Erste Hilfe Kurs Anforderungen im Jahr 2003
Hallo,
da ich meinen Führerschein entzogen bekommen habe, muss ich beim Antrag auf die Neuerteilung folgendes vorlegen: "Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) sofern nicht bereits bei der ursprünglichen Fahrerlaubniserteilung ein Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8-Doppelstunden vorgelegt wurde"
Ich habe 2003 den Führerschein gemacht (in Baden Württemberg) und damals 2 volle Samstage für den Erste-Hilfe-Kurs benötigt. Allerdings habe weder ich, noch meine alte Fahrschule noch die Führerscheinstelle des Landratsamts noch eine Bescheinigung darüber.
Darum hier meine Frage: Waren im Jahr 2003 8-Doppelstunden Erste Hilfe eine Vorraussetzung für den Führerschein Klasse B?
Falls ja, dann könnte ich einfach auf dem Amt sagen, da ich den Führerschein damals bekommen habe, muss ich auch logischerweise die 8-Doppelstunden belegt haben.
Vielleicht gibt es hier ja ein paar erfahrene Fahrlehrer, die mir das sagen können.
Danke für alle hilfreichen Antworten!