Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU
     CCCCarsten
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2023
    Hallo,

    mein 19-jähriger Patensohn ist zur Zeit dabei, seinen Führerschein zu machen. Das heißt: Er WAR dabei, denn nachdem er seine theoretische Prüfung schon längst bestanden und einige Fahrstunden abgeleistet hatte, erhielt er ein Schreiben von der Führerscheinstelle der Stadt, mit dem er zu einer MPU aufgefordert wird.
    Hintergrund ist, dass er mit 14 eine halbe Tablette MDMA - sogenannte "harte Droge" - konsumiert hat (so angegeben in einer polizeilichen Vernehmung im Dezember 2018). Wir sind uns hier sicher alle einig, dass das keine gute Idee von ihm war. Davon konnten sowohl seine Eltern als auch ich ihn überzeugen, und er hat danach über zig Monate ärztliche Atteste beigebracht, in denen die Ergebnisse der Tests gottseidank mit "negativ" bescheinigt wurden. Diese liegen mir hier vor.

    Nun meine Fragen (und ich würde sie nicht stellen, wenn ich der Meinung wäre, dass er immer noch gefährdet ist):

    a) Liegt hier ggf. ein Verfahrensfehler der Stadt vor?
    Ich bin der Meinung, dass der "Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" zunächst seitens der Stadt positiv beschieden sein muss, bevor ein Prüfauftrag (also auch für die theoretische Prüfung) erteilt wird.

    b) Ich finde im Internet keinen vergleichbaren Fall. Jedoch erscheint es mir nicht zu 100 Prozent schlüssig, das Fehlerverhalten eines minderjährigen, 14 Jahre alten Jungen mit einer MPU nach Eintritt seiner Volljährigkeit zu belegen. Kann mir dazu jemand was sagen?

    c) Wer leistet ggf. Schadenersatz? Oder bleibt mein Patensohn auf den bisherigen Kosten (auch für die theoretische Prüfung) sitzen? Ich bin der Meinung, dass die Führerscheinstelle der Stadt hier früher hätte reagieren müssen. In dem ersten Schreiben zu diesem Thema vom 17.04.2023 schreibt die Führerscheinstelle: "Sehr geehrter Herr......, am 08.07.2022 stellten Sie einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Heute wurde mit bekannt, dass Sie am 13.12.2018 eine halbe Tablette MDMA konsumiert haben."

    Gegebenenfalls kann ich hier auch die geschwärzten Anschreiben der Stadt zur Verfügung stellen.

    Eure Meinung dazu?

    Ciao, Carsten
  • Thema
    Re: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 3. August 2023
    Text
    Hallo,
    wenn ich mich richtig erinnere, bleiben derartige Einträge 10 Jahre stehen. Von daher ist da erstmal nichts dran zu kritteln. Ab 14 ist man strafmündig, also auch da scheint mir kein Fehler. Wenn der Behörde jetzt erst bekannt wurde, dass der Verstoß gegen das BTM stattfand, also bei Erteilung des Prüfauftrags keine Kenntnis vorlag, wird man da auch nicht gegen anstinken können.
    Ich denke, das Sinnvollste wird sein, wenn der "Junge" mal persönlich und höflich bei der Behörde vorspricht und den - hoffentlich - einmaligen Ausrutscher erklärt. Behörden haben meist Ermessensspielräume. Wenn man zum Schluss kommt, dass er aus der Geschichte gelernt hat und keine Wiederholungsgefahr besteht (auch nicht für andere Drogen inkl. Alkohol), lässt man beim Amt vlt. Gnade walten und verzichtet auf eine MPU.
    >Hallo,
    >
    >mein 19-jähriger Patensohn ist zur Zeit dabei, seinen Führerschein zu machen. Das heißt: Er WAR dabei, denn nachdem er seine theoretische Prüfung schon längst bestanden und einige Fahrstunden abgeleistet hatte, erhielt er ein Schreiben von der Führerscheinstelle der Stadt, mit dem er zu einer MPU aufgefordert wird.
    >Hintergrund ist, dass er mit 14 eine halbe Tablette MDMA - sogenannte "harte Droge" - konsumiert hat (so angegeben in einer polizeilichen Vernehmung im Dezember 2018). Wir sind uns hier sicher alle einig, dass das keine gute Idee von ihm war. Davon konnten sowohl seine Eltern als auch ich ihn überzeugen, und er hat danach über zig Monate ärztliche Atteste beigebracht, in denen die Ergebnisse der Tests gottseidank mit "negativ" bescheinigt wurden. Diese liegen mir hier vor.
    >
    >Nun meine Fragen (und ich würde sie nicht stellen, wenn ich der Meinung wäre, dass er immer noch gefährdet ist):
    >
    >a) Liegt hier ggf. ein Verfahrensfehler der Stadt vor?
    >Ich bin der Meinung, dass der "Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis" zunächst seitens der Stadt positiv beschieden sein muss, bevor ein Prüfauftrag (also auch für die theoretische Prüfung) erteilt wird.
    >
    >b) Ich finde im Internet keinen vergleichbaren Fall. Jedoch erscheint es mir nicht zu 100 Prozent schlüssig, das Fehlerverhalten eines minderjährigen, 14 Jahre alten Jungen mit einer MPU nach Eintritt seiner Volljährigkeit zu belegen. Kann mir dazu jemand was sagen?
    >
    >c) Wer leistet ggf. Schadenersatz? Oder bleibt mein Patensohn auf den bisherigen Kosten (auch für die theoretische Prüfung) sitzen? Ich bin der Meinung, dass die Führerscheinstelle der Stadt hier früher hätte reagieren müssen. In dem ersten Schreiben zu diesem Thema vom 17.04.2023 schreibt die Führerscheinstelle: "Sehr geehrter Herr......, am 08.07.2022 stellten Sie einen Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis. Heute wurde mit bekannt, dass Sie am 13.12.2018 eine halbe Tablette MDMA konsumiert haben."
    >
    >Gegebenenfalls kann ich hier auch die geschwärzten Anschreiben der Stadt zur Verfügung stellen.
    >
    >Eure Meinung dazu?
    >
    >Ciao, Carsten

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  • Thema
    Re: Re: Ersterteilung einer Fahrerlaubnis - MPU
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 4. August 2023
    Text
    >Hallo,
    >wenn ich mich richtig erinnere, bleiben derartige Einträge 10 Jahre stehen. Von daher ist da erstmal nichts dran zu kritteln. Ab 14 ist man strafmündig, also auch da scheint mir kein Fehler. Wenn der Behörde jetzt erst bekannt wurde, dass der Verstoß gegen das BTM stattfand, also bei Erteilung des Prüfauftrags keine Kenntnis vorlag, wird man da auch nicht gegen anstinken können.
    >Ich denke, das Sinnvollste wird sein, wenn der "Junge" mal persönlich und höflich bei der Behörde vorspricht und den - hoffentlich - einmaligen Ausrutscher erklärt. Behörden haben meist Ermessensspielräume. Wenn man zum Schluss kommt, dass er aus der Geschichte gelernt hat und keine Wiederholungsgefahr besteht (auch nicht für andere Drogen inkl. Alkohol), lässt man beim Amt vlt. Gnade walten und verzichtet auf eine MPU.


    Deine Erinnerung täuscht dich nicht . 10 Jahre plus 5 Jahre Überliegefrist. Allerdings hat die Behörde in dem Fall keine Möglichkeit auf die MPU zu verzichten. Die ist bei harten Drogen vorgeschrieben.

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