Erstehilfeschein verloren

  • Erstehilfeschein verloren
     Habox
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Hallo Ihrs!

    Habe mal ne Frage ich habe 2002 mal nen Ersthilfekurs bei der ASB bei uns gemacht. Es waren 2 Tage á 8 Stunden.

    Nun möchte ich demnächst mit meinem Führerschein anfangen habe aber 2 Probleme ist der Schein noch gültig und kann ich einen Ersatzschein bekommen? Weiß nämlich nicht wo ich den Schein gelassen habe.

    Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen!

    Gruss Habo
  • Thema
    Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Ahornblatt
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Text
    Hallo Habo!
    Grundsätzlich ist der Schein noch gültig. Allerdings kostet ein neuer Schein nur ein paar Euro (15€ waren es bei mir) und es ändert sich inhaltlich immer wieder etwas - z.B. wird keine Pulskontrolle mehr gemacht, dafür kommt nun die Helmabnahme dazu.
    Ich habe meinen alten Schein auch nichtmehr gefunden, und statt ewig zu suchen und ihn neu austellen lassen zu müssen, war der Nachmittag beim DRK die schnellere Lösung.
    Gruß,
    Ahornblatt

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  • Thema
    Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Habox
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Text
    Upps habe mich ganz verschätz ich habe den Erstehilfekurs im Oktober 2000 gemacht ist der dann immer noch gültig?

    Und muss ich mich um nen Ersatz bei dem Träger kümmern?

    Gruss Habo

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      _katharina_
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Text
    melde dich lieber zu einem neuen kurs an. dein alter kurs ist für erste-hilfe-verhältnisse 'veraltet'. es ändern sich laufend irgendwelche richtlinien (reanimation, pulskontrolle usw...). außerdem verlernt man in sechs jahren sehr viel. ein neuer kurs ist ne lohnende investition, glaub mir.

    lg, katharina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Ecker
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    Hallo,
    nach Vorschrift darf der Kurs (Lebensretende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe) nicht älter als ein Jahr sein.
    Einen fünf oder sechs Jahre vergangenen Kurs werden die Zulassungbehörden nicht anerkennen!!
    Also mach einen neuen, kostet ca. 20.-€ und schadet wirklich nicht.
    Alles Gute
    und lG.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    >Hallo,
    >nach Vorschrift darf der Kurs (Lebensretende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe) nicht älter als ein Jahr sein.
    >Einen fünf oder sechs Jahre vergangenen Kurs werden die Zulassungbehörden nicht anerkennen!!
    _________________________________________
    Da bist du leider einer Fehlinfo aufgesessen. Als ich jetzt den Führerschein der Klasse A machte, brauchte ich gar keine Bescheinigung vorzulegen, da ich das ja schon für meinen PKW-Führerschein (vor 25 Jahren) gemacht habe. Die wiederum habe ich in der achten Klasse im Rahmen des Schulunterrichtichtes erworben....
    Eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort verliert (leider) niemals ihre Gültigkeit :o((. Anders sieht das beim Sehtest aus.
    Bevor ich jetzt in der Luft zerrissen werde: Mein Erste-Hilfe-Wissen frische ich im 2 bis 3- Jahrerhythmus freiwillig auf ;o). Einfach weil es mir gut tut zu wissen, im Falle des Unfalles nicht wie der berühmte Ochse vor dem Berg zu stehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Qnkel
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    >>Hallo,
    >>nach Vorschrift darf der Kurs (Lebensretende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe) nicht älter als ein Jahr sein.
    >>Einen fünf oder sechs Jahre vergangenen Kurs werden die Zulassungbehörden nicht anerkennen!!
    >_________________________________________
    >Da bist du leider einer Fehlinfo aufgesessen. Als ich jetzt den Führerschein der Klasse A machte, brauchte ich gar keine Bescheinigung vorzulegen, da ich das ja schon für meinen PKW-Führerschein (vor 25 Jahren) gemacht habe. Die wiederum habe ich in der achten Klasse im Rahmen des Schulunterrichtichtes erworben....
    >Eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort verliert (leider) niemals ihre Gültigkeit :o((. Anders sieht das beim Sehtest aus.
    >Bevor ich jetzt in der Luft zerrissen werde: Mein Erste-Hilfe-Wissen frische ich im 2 bis 3- Jahrerhythmus freiwillig auf ;o). Einfach weil es mir gut tut zu wissen, im Falle des Unfalles nicht wie der berühmte Ochse vor dem Berg zu stehen.

    Vor 25 Jahren . . .
    Der Schein verliert nach 2 Jahren seine Gültigkeit _als Vorlage für den Führerschein_(!).

    Sollte man den Schein verliern: Einfach mal zum DRK gehen, die haben alle gespeichert, die das gemacht haben und man kriegt ohne Probleme einen neuen ausgestellt (aber dieser hat dann nicht automatisch 2 Jahre Gültigkeit für FS, es gilt das Datum auf dem Schein, wann der Kurs gemacht wurde!).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 30. Mai 2006
    Text
    Hi Qnkel,

    auch wenn du es nicht glauben magst:

    Auszug der FeV weiter unten.

    Dort steht nirgendwo etwas von 2 Jahren.
    Dies steht auf den Bescheinigungen drauf, dass es empfehlenswert ist, den in 2 oder 3jährigen Rhytmus zu wiederholen.

    Aber rechtlich müßte die Behörde auch einen älteren Nachweis anerkennen.

    Viele machen es nicht und verlangen einen neueren.
    Und die meisten Bewerber fluchen und machen lieber einen neuen, bevor sie sich auf einen Streit einlassen.

    Aber wie gesagt, zeig mir die Vorschrift, wo die 2-jährige Frist steht.

    Grüßle
    Wolfe

    PS: dass es sehr sinnvoll ist, die Teile immer wieder zu machen ist was ganz anderes! Ich mach die Wiederholung auch regelmäßig.

    Solltest du bessere Infos haben (nicht ahnen, sondern sagen können, wo das steht!) gerne her damit! Lerne auch noch immer wieder dazu

    Grüßle
    Wolfe

    ==================================================
    Auszug FeV:
    § 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

    (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

    (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Die Ausbildung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

    (3) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      lilalaune
      schrieb am Samstag, 21. Oktober 2017
    Text
    >>>Hallo,
    >>>nach Vorschrift darf der Kurs (Lebensretende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe) nicht älter als ein Jahr sein.
    >>>Einen fünf oder sechs Jahre vergangenen Kurs werden die Zulassungbehörden nicht anerkennen!!
    >>_________________________________________
    >>Da bist du leider einer Fehlinfo aufgesessen. Als ich jetzt den Führerschein der Klasse A machte, brauchte ich gar keine Bescheinigung vorzulegen, da ich das ja schon für meinen PKW-Führerschein (vor 25 Jahren) gemacht habe. Die wiederum habe ich in der achten Klasse im Rahmen des Schulunterrichtichtes erworben....
    >>Eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort verliert (leider) niemals ihre Gültigkeit :o((. Anders sieht das beim Sehtest aus.
    >>Bevor ich jetzt in der Luft zerrissen werde: Mein Erste-Hilfe-Wissen frische ich im 2 bis 3- Jahrerhythmus freiwillig auf ;o). Einfach weil es mir gut tut zu wissen, im Falle des Unfalles nicht wie der berühmte Ochse vor dem Berg zu stehen.
    >
    >Vor 25 Jahren . . .
    >Der Schein verliert nach 2 Jahren seine Gültigkeit _als Vorlage für den Führerschein_(!).
    >
    >Sollte man den Schein verliern: Einfach mal zum DRK gehen, die haben alle gespeichert, die das gemacht haben und man kriegt ohne Probleme einen neuen ausgestellt (aber dieser hat dann nicht automatisch 2 Jahre Gültigkeit für FS, es gilt das Datum auf dem Schein, wann der Kurs gemacht wurde!).

    ____________________________________________________________
    ____________________________________________________________
    __
    >>Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist - im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Kursen - Ihr Leben lang gültig (Stand: 2012). Es gibt - entgegen einer weitläufigen Meinung - kein "Ablaufdatum" für den Erste-Hilfe-Kurs, der Kurs gilt also für den Führerschein- wenn eine Bescheinigung vorliegt - bis an das Lebensende.

    Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt. Hier steht lediglich, dass Sie als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen müssen, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen müssen

    Auch wenn eine regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Kenntnisse wünschenswert und ratsam ist: Der Erste-Hilfe-Kurs bzw. Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs für den Führerschein gilt unbegrenzt.
    Ihre Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert Ihre "alte" Bescheinigung nicht?

    Ja, auch wir hören immer wieder, dass es Fahrerlaubnis-Behörden gibt, die Bescheinigungen, die älter als 2 (oder 3) Jahre sind, nicht akzeptieren. Beim Führerschein-Sehtest ist dies korrekt, dieser gilt nur 2 Jahre.

    Tipp: Verweisen Sie auf den §19 FeV. Hier ist klar geregelt, welchen Kurs Sie benötigen. Ein Ablauf-Datum wird Ihre Behörde vergeblich suchen.
    villeicht hilft das ja!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      MaxHofrichter
      schrieb am Donnerstag, 27. Juni 2019
    Text
    >Hallo,
    >nach Vorschrift darf der Kurs (Lebensretende Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe) nicht älter als ein Jahr sein.
    >Einen fünf oder sechs Jahre vergangenen Kurs werden die Zulassungbehörden nicht anerkennen!!
    >Also mach einen neuen, kostet ca. 20.-€ und schadet wirklich nicht.
    >Alles Gute
    >und lG.
    Da verstehts du aba einiges ziehmlich falsch du musst nir 1mal in deinem leben den erste hilfe kurs absovieren da gib es kein verfallsdatum

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erstehilfeschein verloren
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Donnerstag, 27. Juni 2019
    Text

    >Da verstehts du aba einiges ziehmlich falsch du musst nir 1mal in deinem leben den erste hilfe kurs absovieren da gib es kein verfallsdatum

    Beim Führerscheinantrag darf der erste Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre sein.

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