es" ist in diesem Fall kein Anhörungsbogen sondern ein Zeugenfragebogen, da der Sachbearbeiter sofort erkennen wird, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann (Geschlecht, Alter, ...).

    2. Sowohl ein Anhörungs- als auch ein Zeugenfragebogen wird gewöhnlich mit der normalen Post verschickt - könnte also verloren gegangen sein ;) Schon alleine deshalb besteht keine Pflicht ihn ausgefüllt zurückzusenden.

    3. Die eigene Mutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sollte man den Bogen mit einem Kreuzchen bei dieser Möglichkeit zurücksenden, weiß der Sachbearbeiter natürlich gleich, wo er nach dem tatsächlichen Fahrer suchen muss. Also hat vielleicht doch die Post...

    Erstmal abwarten, was kommt. Dann kann man sich immernoch überlegen, ob es sich lohnt irgendwelche Spielchen zu spielen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Evtl Geschwindigkeit überschritten
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 14. September 2009
    Text
    Binnen von 3 Monaten (zzgl. 10 Tage für den Postweg) muss das Schreiben dem Fahrzeugführer zugegangen sein.

    Wenn es sich um eine geringfügige Überschreitung der Geschwindigkeit (bis 20 km/h über erlaubt) handelt, sind die kontrollierenden Mitarbeiter schon mal etwas oberflächlich.
    Dann kann es durchaus sein, dass dem Schreiben gleich ein Zahlungsformular beiliegt.
    Dann nichts als ab damit zur Bank und die Überweisung losschicken. Damit wäre dann der Drops gelutscht.

    Was war das denn für ein Blitzer? Privatunternehmen, die für das Ordnungsamt arbeiten, haben die Geräte oftmals so eingestellt, dass der Blitz nicht bei schon einem km/h zuviel auslöst.

    Angenommen, die blitzen erst ab 55 bei 50, und du hast eine Tachovorauseilung von 6 km/h, dann hättest du zwar schon 60 km/h auf dem Tacho -wärst aber real nur 54 km/h schnell gefahren und würdest deshalb auch nie mehr etwas von der ganzen Aktion hören.
    Das würde natürlich auch erklären, warum du keinen Blitz gesehen hast ;o)

    Aber angenommen, du warst doch noch ein wenig flotter unterwegs:
    Auch wenn der Blitzer so eingestellt ist, dass er erst bei 55 auslösen würde, wird dir -sofern du tatsächlich aufgenommen wurdest- aber trotzdem ein Bußgeld auferlegt, dem die Geschwindigkeitsüberschreitung ab dem 1 km/h (netto) zu Grunde liegt.

    Wobei "netto" heißt, dass auch hier die obligatorischen 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit bereits abgezogen wurden.

    Hast du nicht UNGEFÄHR eine Ahnung, was dein Tacho anzeigte?

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