Erfahrungen Führerschein auf Klasse A-unbeschränkt erweitern in Rotenburg Wümme (Niedersachsen).
griffin
schrieb am Donnerstag, 1. Dezember 2011
Guten Tag, ich wollte mal kurz meinem Frust und meiner Fassungslosigkeit Luft machen.
Vielleicht hilft es ja auch dem ein oder anderen.
Ich bin im Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, C, E (2 und 3).
Meinen PKW Führerschein habe ich 1989 erworben, den LKW Führerschein 1995 bei der Bundeswehr. 1996 habe ich den Bundeswehr-Führerschein umschreiben lassen.
Jetzt möchte ich den Motorradführerschein Klasse A unbeschränkt nachholen, jaja midlife crisis.
Ich also zum Amt um die entsprechenden Anträge auzufüllen und abzugeben.
Neues biometrisches Bild, alten Führerschein und den neuen Sehtest hatte ich natürlich dabei.
Nun wollte die Dame vom Amt noch die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ von mir haben.
Nachdem ich sie etwas ungläubig anschaute, da ich ja bereits einen Führerschein besitze, erläuterte Sie mir, dass eine erneute Teilnahme notwendig ist, wenn der Führerschein vor 1991 erworben wurde. (DAS IST NUR IN NIEDERSACHSEN SO).
Ok dachte ich, kein Problem, ich hatte ja meinen LKW Führerschein 1995 gemacht, was ja definitiv nach 1991 ist. Leider hat das die Dame vom Amt wenig interessiert. Sie benötige einen Nachweis, dass ich nach 1991 einen Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder einen höherwertigen Erste Hilfe Kurs besucht habe.
Die Argumentation, dass der „Große Erste Hilfe Kurs“ Vorraussetzung für den Klasse 2 Führerschein ist und, dass ich nicht im Besitz dieser Fahrerlaubnis sein könnte ohne den Kurs besucht zu haben wurde emotionslos mit dem Kommentar: „Ich benötige eine Bescheinigung“ abgeschmettert.
Ausserdem könne es ja sein, dass ich den Führerschein bei der Bundeswehr einfach so erhalten habe, ohne einen Erste Hilfe Kurs besucht zu haben.
Also.. ähhhh… da viel mir nichts drauf ein, aber das war ihr Ernst!
1996 wurde der Bundeswehrführerschein ohne Vorlage dieser Bescheinigung auf den zivilen umgeschrieben, was ja bedeuten würde, dass ich (nach ihrer Logik) möglicherweise LKW fahren darf obwohl ich keinen Erste Hilfe Kurs besucht habe.
Leider gibt es die Bundeswehrfahschule in Faßberg seit Jahren nicht mehr und ich würde vermutlich mehrere Monate brauchen (falls es überhaupt möglich ist) eine solche Bescheinigung aufzutreiben. Also werde ich wohl erneut 25,- Euro und einen Samstag opfern müssen um den Kurs zu besuchen und die benötigte Bescheinigung zu bekommen.
Also, an alle, die vor haben in Niedersachsen ihren Führerschein erweitern zu lassen, seid gewarnt. Willkommen in der Bürokratie, wo … (und das schreibe ich besser nicht. Ich will ja nicht beleidigend werden)
So, jetzt geht’s mir etwas besser, fassen kann ich es aber noch immer nicht so ganz.
Mit freundlichem Gruß,
Vielleicht hilft es ja auch dem ein oder anderen.
Ich bin im Besitz der Fahrerlaubnisklassen B, C, E (2 und 3).
Meinen PKW Führerschein habe ich 1989 erworben, den LKW Führerschein 1995 bei der Bundeswehr. 1996 habe ich den Bundeswehr-Führerschein umschreiben lassen.
Jetzt möchte ich den Motorradführerschein Klasse A unbeschränkt nachholen, jaja midlife crisis.
Ich also zum Amt um die entsprechenden Anträge auzufüllen und abzugeben.
Neues biometrisches Bild, alten Führerschein und den neuen Sehtest hatte ich natürlich dabei.
Nun wollte die Dame vom Amt noch die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ von mir haben.
Nachdem ich sie etwas ungläubig anschaute, da ich ja bereits einen Führerschein besitze, erläuterte Sie mir, dass eine erneute Teilnahme notwendig ist, wenn der Führerschein vor 1991 erworben wurde. (DAS IST NUR IN NIEDERSACHSEN SO).
Ok dachte ich, kein Problem, ich hatte ja meinen LKW Führerschein 1995 gemacht, was ja definitiv nach 1991 ist. Leider hat das die Dame vom Amt wenig interessiert. Sie benötige einen Nachweis, dass ich nach 1991 einen Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder einen höherwertigen Erste Hilfe Kurs besucht habe.
Die Argumentation, dass der „Große Erste Hilfe Kurs“ Vorraussetzung für den Klasse 2 Führerschein ist und, dass ich nicht im Besitz dieser Fahrerlaubnis sein könnte ohne den Kurs besucht zu haben wurde emotionslos mit dem Kommentar: „Ich benötige eine Bescheinigung“ abgeschmettert.
Ausserdem könne es ja sein, dass ich den Führerschein bei der Bundeswehr einfach so erhalten habe, ohne einen Erste Hilfe Kurs besucht zu haben.
Also.. ähhhh… da viel mir nichts drauf ein, aber das war ihr Ernst!
1996 wurde der Bundeswehrführerschein ohne Vorlage dieser Bescheinigung auf den zivilen umgeschrieben, was ja bedeuten würde, dass ich (nach ihrer Logik) möglicherweise LKW fahren darf obwohl ich keinen Erste Hilfe Kurs besucht habe.
Leider gibt es die Bundeswehrfahschule in Faßberg seit Jahren nicht mehr und ich würde vermutlich mehrere Monate brauchen (falls es überhaupt möglich ist) eine solche Bescheinigung aufzutreiben. Also werde ich wohl erneut 25,- Euro und einen Samstag opfern müssen um den Kurs zu besuchen und die benötigte Bescheinigung zu bekommen.
Also, an alle, die vor haben in Niedersachsen ihren Führerschein erweitern zu lassen, seid gewarnt. Willkommen in der Bürokratie, wo … (und das schreibe ich besser nicht. Ich will ja nicht beleidigend werden)
So, jetzt geht’s mir etwas besser, fassen kann ich es aber noch immer nicht so ganz.
Mit freundlichem Gruß,