Dürfen LKWs hier parken?
Tintenklecks
schrieb am Mittwoch, 21. November 2012
Hallo!
Zwar habe ich meinen Führerschein schon lange, aber ich habe mich über diese Seite hier auf meine Theorieprüfung vorbereitet. Deshalb weiß ich, dass sich hier auch viele fachkundige Fahrlehrer aufhalten und hoffe, dass man mir mit meiner Frage helfen kann.
Es hat nicht direkt etwas mit dem Autofahren zu tun, ich hoffe, aber, dass diese Frage trotzdem erlaubt ist. Falls nicht, tut es mir leid und ich bitte darum, das Thema zu entfernen, falls es unerwünscht ist.
Seit nun fast 1 1/2 Jahren parken in der Nähe von unserem Wohngebiet nachts LKWs. Laut der Straßenverkehrsordnung gilt ja folgende Regel:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Das Problem ist, dass ich mir nicht sicher bin, als was diese Gegend hier nun genau gilt. Ich habe mal eine kleine Skizze angefertigt, um die Situation zu veranschaulichen: http://i45.tinypic.com/k49dvs.jpg
Hinter der Turnhalle kommen weitere Wohngebiete, sowie das Gymnasium.
Genau genommen parken die LKWs nicht in einem Wohngebiet, da die Straße an dieser Stelle von zwei Feldern umgeben ist. Allerdings handelt es sich hier um einen Maßstab von ~100Metern, weshalb es morgens wirklich ohrenbetäubend laut ist, wenn ein LKW nach dem nächsten seinen Motor zehn Minuten laufen lässt und dann lautstark an meinem Fenster vorbeirauscht.
Wir haben bereits mit einem der Fahrer gesprochen und ihn gebeten, dort nicht mehr zu parken, was er auch einige Monate getan hat. Allerdings steht er mittlerweile wieder regelmäßig an dieser Stelle.
Jetzt würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dazu aussehen würde. Mein Vater hat zwar bereits bei der Polizei angerufen und gebeten, dass da beizeiten mal vorbeigeschaut wird, aber passeiert ist bisher noch nichts. Ich würde mir wirklich wünschen, morgens mal wieder von etwas anderem als Motorenlärm geweckt zu werden :(
Viele liebe Grüße!
Zwar habe ich meinen Führerschein schon lange, aber ich habe mich über diese Seite hier auf meine Theorieprüfung vorbereitet. Deshalb weiß ich, dass sich hier auch viele fachkundige Fahrlehrer aufhalten und hoffe, dass man mir mit meiner Frage helfen kann.
Es hat nicht direkt etwas mit dem Autofahren zu tun, ich hoffe, aber, dass diese Frage trotzdem erlaubt ist. Falls nicht, tut es mir leid und ich bitte darum, das Thema zu entfernen, falls es unerwünscht ist.
Seit nun fast 1 1/2 Jahren parken in der Nähe von unserem Wohngebiet nachts LKWs. Laut der Straßenverkehrsordnung gilt ja folgende Regel:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Das Problem ist, dass ich mir nicht sicher bin, als was diese Gegend hier nun genau gilt. Ich habe mal eine kleine Skizze angefertigt, um die Situation zu veranschaulichen: http://i45.tinypic.com/k49dvs.jpg
Hinter der Turnhalle kommen weitere Wohngebiete, sowie das Gymnasium.
Genau genommen parken die LKWs nicht in einem Wohngebiet, da die Straße an dieser Stelle von zwei Feldern umgeben ist. Allerdings handelt es sich hier um einen Maßstab von ~100Metern, weshalb es morgens wirklich ohrenbetäubend laut ist, wenn ein LKW nach dem nächsten seinen Motor zehn Minuten laufen lässt und dann lautstark an meinem Fenster vorbeirauscht.
Wir haben bereits mit einem der Fahrer gesprochen und ihn gebeten, dort nicht mehr zu parken, was er auch einige Monate getan hat. Allerdings steht er mittlerweile wieder regelmäßig an dieser Stelle.
Jetzt würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dazu aussehen würde. Mein Vater hat zwar bereits bei der Polizei angerufen und gebeten, dass da beizeiten mal vorbeigeschaut wird, aber passeiert ist bisher noch nichts. Ich würde mir wirklich wünschen, morgens mal wieder von etwas anderem als Motorenlärm geweckt zu werden :(
Viele liebe Grüße!