Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?

  • Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
     Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2011
    Hätte eine kurze Frage:

    Kann einem etwas passieren, wenn man wo durch fährt, obwohl dort ein Schild einmalig steht mit

    gesperrt

    ?
    Hat das irgendwelche Kosequenzen wenn man dort trotzdem durch fährt (?)
    wird das als Ordnungswidrigkeit gelten oder bekommt man ein Verwarnungsgeld (?)
    bzw. paasiert überhaupt was (?)

    Wäre mal interessant...
  • Thema
    Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2011
    Text
    Welches Schild hast du denn ignoriert?
    Das mit dem roten Kreis auf weißem Grund (Zeichen 250)?
    Oder das mit dem weißen Balken auf rotem Grund (Zeichen 267)?

    Dann darfst du dir hier
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=136
    die die Nummern des Bußgeldkataloges 141 bzw 142 genauer ansehen.

    Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und Punkte kriegste dafür auch nicht. ;o)

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  • Thema
    Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2011
    Text
    >Kann einem etwas passieren, wenn man wo durch fährt, obwohl dort ein Schild einmalig steht mit
    >
    > gesperrt

    Wie, einfach nur ein Schild mit dem Wort "gesperrt"? Das ist kein offizielles Zeichen der StVO und daher unwirksam, d.h. es kann kein Verbot wirksam anordnen. Folgen für den Führerschein (z.B. Fahrverbot) oder Bußgelder sind (und jetzt aufpassen!) aufgrund dieses Schildes nicht möglich.


    Man sollte sich allerdings ernsthaft fragen, warum das Schild dort steht, bevor man sich entschließt es zu missachten:

    - Das Schild könnte auf eine Bestimmung außerhalb der StVO hinweisen, z.B. nach dem Wegegesetz/-verordnung des jeweiligen Bundeslands oder nach einer Gemeindeverordnung. Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs sind in der Regel erheblich teurer.

    - Das Schild könnte auch aufgrund eines Hindernisses oder einer Gefahr aufgestellt worden sein. Verstöße sind zwar nicht ahndbar (s.o., dafür wären amtlich angeordnete Verkehrszeichen entsprechend der StVO erforderlich) aber die Ursache besteht eben trotzdem. Aktuell fällt mir dazu z.B. Schneebruch ein.

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  • Thema
    Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2011
    Text
    >Welches Schild hast du denn ignoriert?
    >Das mit dem roten Kreis auf weißem Grund (Zeichen 250)?
    >Oder das mit dem weißen Balken auf rotem Grund (Zeichen 267)?

    Das obere,
    aber das hat nichts mit der Frage zu tun, dass wäre ein anderes Schild, dass ich meine :)
    Also in dem Fall keines von beiden.

    >Dann darfst du dir hier
    >http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkatalog.php?s=136
    >die die Nummern des Bußgeldkataloges 141 bzw 142 genauer ansehen.

    Danke für die Seite. Sind echt interessante Berechnungen drinnen.

    >Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und Punkte kriegste dafür auch nicht. ;o)

    jaaaaa, den Satz fande ich von Anfang an richtig toll :D

    >Wie, einfach nur ein Schild mit dem Wort "gesperrt"?

    Ich versuches es mal zu beschreiben, habe es aber auch nur flüchtig gesehen.
    -Es war rund
    -Weiß
    -schwarzer Schrift: >name< gesperrt

    ahh, ich werde mir das Schild später nochmal genauer anschauen und dann ausführlicher beschreiben...

    >Das ist kein offizielles Zeichen der StVO und daher unwirksam, d.h. es kann kein Verbot wirksam anordnen. Folgen für den Führerschein (z.B. Fahrverbot) oder Bußgelder sind (und jetzt aufpassen!) aufgrund dieses Schildes nicht möglich.

    Das heißt quasi, wenn man jetzt doch da durch fährt, obwohl dieses schild es verboten, gibt es keine Strafen, habe ich das richtig verstanden?

    Weil ich bin gestern noch über den "platz" gefahren und mittendrin waren zwar auch schon "Verbotsschilder", diesmal schild Nr. 250 (thx Peg :D), aber die waren wenig interessant, weil manche wenige Autos trotzdem einfach durchgefahren sind. Ich nehme mal an, dass diese "Sperrung" nur 1 oder paar wenige Tage sein soll.

    >Man sollte sich allerdings ernsthaft fragen, warum das Schild dort steht, bevor man sich entschließt es zu missachten:

    >- Das Schild könnte auf eine Bestimmung außerhalb der StVO hinweisen, z.B. nach dem Wegegesetz/-verordnung des jeweiligen Bundeslands oder nach einer Gemeindeverordnung. Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs sind in der Regel erheblich teurer.

    ahh, des vermiest jetzt meine ganze Denkweise, weil oben dachte ich noch, dass dann nichts passieren könnte. Wo kann man eigentlich erfahren, welche Verordnungen die jeweilige Gemeinde/Bundesland hat? gibt es da spezielle Anlaufstellen?

    >- Das Schild könnte auch aufgrund eines Hindernisses oder einer Gefahr aufgestellt worden sein. Verstöße sind zwar nicht ahndbar (s.o., dafür wären amtlich angeordnete Verkehrszeichen entsprechend der StVO erforderlich) aber die Ursache besteht eben trotzdem. Aktuell fällt mir dazu z.B. Schneebruch ein.

    hmm, vllt. ist es ja echt wegen einem aktuellen Ereignis... ich kann später mehr sagen, wenn ich dort war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2011
    Text

    >- Das Schild könnte auch aufgrund eines Hindernisses oder einer Gefahr aufgestellt worden sein.

    btw: habe gerade über`s i-net erfahren, dass die Durchfahrt wegen "Gefahr von Dachlawinen" gesperrt sei...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2011
    Text
    >Ich versuches es mal zu beschreiben, habe es aber auch nur flüchtig gesehen.
    >-Es war rund
    >-Weiß
    >-schwarzer Schrift: >name< gesperrt

    Also im Gegensatz zu VZ 250 kein roter Rand?


    >ahh, ich werde mir das Schild später nochmal genauer anschauen und dann ausführlicher beschreiben...

    Das wäre sehr hilfreich.


    >>Das ist kein offizielles Zeichen der StVO und daher unwirksam, d.h. es kann kein Verbot wirksam anordnen. Folgen für den Führerschein (z.B. Fahrverbot) oder Bußgelder sind (und jetzt aufpassen!) aufgrund dieses Schildes nicht möglich.
    >
    >Das heißt quasi, wenn man jetzt doch da durch fährt, obwohl dieses schild es verboten, gibt es keine Strafen, habe ich das richtig verstanden?

    Nein, es gibt keine Strafen nach dem Bußgeldkatalog, also auch keine Punkte, Probezeitmaßnahmen, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis. Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach anderen Vorschriften als der StVO kann es trotzdem geben.


    >Weil ich bin gestern noch über den "platz" gefahren und mittendrin waren zwar auch schon "Verbotsschilder", diesmal schild Nr. 250 (thx Peg :D), aber die waren wenig interessant, weil manche wenige Autos trotzdem einfach durchgefahren sind.

    Und für oder gegen was soll das ein Argument sein? Es ist doch völlig egal, gegen welche Vorschriften andere verstoßen - du bist für dich selbst verantwortlich!


    >Wo kann man eigentlich erfahren, welche Verordnungen die jeweilige Gemeinde/Bundesland hat? gibt es da spezielle Anlaufstellen?

    Für Verordnungen von Städten und Gemeinden solltest du dort direkt anfragen.

    Bundesländer bieten ihre Gesetze und Verordnungen u.a. im Internet an, was aber nur hilft, wenn man ungefähr weiß, was man sucht. Andernfalls sollte man sich an das zuständige Ministerium mit einer enstprechenden Anfrage wenden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Freitag, 7. Januar 2011
    Text
    >Also im Gegensatz zu VZ 250 kein roter Rand?

    verdammt, sry. irgendwie hatte ich das Schild total anders in Gedanken...
    Habe aber am Mittwoch nochmal nachgeschaut und es sieht ganz anders aus. Tut mir leid. Da hab ich wohl was durcheinander gebracht.

    Also die Beschreibung wäre so richtig:
    - Dreieck
    - innen weiß mit rotem Rand
    --> quasi "Achtung"-schild
    - in der Mitte war ein schwazes Ausrufezeichen
    - Darunter ein Zusatzschild mit: >name< gesperrt
    - Schrift schwarz und der Hintergrund weiß mit einem minimalen, fast nicht zu erkennenden schwarzen Rand

    >Nein, es gibt keine Strafen nach dem Bußgeldkatalog, also auch keine Punkte, Probezeitmaßnahmen, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis. Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach anderen Vorschriften als der StVO kann es trotzdem geben.

    hmm, gerade habe ich mich noch gefreut, dass einem nichts passieren kann; jetzt ist mir die Freude schon wieder vergangen.
    Andere Vorschriften als StVO?
    Vllt. StGB, OWiG aber was noch?

    >Und für oder gegen was soll das ein Argument sein? Es ist doch völlig egal, gegen welche Vorschriften andere verstoßen - du bist für dich selbst verantwortlich!

    Das sollte nur eine Bemerkung am Rande sein.
    Wollte damit andeuten, dass es andere auch gemacht haben und ich bin quasi "hinterher".
    Weil ich dachte, wenn es andere auch machen, kann es ja nicht so schlimm sein, bzw. dachte, "die wissen schon, was sie tun" demnach -> hinterher.

    Danke noch für die andere Antwort.

    btw: konnte leider nicht eher antworten, da mein Laptop sich irgendwie geweigert hat, Beiträge hier abzusenden, aber jetzt geht es wieder :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 7. Januar 2011
    Text
    >Wollte damit andeuten, dass es andere auch gemacht haben und ich bin quasi "hinterher".
    >Weil ich dachte, wenn es andere auch machen, kann es ja nicht so schlimm sein, bzw. dachte, "die wissen schon, was sie tun" demnach -> hinterher.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Gestern habe ich im Fernsehen gesehen, dass ein riesiger Eisklumpen vom Dach ca. 10m runtergestürzt ist und einen Fußgänger erschlagen hat. Der Hausbesitzer hatte mit einem Schild den Fußweg gesperrt.
    Der Fußgänger wird nicht nach dem Bußgeldkatalog bestraft!
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Freitag, 7. Januar 2011
    Text
    >Der Fußgänger wird nicht nach dem Bußgeldkatalog bestraft!

    hmm, schreckliche Geschichte, aber ich verstehe gerade nicht, was genau du damit sagen möchtest?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Durchfahrt trotz Verbotsschild - Konsequenzen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Januar 2011
    Text
    > >Der Fußgänger wird nicht nach dem Bußgeldkatalog bestraft!
    >
    >hmm, schreckliche Geschichte, aber ich verstehe gerade nicht, was genau du damit sagen möchtest?!

    Das gleiche, was auch ich schon versucht habe: Ganz unabhängig von Strafen oder der Wirksamkeit dieser Beschilderung, wird hier vor einer Gefahr gewarnt. Während du dich gerade hauptsächlich auf die möglichen Strafen konzentrierst, könnte die Gefahr jede Strafe in den Schatten stellen. Dem Fußgänger wäre ein Bußgeld sicher lieber gewesen ...


    >Also die Beschreibung wäre so richtig:
    >- Dreieck
    >- innen weiß mit rotem Rand
    >--> quasi "Achtung"-schild
    >- in der Mitte war ein schwazes Ausrufezeichen
    >- Darunter ein Zusatzschild mit: >name< gesperrt
    >- Schrift schwarz und der Hintergrund weiß mit >einem minimalen, fast nicht zu erkennenden >schwarzen Rand

    Das ist zwar ein Zeichen nach StVO, aber es ordnet kein Verbot an. Das Schild warnt nur vor der (später folgenden?) Sperrung.

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