Hallo, hätte ein paar Fragen: 1. Darf man mit dem "Begleitetes Fahren mit 17" auch im Ausland fahren?
2. Ich habe eine Brille mit 4 Dioptrie, kann dass ein Problem sein? PKW und beim LKW?
3. Wie viel minimal Fahrstunden muss man nehmen?
Thema
Re: Ein Paar fragen
Autor
franzi91
schrieb am Donnerstag, 8. Oktober 2009
Text
Hey, also zu deinen Fragen kann ich dir folgendes sagen:
1. Ich zitiere :"es darf nur mit zugelassener Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands"- Also Nein! (Quelle: www.begleitetes-fahren.de)
2. Zu deiner Dioptriezahl kann ich dir nichts sagen, da vllt. nen Optiker, Augenarzt oder die Fahrschule fragen?
3. Vorgeschrieben sind die Sonderfahrten, die je nach Klasse eine unterschiedliche Anzahl betragen (z.B. Kl. B-> 12 SF; Kl. C1->5). Dazukommen werden natürlich die Übungsstunden, in denen dir das Fahrzeug näher gebracht wird. Diese sind jedoch nicht begrenzt.
>2. Ich habe eine Brille mit 4 Dioptrie, kann dass ein Problem sein? PKW und beim LKW?
Es ist nicht entscheidend, wie stark die Brille ist. Wichtig ist, dass die korrigierte Sicht bestimmte Grenzwerte einhält:
- Für Klasse B mindestens 0,7 Sehschärfe auf beiden Augen.
- Für C- und D-Klassen 1,0 auf dem besseren und 0,8 auf dem schlechteren Auge. Für die C- und D-Klassen gibt es aber noch eine Reihe weiterer Anforderungen. Die werden im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung überprüft.
Wenn du Zweifel hast, ob du die Anforderungen erfüllst, würde ich die Untersuchung beim Augenarzt vor der Anmeldung in der Fahrschule erledigen. So versenkst du nicht unnötig Geld in eine Ausbildung, die du doch nicht abschließen kannst.
Noch zur Mindestausbildung: Die Sonderfahrten für C1 dürften für dich weniger interessant sein, wichtiger wäre wohl C und CE. Bei der Erweiterung von B auf C sind es 10, von C auf CE nochmal 10. Wenn man aber C und CE gemeinsam macht (was normal ist), dann sind es insgesamt nur noch 14 Stunden.
zur Frage mit den Dioptrien: Ich habe noch schlechtere Augen (rund-6) und hatte kein Problem bei der Augenärztlichen Untersuchung für C/CE..vorraussetzung natürlich, dass du ne Brille oder Kontaktlinsen trägst..aber das wirst wohl sowieso
Aus gutem Grund gibt der Gesetzgeber keine Mindeststundenzahl vor. Es geht nämlich darum, dass Fahrschüler ausgebildet werden und nicht um das Abfahren von Stunden.
Man MUSS soviele Fahrstunden nehmen wie man eben braucht, um die in der FahrschülerAusbildungsOrdnung geforderten Ziele zu erreichen.
Es gibt für besondere Lerninhalte (Landstrasse, Autobahn, Dunkelheit) Mindeststundenzahlen, die gerne auch als "Pflichtfahrstunden" bezeichnet werden, was den Kern der Sache allerdings nicht ganz trifft. Die davor notwendigen Normalfahrstunden zum Erwerb der ganz allgemeinen fahrerischen Kompetenzen sind nämlich auch "Pflicht"!