Es hat mit den Füherschein zu tun

  • Es hat mit den Füherschein zu tun
     Nokia_X6
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2011
    Ich habe mal eine gewisse Frage,

    Darf ich mein Führerschein(bzw auch mein Perso,aber des spielt etz keine Rolle)
    einscannen/kopieren??

    Darf ich mein Original zu hause lassen??
    Oder darf ich es machen und in mein Scan/Kopiesachen
    aufbewahren,und wenn es verloren bzw geklaut wird,
    darf ich das Eingescannte bzw das Kopierte dann als Ersatz
    haben bis meine Originals wieder da sind??

    Nebenfrage

    Ist es strafbar bzw eine Ordnungswidrigkeit??
    Muss ich es beglaubigen lassen??

    Danke in Voraus
  • Thema
    Re: Es hat mit den Füherschein zu tun
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 17. Mai 2011
    Text
    >Darf ich mein Führerschein(bzw auch mein Perso,aber des spielt etz keine Rolle)
    >einscannen/kopieren??

    Wer sollte dir das verbieten wollen und mit welcher Begründung? Du darfst.


    >Darf ich mein Original zu hause lassen??

    Perso: Ja, da es keine Mitführpflicht gibt. Kann aber, falls deine Personalien festgestellt werden müssen, zu Verzögerungen führen.
    Führerschein: Du musst das Originaldokument mitführen, wenn du ein erlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug fährst.


    >Oder darf ich es machen und in mein Scan/Kopiesachen
    >aufbewahren,und wenn es verloren bzw geklaut wird,
    >darf ich das Eingescannte bzw das Kopierte dann als Ersatz
    >haben bis meine Originals wieder da sind??

    Die Kopien sind rechtlich gesehen wertlos, selbst eine Beglaubigung würde daran nichts ändern. Natürlich steht es der Polizei (oder anderen Personen) frei, die Kopien trotzdem zu akzeptieren. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht.


    >Ist es strafbar bzw eine Ordnungswidrigkeit??

    Beim Perso nicht, da es keine Mitführ- sondern nur eine Besitzpflicht gibt.
    Beim Führerschein ist es eine Ordnungswidrigkeit und kostet bei Fahrlässigkeit 10 € ("hab ich vergessen"), bei Vorsatz ("nehme ich nie mit" oder wenn du mit der Kopie kommst) i.d.R. das Doppelte. Folgen für die Probezeit hat beides nicht.

    In beiden Fällen kann es aber lästig werden: Die Polizei wird dich im Zweifelsfall festhalten bis deine Personalien eindeutig festgestellt sind (im Fall des Persos), bzw. die Weiterfahrt untersagen bis geklärt ist, ob du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist (im Fall des Führerscheins). Beides kann in besonderen Situationen auch mehrere Stunden dauern.


    >Muss ich es beglaubigen lassen??

    Kannst du, ist aber nutzlos.


    Nimm das Zeug im Original mit und pass darauf auf. Es ist zwar lästig, wenn man sich im Fall der Fälle alle Dokumente neu beschaffen muss, aber sich deshalb vorsorglich in jeder Kontrolle Ärger einzuhandeln, ist auch keine Lösung.

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  • Thema
    Re: Re: Es hat mit den Füherschein zu tun
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. Mai 2011
    Text
    >Nimm das Zeug im Original mit und pass darauf auf. Es ist zwar lästig, wenn man sich im Fall der Fälle alle Dokumente neu beschaffen muss, aber sich deshalb vorsorglich in jeder Kontrolle Ärger einzuhandeln, ist auch keine Lösung.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Das weiß nun auch eine ehemalige Museumspädagogin:

    ** Wer vorsorglich nur Kopien seiner Papiere mitnimmt, lebt möglicherweise gefährlich. Jedenfalls wenn er an dienstbeflissene Polizisten gerät. Die zeigten letztes Jahr eine 54-Jährige in Krefeld an. Die Frau hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personausweises gemacht und diese in Plastik einschweißen lassen.
    Urkundenfälschung, meinten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle. Eine Ansicht, die auch der zuständige Amtsrichter in Krefeld teilte.

    Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/09/ausweiskopien-konnen-strafbar-sein/

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  • Thema
    Re: Re: Re: Es hat mit den Füherschein zu tun
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 18. Mai 2011
    Text
    >** Wer vorsorglich nur Kopien seiner Papiere mitnimmt, lebt möglicherweise gefährlich. Jedenfalls wenn er an dienstbeflissene Polizisten gerät. Die zeigten letztes Jahr eine 54-Jährige in Krefeld an. Die Frau hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personausweises gemacht und diese in Plastik einschweißen lassen.
    >Urkundenfälschung, meinten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle. Eine Ansicht, die auch der zuständige Amtsrichter in Krefeld teilte.

    Ich darf noch einen Satz weiter zitieren:

    "Er verstand es mit plumper Prozesstaktik, die ehemalige Museumspädagogin zur Aufgabe zu bewegen. Sie hat letztlich einen Strafbefehl akzeptiert. "

    Im folgenden Absatz weist Udo Vetter darauf hin, dass in den folgenden Instanzen sehr gute Chancen für die Dame bestanden hätten. Besonders der Hinweis auf den fehlenden Tatvorsatz und die geringe Schuld (wir reden hier von zwei OWis zu je 10 €) ist interessant.


    Eine Kopie kann zwar grundsätzlich auch eine Urkunde sein (meist ist sie das nicht), aber dazu muss sie u.a. dem Original zum verwechseln ähnlich sehen. Da weder der Fahrzeugschein noch der Führerschein im Original laminiert sind, halte ich hier eine Verwechslung für ausgeschlossen.

    Beim Personalausweis ist nicht einmal das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" gegeben. Worüber hätte sie denn die Polizisten täuschen sollen? Die Kopie wird ihre Identität korrekt angegeben haben. und eine Mitführpflicht gibt es nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Es hat mit den Füherschein zu tun
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. Mai 2011
    Text
    @kk145, ich bezog mich auf deine Aussage
    **aber sich deshalb vorsorglich in jeder Kontrolle Ärger einzuhandeln, ist auch keine Lösung.

    Und Ärger hat sich die Dame dadurch sicherlich eingehandelt.
    Ob das Urteil nun angenommen (oder angefochten) wurde, oder ein anderer Richter anders entschieden hätte, ändert daran nur wenig - macht es aber (zugegebenermaßen) uU ein wenig billiger. ;o)

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