Erste Hilfe Kurs als Ersatz für Sofortmaßnahmen?

  • Erste Hilfe Kurs als Ersatz für Sofortmaßnahmen?
     depp
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Hallo zusammen!
    Nur eine kurze Frage: Ich würde jetzt schön langsam nach 2 Jahren Besitz der Klasse B auch gerne den Motorradfürherschein machen. Ich hab einen Erste Hilfe Kurs, jedoch keinen Zettel mehr von den lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Gilt der EHK auch?

    Dankeschön!
  • Thema
    Re: Erste Hilfe Kurs als Ersatz für Sofortmaßnahmen?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 7. April 2010
    Text
    Hallo,

    den Nachweis über den Sofortmaßnahmen-Kurs musst du nur bei der Beantragung des ersten Führerscheins vorlegen.
    Da ein Erste-Hilfe-Kurs umfangreicher ist als die Sofortmaßnahmen, würde er selbstverständlich auch anerkannt.

    Viele Grüße
    Kirsten

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