Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit

  • Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
     Jannik
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Hallo,
    kann ich mit den beiden folgenden Scheinen dieses Jahr meinen B-Führerschein in NRW machen?

    - 16UE Erste Hilfe (02/2005)
    - 24UE Helfer im Sanitätsdienst (09/2005)

    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
    Autor
      Kafir
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Text
    >Hallo,
    >kann ich mit den beiden folgenden Scheinen dieses Jahr meinen B-Führerschein in NRW machen?
    >
    >- 16UE Erste Hilfe (02/2005)
    >- 24UE Helfer im Sanitätsdienst (09/2005)
    >
    >Vielen Dank!

    Ein Leben lang ist der gültig

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
    Autor
      Flo_A
      schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
    Text
    >Hallo,
    >kann ich mit den beiden folgenden Scheinen dieses Jahr meinen B-Führerschein in NRW machen?
    >
    >- 16UE Erste Hilfe (02/2005)
    >- 24UE Helfer im Sanitätsdienst (09/2005)
    >
    >Vielen Dank!

    Yep, wie mein Vorgänger schon sagt, behalten die Kurse lebenslange Gültigkeit.
    Ich habe mich Anfang Januar 09 zum FS angemeldet mit einem 1. Hilfe-Kurs aus dem Jahr 1998 (damals war ich 17).
    Ich empfehle dir dennoch alle paar Jahre eine Auffrischung. Bei mir kann ich das ca. alle 3-5 Jahre über meinen Arbeitgeber machen.
    Schadet nicht...

    Viele Grüße

    Flo

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
    Autor
      ...sleepless...
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text
    Hallo,
    ich habe mich September 2008 in Essen bei der Fahrschule angemeldet.
    Und dort sagte man mir das die Erste-Hilfe-Kurse 4 Jahre gültig sind, da meiner aber von 1998 war, mußte ich ´n neuen machen.
    Also müßte deiner ja noch gültig sein der ist ja geradé ma´ 3,5 Jahre alt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
    Autor
      Jannik
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text
    >Hallo,
    >ich habe mich September 2008 in Essen bei der Fahrschule angemeldet.
    >Und dort sagte man mir das die Erste-Hilfe-Kurse 4 Jahre gültig sind, da meiner aber von 1998 war, mußte ich ´n neuen machen.
    >Also müßte deiner ja noch gültig sein der ist ja geradé ma´ 3,5 Jahre alt...
    >

    Sind meine Kurse denn "besser" als der Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs oder "anders"? Reicht der also?

    Hm, 4 Jahre... irgendwie sagt jeder was anderes! Ich hoffe nur, die Teile reichen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 28. Januar 2009
    Text
    Die Rangfolge ist folgende:
    Lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur das wichtigste)
    Erste-Hilfe-Kurs (umfangreicher)
    Sanitätshelfer (noch umfangreicher)
    usw...

    Solche Kursbescheinigungen sind lebenslang gültig und nicht 2, 4 oder was weiß ich wieviel Jahre.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo