Hey, hab da mal ´ne kurze Frage. ;) Womit muss ich rechnen, wenn ich in der Probezeit bin, falschherum durch eine Einbahnstraße fahre und dabei von der Polizei erwischt werde?
Lg
Thema
Re: Einbahnstraße
Autor
kk145
schrieb am Samstag, 11. Juni 2011
Text
Verwarngeld 20 € und keine Probezeitfolgen. Wenn jemand gefährdet wird oder es zum Unfall kommt, wird es teurer, bleibt aber auch bei einem Verwarngeld und damit ohne Probezeitfolgen.
Nur wenn dir Vorsatz unterstellt wird, kann es Ärger geben: Bußgeld über 40 €, was außerdem zu einem Punkt führt und ein B-Verstoß ist. Beim nächsten B-Verstoß innerhalb der Probezeit würde dann ein ASF angeordnet und die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.