Dubiose Ausbildungsstätte ?

  • Dubiose Ausbildungsstätte ?
     LuckyLoose
      schrieb am Mittwoch, 4. März 2020
    Bei meinem Fahrschulwechsel klärte man mich in der Neuen Schule über den dubiosen Ruf meiner alten Fahrschule auf.. juristisch vorgehen würde ich gegen falsch in Rechnung gestellte Fahrstunden, die niemals stattgefunden haben, jedoch würde mich das so viel kosten, dass ich letzten Endes bestenfalls wieder auf 0 rauskomme, falls ich denn überhaupt Erfolg habe. Bereits kommenden Freitag könnte ich einen Termin bei einem Anwalt bekommen und vielleicht könnt ihr mir helfen abzuschätzen, ob es den Aufwand wert wäre.
    Ich lass euch unten einen Link da, der zu meiner Ausbildungsbescheinigung führt.

    https://www.bilder-upload.eu/bild-4d5d7b-1583347439.jpg.html

    Wie absurd die Fahrstunden abgelaufen sind, würdet ihr mir ohnehin nicht glauben. Und Buch über den Ausbildungssatnd seiner Schüler führte mein Fahrlehrer definitiv nicht und den Ausbildungsstand besprechen tat er schon gar nicht.

    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr kurz einen Blick auf die dokumentierte Praxis in der Bescheinigung werfen könntet und eine Einschätzung hättet, ob mir Schadensersatzansprüche wegen einer vorschriftswidriger Ausbildung zustehen könnten, beispielsweise weil man in die praktische Prüfung geschickt wurde, obwohl nicht alle Sonderfahrten geleistet wurden. Dementsprechend wäre es nicht unangebracht, mir die Kosten für die praktische Prüfung zurückzuerstatten. Auch ist die ein oder andere Fahrt gefälscht worden. So fand die eine dokumentierte Nachtfahrt beispielsweise niemals statt.

    Meine neue Fahrschule erklärte mir, dass sie eine derartige Bescheinigung noch nie gesehen hätte, dies ein klarer Fall fürs zuständige Amt sei und diese Fahrschule schon lange aus dem Verkehr gezogen gehört.
    Was meint ihr ?

    Hätte das Zivilrechtliche Relevanz ? Ist dies eine Klage wert, die Erfolg versprechen könnte ?

    LG
  • Thema
    Re: Dubiose Ausbildungsstätte ?
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 5. März 2020
    Text
    Moin,
    lt. dem Ausbildungsnachweis fehlen dir 90 Min. Nachtfahrt. Das die SF in der falschen Reihenfolge durchgeführt wurden und die 90 Min Nachtfahrt fehlen, ist ein Fall für die aufsichtsführende Behörde. Das wird aber mit einem Bußgeld für die Fahrschule ausgehen weil es nur eine OWi ist. Allerdings können die sich selber ganz gewaltig ins Knie schießen....Für dich aber unwichtig
    Du könntest, immer den Ausbildungsnachweis zugrunde gelegt, max. die TÜV Gebühr + den Preis für die Vorstellung zur Prüfung erstreiten.
    Den Nachweis über nicht durchgeführte aber berechnete Fahrstunden musst du führen und einen Richter davon überzeugen...
    Einfachste Lösung für dich ist das die neue Fahrstunde die fehlende Nachtfahrt durchführt, eventuell noch normale Fahrstunden macht und dann Prüfung ist.
    Ob du für diese 150 bis 200 € einen Rechtsstreit (oder versuchst außergerichtlich das Geld zu bekommen) anzettelst, musst du wissen. Sollte es zu einem Vergleich bei Gericht kommen zahlst du deinen Anwalt selber...
    Noch einen Hinweis. Es gibt kaum einen Anwalt der sich mit FL-Recht und anhängenden Gebieten auskennt, das gilt auch für Richter.
    Aber wie heißt es so schön: Auf See und vor Gericht bist du in Gottes Hand

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Dubiose Ausbildungsstätte ?
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 6. März 2020
    Text
    Das Kostenrisiko liegt zwischen 0 € wenn du gewinnst und 480€ wenn du verlierst...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Dubiose Ausbildungsstätte ?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. März 2020
    Text
    Moin,

    >Bei meinem Fahrschulwechsel klärte man mich in der Neuen Schule über den dubiosen Ruf meiner alten Fahrschule auf.. juristisch vorgehen würde ich gegen falsch in Rechnung gestellte Fahrstunden, die niemals stattgefunden haben, jedoch würde mich das so viel kosten, dass ich letzten Endes bestenfalls wieder auf 0 rauskomme, falls ich denn überhaupt Erfolg habe. Bereits kommenden Freitag könnte ich einen Termin bei einem Anwalt bekommen und vielleicht könnt ihr mir helfen abzuschätzen, ob es den Aufwand wert wäre.

    Die Frage ist auch, ob du mithelfen mags, so nem "Saftladen" mal auf die Zehen zu steigen, damit deine NAchfolger evtl weniger angehen.

    >Ich lass euch unten einen Link da, der zu meiner Ausbildungsbescheinigung führt.
    >
    >https://www.bilder-upload.eu/bild-4d5d7b-1583347439.jpg.html

    Klarer Verstoss gegen Ausbildungsvorschriften.

    Leider gäbe es aber erstmal nur n Bussgeld für die, ausser von anderen Schülern kämen die selben BEschwerden.
    Dann könnte es mal kritischer werden für die

    >Wie absurd die Fahrstunden abgelaufen sind, würdet ihr mir ohnehin nicht glauben. Und Buch über den Ausbildungssatnd seiner Schüler führte mein Fahrlehrer definitiv nicht und den Ausbildungsstand besprechen tat er schon gar nicht.

    Doch, glaub ich gerne.
    Kenne zu viele bei denen es so laüft

    >
    >Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr kurz einen Blick auf die dokumentierte Praxis in der Bescheinigung werfen könntet und eine Einschätzung hättet, ob mir Schadensersatzansprüche wegen einer vorschriftswidriger Ausbildung zustehen könnten, beispielsweise weil man in die praktische Prüfung geschickt wurde, obwohl nicht alle Sonderfahrten geleistet wurden. Dementsprechend wäre es nicht unangebracht, mir die Kosten für die praktische Prüfung zurückzuerstatten. Auch ist die ein oder andere Fahrt gefälscht worden. So fand die eine dokumentierte Nachtfahrt beispielsweise niemals statt.

    Du musst vor nem Richter berweisen können, was anders war.

    >Meine neue Fahrschule erklärte mir, dass sie eine derartige Bescheinigung noch nie gesehen hätte, dies ein klarer Fall fürs zuständige Amt sei und diese Fahrschule schon lange aus dem Verkehr gezogen gehört.
    >Was meint ihr ?

    Ih kann dich nur aufmuntern, es zu tun.
    Auch wenns Aufwand für dich bedeutet.
    Aber sonst machen die immer so weiter.

    >Hätte das Zivilrechtliche Relevanz ? Ist dies eine Klage wert, die Erfolg versprechen könnte ?
    >
    >LG

    Grüssle
    Wolfe

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