Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden ...

  • Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
     Gumbi
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Hallo, ich bin leider durch die paktische Prüfung gefallen, einfach dumm gelaufen. Gesetzlich vorgeschrieben ist ja nun ein Abwarten von zwei Wochen bis zur nächsten Prüfung. Aber muß ich bis dahin denn noch weitere Fahrstunden nehmen? Die brauche ich eigentlich nicht. Gibt es da eine Vorschrift?
  • Thema
    Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    Hi,


    >Gesetzlich vorgeschrieben ist ja nun ein Abwarten von zwei Wochen bis zur nächsten Prüfung.

    Stimmt


    >Aber muß ich bis dahin denn noch weitere Fahrstunden nehmen?

    Rechtlich gesehen nein.

    >Die brauche ich eigentlich nicht. Gibt es da eine Vorschrift?

    Und warum bist du dann durchgefallen?

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Gumbi
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    Danke für die Information.

    >Und warum bist du dann durchgefallen?

    Durchgefallen bin ich zu recht, weil ich einen Fehler gemacht habe. Allerdings nur deshalb, weil sich Prüfer und Fahrlehrer nicht einigen konnten, wohin ich fahren soll. Der eine sagt rechts, der andere sagt geradeaus, rechts, geradeaus usw.

    Als dann der Prüfer zuletzt sein "RECHTS!" rief, bin ich zu hektisch rüber, da hätte ich dann mehr schauen müssen. Also wie gesagt, zu recht durchgefallen.
    Aber üben muss ich höchstens mental, gnadenlos weiterzufahren, wenn sich zwei im Auto streiten. Das geht nicht mit normalen Fahrlehrer-Fahrstunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      HHxx
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >Danke für die Information.
    >
    >>Und warum bist du dann durchgefallen?
    >
    >Durchgefallen bin ich zu recht, weil ich einen Fehler gemacht habe. Allerdings nur deshalb, weil sich Prüfer und Fahrlehrer nicht einigen konnten, wohin ich fahren soll. Der eine sagt rechts, der andere sagt geradeaus, rechts, geradeaus usw.
    >
    >Als dann der Prüfer zuletzt sein "RECHTS!" rief, bin ich zu hektisch rüber, da hätte ich dann mehr schauen müssen. Also wie gesagt, zu recht durchgefallen.
    >Aber üben muss ich höchstens mental, gnadenlos weiterzufahren, wenn sich zwei im Auto streiten. Das geht nicht mit normalen Fahrlehrer-Fahrstunden.
    >

    Wie bitte??? Sowas sollte eigentlich nicht passieren. Krass.. der Fahrlehrer darf sich doch gar nicht in die Richtung einmischen ?! Die Fahrt bestimmt der Prüfer sonst niemand...dachte ich zumindest...

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  • Thema
    Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Motorradbraut
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    Hi Leute,

    also ich musste 2007 für die zweite PP noch mal 5FS machen (war damals vorgeschreiben).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    War noch nie vorgeschrieben.
    Das legt der FL fest wenn er sieht, dass Du irgendetwas noch nicht kannst.
    Dann ist es auch sinnvoll genau dieses noch einmal zu üben. Oder?
    Gruß Manfred

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  • Thema
    Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      HHxx
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >Hi Leute,
    >
    >also ich musste 2007 für die zweite PP noch mal 5FS machen (war damals vorgeschreiben).

    Muss sich dann geändert haben...oder kann sowas Bundeslandabhängig sein?
    Bei mir wars nicht vorgeschrieben, fands aber auch ganz gut um in Übung zu bleiben. Müssen ja keine 5 Doppelstunden sein die man nimmt. Hatte in 2 Wochen nochmal 2x 45min. das war's und reichte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      irrlichtlein
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text

    >Muss sich dann geändert haben...oder kann sowas Bundeslandabhängig sein?
    >Bei mir wars nicht vorgeschrieben, fands aber auch ganz gut um in Übung zu bleiben. Müssen ja keine 5 Doppelstunden sein die man nimmt. Hatte in 2 Wochen nochmal 2x 45min. das war's und reichte.

    Ich glaube in Bayern isses so wenn man 5 std macht innerhalb einer woche das man dann keine 2 wochen warten muss sondern nach einer woche wieder hin kann..
    Ich bin 2 mal durchgefallen, habe bach dem 1. mal auch 5-6 std bnoch gemacht und nach dem 2. mal hätt ich garnicht gebraucht, habe aber 1 std genommen weil ich kontaktlkinsen bekommen habe und das fahren etwas anders für mich war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    Ich las einmal in einem FS-Ausbildungsvertrag, dass nach einem Nichtbestehen 5 Fahrstunden vor der nächsten pP genommen werden müssen.
    Ich denke, wenn der Fahrschüler Entsprechendes unterschrieben hat, sieht es evtl. etwas anders aus .......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >Ich las einmal in einem FS-Ausbildungsvertrag, dass nach einem Nichtbestehen 5 Fahrstunden vor der nächsten pP genommen werden müssen.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Das kann durchaus sein. Dann hat dieser Fahrschulinhaber seine Geschäftsbedingungen eben so formuliert.
    Er muß nicht die AGB vom Fahrlehrerverband nehmen.
    Wobei es keinen Sinn macht.
    Das entscheidet man individuell.
    Ein Prüfling kann auch mal Pech haben, fällt durch und trotzdem weiß ich, dass er fahren kann. Warum dann noch Fahrstunden.
    Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass noch Defizite da sind, muß halt geübt werden - bis es klappt.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >Danke für die Information.

    Bitte.


    >Durchgefallen bin ich zu recht, weil ich einen Fehler gemacht habe. Allerdings nur deshalb, weil sich Prüfer und Fahrlehrer nicht einigen konnten, wohin ich fahren soll. Der eine sagt rechts, der andere sagt geradeaus, rechts, geradeaus usw.

    Der FL hat zur Streckenangabe in der Prüfung garnix zu sagen, au0er er wird ausnahmsweise mal vom Prüfer gebeten, die Strecke anzusagen!

    Richtungen gibt der Prüfer vor, basta.

    Was steht denn auf deinem Prüfprotokoll drauf?

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Gumbi
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >Was steht denn auf deinem Prüfprotokoll drauf?

    "Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel". Aber ist auch egal, ich möchte da nun kein Ding draus machen. Bin ich halt in einigen Wochen nochmal dran und dann wirds auch was.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      HHxx
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >>Was steht denn auf deinem Prüfprotokoll drauf?
    >
    >"Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel". Aber ist auch egal, ich möchte da nun kein Ding draus machen. Bin ich halt in einigen Wochen nochmal dran und dann wirds auch was.

    Schön das du das so locker siehst und kein großes Ding draus machen willst aber EIGENTLICH wäre es nunmal nicht dein Fehler gewesen wenn die sich da zanken und dich dann völlig verwirren. Sorg bloß dafür, dass das bei der nächsten Prüfung nicht passiert. Drück dir die Daumen - klappt bestimmt. :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >Schön das du das so locker siehst und kein großes Ding draus machen willst aber EIGENTLICH wäre es nunmal nicht dein Fehler gewesen wenn die sich da zanken und dich dann völlig verwirren.

    Doch, ist es. Das wird klar, wenn du für einen Moment vergisst, dass es eine Prüfung war. Wenn mir (als ortsunkundiger Fahrer) zwei Beifahrer - oder Navi und Beifahrer - zwei unterschiedliche Fahrtrichtungen ansagen, habe ich zwei Möglichkeiten: Ich folge der einen oder ich folge der anderen Anweisung. Ich muss eine Entscheidung treffen, da ich die Verantwortung trage. In letzter Sekunde ohne Verkehrsbeobachtung einfach rüberziehen ist jedenfalls keine Lösung.

    Warum sollte das in der Prüfung anders sein? Sicher, FL und Prüfer haben sich da nicht gerade mit Ruhm bekleckert, aber die Situation ist lösbar.

    Andere, auch nicht alltägliche aber immerhin häufigere Situation: Der Prüfer gibt die Anweisung zu spät. Dann muss der Prüfling eben eigenverantwortlich entscheiden, dass er jetzt nicht mehr gefahrlos abbiegen kann.

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  • Thema
    Re: Durch Praktische gefallen - weitere Fahrstunden vorgeschrieben?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 12. Juli 2010
    Text
    Gesetzlich vorgeschrieben ist ja nun ein Abwarten von zwei Wochen bis zur nächsten Prüfung. Aber muß ich bis dahin denn noch weitere Fahrstunden nehmen? Die brauche ich eigentlich nicht. Gibt es da eine Vorschrift?

    Hallo,

    es gibt (auf Länderebene) Verordnungen, die die Gesetze ergänzen und präzisieren. Darin heißt es irgendwo, dass nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung "ausreichend" nachzuschulen ist. Die Fahrschulüberwachung in München erwartet im Normalfall 5 Fahrstunden, in begründeten Fällen genügen auch 3, aber ohne Fahrstunden geht gar nichts.

    Viele Grüße
    Kirsten

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