Hallo, kann ich mit den beiden folgenden Scheinen dieses Jahr meinen B-Führerschein in NRW machen?
- 16UE Erste Hilfe (02/2005) - 24UE Helfer im Sanitätsdienst (09/2005)
Vielen Dank!
Thema
Re: Erste-Hilfe-Schein - Gültigkeit
Autor
Kafir
schrieb am Dienstag, 27. Januar 2009
Text
>Hallo, >kann ich mit den beiden folgenden Scheinen dieses Jahr meinen B-Führerschein in NRW machen? > >- 16UE Erste Hilfe (02/2005) >- 24UE Helfer im Sanitätsdienst (09/2005) > >Vielen Dank!
>Hallo, >kann ich mit den beiden folgenden Scheinen dieses Jahr meinen B-Führerschein in NRW machen? > >- 16UE Erste Hilfe (02/2005) >- 24UE Helfer im Sanitätsdienst (09/2005) > >Vielen Dank!
Yep, wie mein Vorgänger schon sagt, behalten die Kurse lebenslange Gültigkeit. Ich habe mich Anfang Januar 09 zum FS angemeldet mit einem 1. Hilfe-Kurs aus dem Jahr 1998 (damals war ich 17). Ich empfehle dir dennoch alle paar Jahre eine Auffrischung. Bei mir kann ich das ca. alle 3-5 Jahre über meinen Arbeitgeber machen. Schadet nicht...
Hallo, ich habe mich September 2008 in Essen bei der Fahrschule angemeldet. Und dort sagte man mir das die Erste-Hilfe-Kurse 4 Jahre gültig sind, da meiner aber von 1998 war, mußte ich ´n neuen machen. Also müßte deiner ja noch gültig sein der ist ja geradé ma´ 3,5 Jahre alt...
>Hallo, >ich habe mich September 2008 in Essen bei der Fahrschule angemeldet. >Und dort sagte man mir das die Erste-Hilfe-Kurse 4 Jahre gültig sind, da meiner aber von 1998 war, mußte ich ´n neuen machen. >Also müßte deiner ja noch gültig sein der ist ja geradé ma´ 3,5 Jahre alt... >
Sind meine Kurse denn "besser" als der Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurs oder "anders"? Reicht der also?
Hm, 4 Jahre... irgendwie sagt jeder was anderes! Ich hoffe nur, die Teile reichen...
Die Rangfolge ist folgende: Lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur das wichtigste) Erste-Hilfe-Kurs (umfangreicher) Sanitätshelfer (noch umfangreicher) usw...
Solche Kursbescheinigungen sind lebenslang gültig und nicht 2, 4 oder was weiß ich wieviel Jahre.