Einbahnstraße

  • Einbahnstraße
     Luisa92
      schrieb am Samstag, 11. Juni 2011
    Hey,
    hab da mal ´ne kurze Frage. ;)
    Womit muss ich rechnen, wenn ich in der Probezeit bin, falschherum durch eine Einbahnstraße fahre und dabei von der Polizei erwischt werde?

    Lg
  • Thema
    Re: Einbahnstraße
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 11. Juni 2011
    Text
    Verwarngeld 20 € und keine Probezeitfolgen. Wenn jemand gefährdet wird oder es zum Unfall kommt, wird es teurer, bleibt aber auch bei einem Verwarngeld und damit ohne Probezeitfolgen.

    Nur wenn dir Vorsatz unterstellt wird, kann es Ärger geben: Bußgeld über 40 €, was außerdem zu einem Punkt führt und ein B-Verstoß ist. Beim nächsten B-Verstoß innerhalb der Probezeit würde dann ein ASF angeordnet und die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

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