Eiliges Fahren

  • Eiliges Fahren
     R.H.
      schrieb am Freitag, 5. Juni 2009
    Hallo zusammen,
    war letzt ein bisschen schnell unterwegs, hatte ne Kolonne überholt in ner 70 Zone und habe dann im Anschluss noch nen LKW auf nem Sperrstreifen überholt. Mir ist dann ein aufmerksamer Autofahrer nachgefahren. Vor meiner Haustür ist der dann angehalten und hat gesagt, das er Polizist sei und wie lange ich meinen Führerschein noch behalten wolle. Er hat mich dann auf meine Fahrweise aufmerksam gemacht usw. Personalien oder irgendwas anderes hat er nicht aufgenommen. Natürlich werde ich mir des ganze schon zu herzen nehmen. meit ihr da kommt noch was. oder das der mich anzeigt. bzw. darf der sich überhaupt außerdienstlich als Polizist so aufspielen
  • Thema
    Re: Eiliges Fahren
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Freitag, 5. Juni 2009
    Text
    Hellseher ist hier keiner. Ausserdem, was willst du tun? Ihn anzeigen wegen Verfolgung?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Eiliges Fahren
    Autor
      TucsonNugget24
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    Wenn er kein Polizist ist wäre das Amtsanmaßung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Eiliges Fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 8. Juni 2009
    Text
    darf der sich überhaupt außerdienstlich als Polizist so aufspielen
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Ein Polizist kann sich selbst jederzeit -auch in seiner Freizeit- in den Dienst versetzen. Dann jedoch sollte er sich auch ausweisen.

    Wenn du also tatsächlich einem solchen begegnet bist, hast du einfach nur "von seiner Güte" erfahren. Es hätte auch ganz anders laufen können.
    Er hat korrekt (Fahrerfestellung) UND menschlich gehandelt hat.

    Deine Einsicht zeigt, dass da Saat auf fruchtbaren Boden fiel.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Eiliges Fahren
    Autor
      Krischan
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text
    >Ein Polizist kann sich selbst jederzeit -auch in seiner Freizeit- in den Dienst versetzen. Dann jedoch sollte er sich auch ausweisen.

    Genau das würde mich auch interessieren. Gibts da ne Rechtsquelle zu?


    >Wenn du also tatsächlich einem solchen begegnet bist, hast du einfach nur "von seiner Güte" erfahren. Es hätte auch ganz anders laufen können.

    Naja da ich davon ausgehe, daß er alleine unterwegs war hätte Aussage gegen Aussage gestanden. Und ich gehe mal davon aus das R.H. sich nicht selbst belasten würde.

    Kurze Geschichte aus meiner Fahrschulzeit. Ich war auf dem Weg zu einer Theoriestunde, war schon ziemlich spät dran und mit dem Moped unterwegs.
    Damals gab es auf dem Weg noch eine schöne Stoßdämpferteststrecke, Geschwindigkeit beschränkt auf 30. Es war Herbst und schon etwas dunkler, so daß ich den PKW hinter mir nicht zuordnen konnte. Die Strecke kannte ich aus dem FF, deshalb bin ich auch nicht 30, sondern Tacho 60(real ca. 55) gefahren. Auf einmal seh ich "Stop Polizei" im Rückspiegel. Naja ich dann rechts rangefahren. Dann das übliche Prozedere Führerschein, ABE, Perso...soweit ja alles OK. Und dann fing der Polizist an von wegen 30 und Schlaglöcher und Dunkel und das das ja auch nicht ungefährlich sei. Er hatte ja auch Recht und ich war auch einsichtig. Interessant war aber sein Schlußsatz "Ich bin alleine unterwegs, also hätte es keinen Sinn Sie anzuzeigen. Da würde nichts bei rauskommen, sie würden ja im Zweifel vor Gericht doch sagen sie seien nur 30 gefahren und ich habe keine Zeugen. Würde ich vor Gericht wahrscheinlich auch so machen."
    Die Straße wurde übrigens 2 Jahre später erneuert und man darf da jetzt 70 fahren...ist also alles verjährt:)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Eiliges Fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. Juni 2009
    Text

    >Genau das würde mich auch interessieren. Gibts da ne Rechtsquelle zu?

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Hier
    http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-1588.html
    werden einige §§ genannt, die Rechtsquellen sein dürften.
    Da es bei den Postern dort ua einen Polizisten iR und eine Anwalt handelt, sehe ich die Antwort als glaubwürdig an -ohne die §§ nachgelesen zu haben.

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