Erste hilfe kurs

  • Erste hilfe kurs
     Verena
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Hallo!
    ich hab mal eine frage ich mache gerade meinen führerschein und habe 2003 einen erste hilfe kurz vom roten kreuz belegt muss ich dann jetzt noch einmal einen machen oder ist der noch gültig?
    würde mich über antworten freuen.
    lg verena
  • Thema
    Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      -.-
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    Normal gilt der 3 Jahre! Schau ihn dir halt nochmal genau an, ob "gültig bis" drauf steht! An deiner Stelle würd ich es auf jeden Fall mit der Bescheinigung bei der Zulassungsstelle bzw. Gemeinde probieren, weil die akzeptieren so ziemlich alles ;-)
    Und ein neuer kostet 25 € ....
    Grüße
    Jens

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    wenn es der kurs "lebensrettende sofortmassnahmen " war, der für führerschein vorgeschriebene, ist der " ewig " gültig.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Caro18
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    genau ich habe meinen erste hilfe kurs inner schule gemacht, im jahre 2000 und der war dieses Jahr uch noch gültig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Verena
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    echt? hast du auch den vom roten kreuz gemacht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      fretchen001
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2008
    Text
    wenn es der kurs "lebensrettende sofortmassnahmen " war, der für führerschein vorgeschriebene, ist der " ewig " gültig.


    ist der wirklich unbegrenzt gültig?????? wenn ja dann würde ich gerne wissen wo das steht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 16. Februar 2008
    Text
    >ist der wirklich unbegrenzt gültig?????? wenn ja dann würde ich gerne wissen wo das steht

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=63248

    http://notfallmedizin.de/?lang=de&main=faq&info=default

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Julia18
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    was ist eigentlich wenn ich meinen führerschein jetzt erweitern möchte? ich habe das original des "lebensrettende sofortmaßnahmen"-kurses in der fahrschule abgegeben. kann ich das irgendwo wiederbekommen oder ist das irgendwo gespeichert, dass der nachweis erbracht wurde?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 14. Februar 2006
    Text
    >was ist eigentlich wenn ich meinen führerschein jetzt erweitern möchte? ich habe das original des "lebensrettende sofortmaßnahmen"-kurses in der fahrschule abgegeben. kann ich das irgendwo wiederbekommen oder ist das irgendwo gespeichert, dass der nachweis erbracht wurde?

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    da du schon einen führerschein hast, ist klar das du auch den lsm kurs gemacht hast. brauchst die bescheinigung also nicht mehr.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 15. Februar 2006
    Text
    >was ist eigentlich wenn ich meinen führerschein jetzt erweitern möchte? ich habe das original des "lebensrettende sofortmaßnahmen"-kurses in der fahrschule abgegeben. kann ich das irgendwo wiederbekommen

    Wie Holger schreibt, ist es bei einer Erweiterung egal, da die Behörde es gespeichert hat UND Du ja auch schon einen FS hast, den Du ohne LSM ja nicht bekommen hättest. Allerdings sollte deine Fahrschule das Originalzertifikat auch noch haben... Als frag doch einfach mal da nach.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Julia18
      schrieb am Mittwoch, 15. Februar 2006
    Text
    hat das die fahrschule? ja?
    das wurde doch damals mit an den antrag getackert, der dann zur meldestelle ging. bekommt die fahrschule das dann wieder? also als ich meinen führerschein bei der Dekra abgeholt habe, war da mein ganzer kram dort. geht das danach alles an die fs zurück?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 15. Februar 2006
    Text
    >hat das die fahrschule? ja?


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    k

    nein, das bleibt alles bei deinen unterlagen beim sva/landratsamt.
    deshalb brauchst du ja auch keinen neuen.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text

    >nein, das bleibt alles bei deinen unterlagen beim sva/landratsamt.
    >deshalb brauchst du ja auch keinen neuen.
    >
    >holger

    Andere Länder, andere Sitten! ;-)
    In Hamburg wird die Bescheinigung nur einmal vorgelegt und geht dann wieder an die Fahrschule/FahrschülerIn zurück......

    Also frag einfach nach, wenn Du den Schein noch für andere Zwecke brauchst...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    >
    >>nein, das bleibt alles bei deinen unterlagen beim sva/landratsamt.
    >>deshalb brauchst du ja auch keinen neuen.
    >>
    >>holger
    >
    >Andere Länder, andere Sitten! ;-)
    >In Hamburg wird die Bescheinigung nur einmal vorgelegt und geht dann wieder an die Fahrschule/FahrschülerIn zurück......
    >
    >Also frag einfach nach, wenn Du den Schein noch für andere Zwecke brauchst...
    >
    >greetz

    So kenne ich das auch!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Julia18
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    @Hans Wingerning

    wie kennst du das auch?
    so dass es bei der fahrschule ist oder beim amt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    >@Hans Wingerning
    >
    >wie kennst du das auch?
    >so dass es bei der fahrschule ist oder beim amt?
    Das Amt gibt der Fahrschule die Bescheinigung zurück.
    Die Fahrschule sollte die Bescheinigung an die Fahrschüler zurück geben.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Medical Training Service Augsburg
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    >Hallo!
    >ich hab mal eine frage ich mache gerade meinen führerschein und habe 2003 einen erste hilfe kurz vom roten kreuz belegt muss ich dann jetzt noch einmal einen machen oder ist der noch gültig?
    >würde mich über antworten freuen.
    >lg verena

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Julia18
      schrieb am Montag, 27. Februar 2006
    Text
    naja, ich habe mich in der fahrschule mal erkundigt. jedenfalls brauche ich diesen zettel nicht nochmal vorzeigen, da die DEKRA den noch hat... und das jederzeit abrufbar ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Medical Training Service Augsburg
      schrieb am Sonntag, 5. März 2006
    Text
    >naja, ich habe mich in der fahrschule mal erkundigt. jedenfalls brauche ich diesen zettel nicht nochmal vorzeigen, da die DEKRA den noch hat... und das jederzeit abrufbar ist.

    also da kann man echt mal sehen, das die leute da keine ahnung haben.
    nach $19 FEV muß darf die erste hilfe bescheinigung nicht älter als 2 jahre sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 5. März 2006
    Text

    >also da kann man echt mal sehen, das die leute da keine ahnung haben.
    >nach $19 FEV muß darf die erste hilfe bescheinigung nicht älter als 2 jahre sein.

    Hi MTS Augsburg,

    dann zeig mir mal, wo das steht. Unter ist der §19 angehängt.

    Auch im §21 Antrag - erforderliche Unterlagen staht nix von 2-Jahres-Frist.

    Es ist zwar sehr wünschenswert, diesen Kurs regelmäßig zu machen, aber die Behörde muss auch ältere anerkennen.

    Grüßle
    Wolfe

    Auszug aus der FeV:
    2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

    § 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

    (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T müssen an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

    (2) Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilnehmen. Die Ausbildung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.

    (3) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.

    (4) Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

    (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage

    1.

    eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
    2.

    eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger, Arzthelferin, Arzthelfer, Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur, medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast oder
    3.

    einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Darin
      schrieb am Montag, 23. Juli 2007
    Text
    Hallo, auch ich habe eine Frage:

    Ich habe meinen Erste Hilfe Kurs vor zwei Jahren abgelegt und musste wegen persönlichen Sachen dann in der Fahrschule Pause machen. Da ich nun mit meinem Fahrleher nicht wirklich gut konnte, wollte ich die Fahrschule wechseln...Nun sagt jdoch mein alter Fahrlehrer, dass er keine Unterlagen mehr von mir hat...unter anderem auch die Bescheinigung für den Erste Hilfe Kurs, den ich gemacht habe. Leider habe ich weder Kopie noch Original von ihm zurückerhalten...

    Ist es möglich, irgendwo seine Bescheinigung wieder herzubekommen?
    Ich weiss leider nur noch den oort und das Datum wo ich den erste Hilfe kurs gemacht habe. Da das alles von meinem Fahrlehrer arrangiert war, weiss ich leider auch nicht WER ihn durchgeführt hat...

    Da ich aber die Theorieprüfung einmal bei ihm abgelegt hatte (Leider nicht bestanden :P) müsste es doch irgendwo noch eine Bescheinigung von diesem Kurs geben, oder?

    Wo also bekomme ich diesen her? Das ist die Frage..ih danke für etwaige Antworten :)

    Tobias

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erste hilfe kurs
    Autor
      Ve
      schrieb am Freitag, 26. Oktober 2007
    Text
    Moin,

    >Wo also bekomme ich diesen her? Das ist die Frage..ih danke für etwaige Antworten :)
    >
    >Tobias

    Das sollte für die Fahrschule ein Dokument des Geschäftsverkehrs sein und müsste somit 10 Jahre! aufbewahrt werden. Sicher bin ich mir allerdings nicht.
    Ich würde die Fahrschule mal schriftlich dazu auffordern, der Fahrschule übergebene Original-Dokumente (wie der Kurs-Nachweis) an dich auszuhändigen.
    Hast du ansonsten mal beim zuständigen Amt (Führerscheinstelle oder wie das bei dir heißt) nachgefragt, welche Daten/Dokumente die bezüglich dem früheren Führerschein-Antrag noch haben.

    Auch würde ich mal beim DRK (oder wo du den Kurs gemacht hast) nachfragen, ob die dir den Nachweis erneut zum damaligen Datum ausstellen können.

    VW

    Auf den Beitrag antworten


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