Darf ich eine Simson S 51 B 2-4 einfach auf 25 km/h drosseln ohne neue Betriebserlaubnis, TÜV etc., bzw. gilt das dann als Mofa?
Thema
Re: Drosselung
Autor
Kirsten
schrieb am Mittwoch, 6. August 2008
Text
Hallo,
ein Mofa wird aus der Simson erst nach erfolgreicher TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Durch den Umbau erlischt vermutlich die Betriebserlaubnis, so dass du die Simson auch nicht als Kleinkraftrad weiter fahren darfst.
>Hallo, > >ein Mofa wird aus der Simson erst nach erfolgreicher TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Durch den Umbau erlischt vermutlich die Betriebserlaubnis, so dass du die Simson auch nicht als Kleinkraftrad weiter fahren darfst. > >Viele Grüße >Kirsten