Erwerb Klasse D

  • Erwerb Klasse D
     willi
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Hallo,
    ich darf zur Zeit Busse fahren, da ich über die Führerscheinklasse C(E) mit dem Zusatz 172 verfüge. Personen befördern darf ich nicht.

    Nun möchte ich die Klasse D erwerben.

    Als ich meinen 2er machte, waren dafür noch keine Pflichtstunden vorgeschrieben.
    Wie sieht das jetzt aus, muss ich die Klasse D mit vielen Pflichtfahrstunden erwerben oder gibt es so etwas wie einen "Personenbeförderungsschein/-Prüfung" mit der mein C(E) auf D(E) erweitert werden kann. Fahren darf ich ja Busse.

    LG willi
  • Thema
    Re: Erwerb Klasse D
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    >Als ich meinen 2er machte, waren dafür noch keine Pflichtstunden vorgeschrieben.

    Inzwischen ist das alles etwas anders geregelt.


    >Wie sieht das jetzt aus, muss ich die Klasse D mit vielen Pflichtfahrstunden erwerben

    Viel ist relativ. Durch deinen Vorbesitz (C, mehr als zwei Jahre) gelten für dich die niedrigsten Anforderungen an die Mindestausbildung:
    - 6 Doppelstunden Theorie Grundstoff,
    - 18 Doppelstunden Theorie Zusatzstoff D,
    - Theoretische Prüfung mit 10 Fragen Grundstoff und 30 Fragen Zusatzstoff,
    (bis hier für alle gleich)
    - 7 Stunden Grundausbildung (mehr, falls zur Prüfungsreife erforderlich),
    - 8 Stunden Überlandfahrt,
    - 4 Stunden Autobahnfahrt,
    - 3 Stunden Nachtfahrt,
    - Praktische Prüfung 75 Minuten mit Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten, Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt.

    Die Anforderungen - entsprechend der Verantwortung - sind erheblich, aber gerade mit deiner Erfahrung durchaus zu bewältigen.


    >oder gibt es so etwas wie einen "Personenbeförderungsschein/-Prüfung" mit der mein C(E) auf D(E) erweitert werden kann.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ("P-Schein") benötigst du nicht, dies ist seit der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen in Klasse D enthalten.

    Du musst außerdem nur Klasse D erwerben. Wegen Vorbesitz Klasse CE bekommst du DE anschließend "geschenkt".


    Zusätzlich zur Fahrerlaubnis benötigst du auch die passende Aus-/Weiterbildung nach dem BKrFQG, falls du gewerblich Fahrgäste befördern willst. Das kennst du sicherlich schon von Klasse CE. Statt einer Grundqualifikation genügt für dich eine Umschulung von Güter- auf Personenverkehr.

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  • Thema
    Re: Re: Erwerb Klasse D
    Autor
      willi
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2012
    Text
    Vielen Dank für die Antwort.

    Viel ist wirklich relativ...
    Für den 2er hatte ich man gerade 2 Fahrstunden auf so einem BUS http://view.stern.de/de/picture/oldtimer-Mercedes-Bus-DSC00054a-Schwarz-Technik-%26-Verkehr-304337.html in der Großstadt Berlin 1975 :-)

    Da sind 22h schon sehr sehr viel :) für heute sicher wenig

    Danke noch mal

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erwerb Klasse D
    Autor
      carllson
      schrieb am Freitag, 17. Februar 2012
    Text
    Füher hatten wir auch noch eine Kaiser...

    Im Verkehrsrecht gilt: Jetzt will man einen Führerschein erwerben, also zählen auch die jetzigen Regeln!

    Ich kann es einfach nicht mehr hören (lesen)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erwerb Klasse D
    Autor
      willi
      schrieb am Samstag, 18. Februar 2012
    Text
    >Füher hatten wir auch noch eine Kaiser...
    >
    >Im Verkehrsrecht gilt: Jetzt will man einen Führerschein erwerben, also zählen auch die jetzigen Regeln!
    >
    >Ich kann es einfach nicht mehr hören (lesen)

    D
    Wie jetzt ? Habe ich was angezweifelt ?

    Willst Du jetzt eine Diskussion über Gelddruckmaschinen anzetteln ?
    Lag mir eigentlich fern...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erwerb Klasse D
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 19. Februar 2012
    Text
    Keine Sorge, bei einigen Schlagwörtern reagiert ein Fahrlehrer eben etwas dünnhäutig. Der Vergleich mit früher erforderlichen Stundenzahlen (die mit heutigen Anforderungen und Inhalten nicht im Ansatz vereinbar sind), gehört dazu.

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