Erste-Hilfe-Bescheinigung

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
     juleey
      schrieb am Donnerstag, 10. August 2006
    Hallo,
    ich habe gehört, dass die Beshcienigung an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen zu haben beliebig alt sein kann. Bisher dachte ich diese bescheinigung dürfe höchstens 2 Jahre alt sein!
    Stimmt das????
  • Thema
    Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Manu28
      schrieb am Donnerstag, 10. August 2006
    Text
    Hallo,
    in der regel sollte die erste Hilfe Besceinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
    Gruß Manu28

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 10. August 2006
    Text
    >Hallo,
    >ich habe gehört, dass die Beshcienigung an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen zu haben beliebig alt sein kann. Bisher dachte ich diese bescheinigung dürfe höchstens 2 Jahre alt sein!
    >Stimmt das????
    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    ist egal wie alt ist.


    holger
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      tammi
      schrieb am Freitag, 11. August 2006
    Text
    >>Hallo,
    >>ich habe gehört, dass die Beshcienigung an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen zu haben beliebig alt sein kann. Bisher dachte ich diese bescheinigung dürfe höchstens 2 Jahre alt sein!
    >>Stimmt das????
    >jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj
    >


    Pfeife die Bescheinigung darf höstens 2 jahe alt sein
    .tammi
    >>

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 11. August 2006
    Text
    Hallo,

    im Gesetz steht keine Gültigkeitsdauer für die Sofortmaßnahem-Bescheinigung. Manche Behörden verlangen jedoch eine "frische" Bescheinigung. Auch beim Alter des Sehtests gibt es Unterschiede.
    Deine Fahrschule müsste dir sagen können, wie das bei gehandhabt wird.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Freitag, 11. August 2006
    Text
    Da ich Erste-Hilfe-Ausbilderin bin, kann ich mich nur anschließen, die Bescheinigung ist immer gültig, egal ob du sie vor einem Monat oder fünf Jahren gemacht hast! Ich finde es aber trotzdem empfehlenswert den Schein alle zwei Jahre zu erneuern, da es immer wieder Neuerungen gibt und es einem auch ein besseres Gefühl gibt, wenn doch mal was passiert!!!

    Catharina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Demel
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    >Da ich Erste-Hilfe-Ausbilderin bin, kann ich mich nur anschließen, die Bescheinigung ist immer gültig, egal ob du sie vor einem Monat oder fünf Jahren gemacht hast! Ich finde es aber trotzdem empfehlenswert den Schein alle zwei Jahre zu erneuern, da es immer wieder Neuerungen gibt und es einem auch ein besseres Gefühl gibt, wenn doch mal was passiert!!!
    >
    >Catharina

    Dass stimmt doch gar nicht. Sie dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!
    Demel Rettungsassistent und Ausbilder

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    Hi,

    diese gesetzliche Grundlage zeugst du mir bitte.

    So lange du das nicht kannst, behaupte es nicht einfach so!
    LSM-Bescheinigungen sind unbegrenzt gültig, empfohlen natürlich, alle 2-3 Jahre neu zu machen!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Sonntag, 9. November 2008
    Text
    >Demel Rettungsassistent und Ausbilder
    Meinen schein habe ich mit 16 gemacht.
    Mit 22 habe ich nun mit den Führerschein angefangen und konnte diese Bescheinigung noch verwenden.

    Für den normalen B und BE Führerschein ist das alter egal.
    Erst wenn man einen "höheren" führerschein macht oder wie du beim rettungsdienst arbeitest muss der zu bestimmten Zeiten erneuert werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text


    >Erst wenn man einen "höheren" führerschein macht muss der zu bestimmten Zeiten erneuert werden.



    Auch dafür bitte eine gesetzliche Grundlage!?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    >Auch dafür bitte eine gesetzliche Grundlage!?
    Die genauen Texte kann ich nicht nennen.

    Einfach mal in den jeweiligen "Berufsgesetze" und satzungen der "Berufsversicherungen" gucken...

    Ob das auch für Fahrer gilt die einen LKW oder Bus Führerschein haben und diesen Privat benutzen kann ich auch nicht sagen.

    Aber ich merke schon ohne Gesetzes Kentnisse braucht man hier nicht antworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      schokiengel
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    >>Auch dafür bitte eine gesetzliche Grundlage!?
    >Die genauen Texte kann ich nicht nennen.
    >
    >Einfach mal in den jeweiligen "Berufsgesetze" und satzungen der "Berufsversicherungen" gucken...
    >
    >Ob das auch für Fahrer gilt die einen LKW oder Bus Führerschein haben und diesen Privat benutzen kann ich auch nicht sagen.
    >
    >Aber ich merke schon ohne Gesetzes Kentnisse braucht man hier nicht antworten.


    Ich bin azubi in unseren Landratsamt und zz in Zulassungs-und Führerscheinstelle. Meine Kolleginnen (habe extra nachgefragt) haben gesagt, sie nehmen alles an, egal wie alt! Ich kann jetz nur für unser Landratsamt sprechen. Aber bei uns wird alles angenommen.

    gruss

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Erste-Hilfe-Bescheinigung
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 10. November 2008
    Text
    Erst wenn man einen "höheren" führerschein macht muss der zu bestimmten Zeiten erneuert werden.


    >Ob das auch für Fahrer gilt die einen LKW oder Bus Führerschein haben und diesen Privat benutzen kann ich auch nicht sagen.


    Das sind beides Deine Aussagen!
    Merkst Du was???

    Auf den Beitrag antworten


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