Erlaubte Höchstgeschwindigkeiten von LKW bis 7,5t
Hallo!
Ich habe vor mehr als 30 Jahren den FS Klasse 3 gemacht und meine mich zu erinnern, daß es damals hieß, ein LKW *bis* 7,5t *ohne* Anhänger darf auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahnen, Bundes- und Landstraße) 80km/h fahren, sofern die Geschwindigkeit nicht anderweitig beschränkt ist.
Ein Kollege ist aber der Meinung, daß wir mit der Kiste auf Landstraßen nur 60 km/h fahren dürfen.
Ich weiß, daß sich in der StVO sehr vieles geändert hat in den letzten Jahren, darum will ich nicht unbedingt auf meiner Meinung beharren.
Wer von uns beiden hat Recht?
Um es noch mal zu betonen: es geht um ein Fahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von 7490kg, der ohne Anhänger gefahren wird.
Bitte nicht einfach den Paragrafen 3 aus der StVO zitieren, den kenne ich inzwischen, aber aus dem Text werde ich nicht schlau, weil die Sätze zu verschachtelt sind. Für eine einfache Formulierung wäre ich sehr dankbar!