Einparken

  • Einparken
     StrayFire
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Hi,

    ich hab aus gesundheitlichen Gründen seit 1 1/2 Jahren kein Auto mehr von innen gesehen (habe schon Sonderfahrten gemacht damals) und will jetzt endlich PP ablegen.. Morgen habe ich meine erste Fahrstunde seit mehr als 17 Monaten und ich habe total vergessen, was man wie beim Einparken beachten muss.

    Habt ihr da ein paar Faustregeln für mich?
    zB sowas wie beim vorwärts Einparken: nen Meter Abstand nach rechts, irgendwas der Parkenden Autos im hintersten Fenster sehen.. oder was weiß ich :)

    Irgendein Link zu ner Seite mit der Abfolge bei den Grundfahraufgaben wäre auch toll.

    Danke :)
  • Thema
    Re: Einparken
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    >Hi,
    >
    >ich hab aus gesundheitlichen Gründen seit 1 1/2 Jahren kein Auto mehr von innen gesehen (habe schon Sonderfahrten gemacht damals) und will jetzt endlich PP ablegen.. Morgen habe ich meine erste Fahrstunde seit mehr als 17 Monaten und ich habe total vergessen, was man wie beim Einparken beachten muss.
    >
    >Habt ihr da ein paar Faustregeln für mich?
    >zB sowas wie beim vorwärts Einparken: nen Meter Abstand nach rechts, irgendwas der Parkenden Autos im hintersten Fenster sehen.. oder was weiß ich :)
    >
    >Irgendein Link zu ner Seite mit der Abfolge bei den Grundfahraufgaben wäre auch toll.
    >
    >Danke :)

    Das wird dir dein Fahrlehrer doch hoffentlich nochmal erklären.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Einparken
    Autor
      StrayFire
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    >Das wird dir dein Fahrlehrer doch hoffentlich nochmal erklären.

    hmm, Du bist witzig.. ich hab kein Geld für erneute 5 Fahrstunden oder mehr :) Der Lehrer soll das Gefühl bekommen, dass ich noch fitt bin!

    Hab aber grad eine wirklich tolle Seite gefunden!
    http://www.fahrtipps.de/pkw/rueckwaerts-einparken-02.php
    Dort gibt's Videos zu den Grundfahraufgaben.. echt klasse!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Einparken
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    >hmm, Du bist witzig.. ich hab kein Geld für erneute 5 Fahrstunden oder mehr :) Der Lehrer soll das Gefühl bekommen, dass ich noch fitt bin!


    wer wohl witziger is *tröt*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Einparken
    Autor
      Gregster
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    >>hmm, Du bist witzig.. ich hab kein Geld für erneute 5 Fahrstunden oder mehr :) Der Lehrer soll das Gefühl bekommen, dass ich noch fitt bin!
    >
    >
    >wer wohl witziger is *tröt*

    Ich bin der Meinung, auch wenn diese bei dir wohl wenig populär ist ;-), dass man WENIG in der THEORIE machen kann, sondern in der PRAXIS. (wie bei so vielem im leben) Aber du machst das schon

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Einparken
    Autor
      Momo86
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text

    >hmm, Du bist witzig.. ich hab kein Geld für erneute 5 Fahrstunden oder mehr :) Der Lehrer soll das Gefühl bekommen, dass ich noch fitt bin!
    >
    >

    vlt solltest du dir dann lieber nochmal Geld ansparen für 5 Fahrstunden oder mehr... ich mein.. mal ehrlich.. du hast seit 1 1/2 Jahren in keinem Auto mehr gesessen, glaubst du wirklich, du brauchst jetzt nur noch 2 Fahrstunden und kannst grad in die Prüfung??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Einparken
    Autor
      Steffi25
      schrieb am Mittwoch, 28. November 2007
    Text
    Hallo!

    Um einige zusätzliche Fahrstunden wirst Du nicht herumkommen. Dein Fahrlehrer wird sehr schnell merken, dass Du eben nicht fit bist. Außerdem kann er Dich erst zur Prüfung anmelden, wenn er glaubt, dass Du eine realistische Chance hast, diese zu bestehen. Das ist zwar jetzt so ziemlich das letzte, das Du hier lesen willst, aber es hat keinen Sinn, dir großartig Hoffnungen zu machen oder Dich mit guten Tipps vollzutexten. Fahrpraxis erhältst Du nur beim Fahren, nicht durch irgendwelche Richtlinien. Und davon mal abgesehen, hast Du wirklich Lust, mit einem Fahrzeug in die Prüfung zu gehen, das Du nicht kennst? Der Prüfer wird nicht begeistert sein, wenn er sieht, dass Du irgendwelche Knöpfe nicht findest oder das Fahrzeug vom Fahrverhalten her nicht richtig kennst und deshalb patzt. Also freunde Dich lieber mit dem Gedanken an einige Fahrstunden an, denn die kommen auf jeden Fall auf Dich zu!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Einparken
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 29. November 2007
    Text
    Hallo, alle miteinander *wink*
    Sagt mal, habe ich nicht genug geschlafen, oder ist es bislang wirklich keinem sonst aufgefallen?:
    Nach 1,5 Jahren ohne Fahrstunde sollte jeder Antrag beim Straßenverkehrsamt und jede Anmeldung bei einer Fahrschule die Gültigkeit verloren haben.
    Beides ging seinen Weg in den Schredder.
    Somit ist wohl wenigstens eine neue Antragstellung nötig.
    Wie alt ist deine TP? Hattest du überhaupt eine?
    Hast du eine Bescheinigung über die Sonderfahrten?

    Geldlos würde ich mich erst einmal um die bürokratischen Hürden kümmern. Das allein kann schon die Knete von zwei Fahrstunden kosten (unter Umständen auch deutlich mehr).
    Und was hast du von Fahrstunden, die du jetzt (heute) machst, aber vor dem Ablauf von 6 Wochen niemals die PP machen kannst??!

    Du solltest erst einmal eine Strategie und "Schlachtplan" für dein Projekt erarbeiten, bevor du dich "mal eben" in ein Auto setzt um den Führerschein zu machen.
    Ich fürchte, es werden noch einige unerfreuliche Überraschungen auf dich zukommen.

    Zitat:
    Damit der zeitliche Abstand zwischen Ausbildung und Prüfung nicht zu groß wird, hat die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückzugeben, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Prüfstelle bestanden wurde oder wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach bestandener theoretischer Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde (§ 22 Abs. 5 FeV). So soll sichergestellt werden, dass es keine Fahrschüler auf Lebenszeit gibt und das Antragsverfahren innerhalb einer angemessenen Zeit erledigt werden kann.

    Quelle:
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX/Texte/2001/fpx-01-09-Ausbildungsbescheinigung.htm

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